Fuß- und Radwegebrücke

Was ist eine Fuß- und Radwegebrücke?

Durch den Bau einer Fuß- und Radwegebrücke können Hindernisse, wie z. B. Bahnschienen, mehrspurige Straßen, Gewässer oder andere großflächige Areale überwunden werden.

Welche Vorteile bietet eine Fuß- und Radwegebrücke?

Mit dem Bau einer Fuß- und Radwegebrücke wird die aktive Mobilität gefördert und eine Querung von Hindernissen ermöglicht. Darüber hinaus können sie, je nach Ausführung, auch Ortsteile, Quartiere oder Erholungsgebiete miteinander verbinden. Durch das Einsparen von Umwegen wird die Erreichbarkeit verbessert und verkehrsräumliche Lücken werden geschlossen.

Eine in die bestehende Wegeführung eingebundene Brücke kann sowohl für den Alltagsverkehr, als auch für touristische Aktivitäten einen Mehrwert darstellen. Durch die Trennung vom motorisierten Verkehr wird eine sichere und komfortable Verbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer hergestellt.

Darüber hinaus kann eine Brücke als Landmarke zur Orientierung dienen und ein architektonisch ansprechendes Gestaltungselement darstellen, das die Attraktivität der Umgebung erhöht.

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten?

Als Umsetzungsgrundlage für eine Fuß- und Radwegebrücke kann z. B. ein Radverkehrskonzept dienen, in dem eine Brücke bereits bei der Planung der Routenführung mitgedacht wird. Um sicherzustellen, dass diese effizient genutzt wird, ist die Standortwahl entscheidend. Dabei sollte der Zugang zur Brücke an das bestehende Wegenetz angeknüpft werden.

Die Bauzeit variiert je nach Komplexität und Größe, in der Regel kann diese zwischen mehreren Monaten bis zu einem Jahr oder auch länger in Anspruch nehmen.

Um unterschiedliche Baumöglichkeiten miteinander zu vergleichen und die Maßnahme öffentlichkeitswirksam zu planen, kann beispielweise ein Design- oder Ideenwettbewerb organsiert werden, in dem Entwürfe für die Gestaltung der Brücke gesammelt werden. In dem anschließenden Entscheidungsprozess können wiederum Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.

Je nach Standort müssen frühzeitig Gespräche mit den jeweiligen zuständigen Behörden und Institutionen geführt werden. Falls der Brückenbau beispielsweise in einem Landschaftsschutzgebiet durchgeführt werden soll, müssen neben der Verkehrs- und Landschaftsplanung auch die übergeordneten Naturschutzbehörden einbezogen werden. Bei einem Bau über einen großen Fluss gilt es, Vertreterinnen und Vertreter aus der Wasserwirtschaft und den Hochwasserschutz zu involvieren.

Stadt Remagen, 2023: Fußgänger- und Radfahrerbrücke über den Rhein. Zugriff: https://www.remagen.de, Rathaus Bürgerservice Bauen, Umwelt & Klimaschutz, Fußgänger- und Radfahrerbrücke Erpel – Remagen [abgerufen am 11.01.2024].

Zeitschrift Brückenbau, 2015: Brückenbau. Ausgabe 5/2016. Geh- und Radwegbrücken. Zugriff: http://www.zeitschrift-brueckenbau.de, Archiv [abgerufen am 11.01.2024].