Die Förderung der Mobilität in den Gemeinden beansprucht entsprechende Flächen für die Bereitstellung der Mobilitätsangebote. So müssen beispielsweise zur Förderung des Radverkehrs Flächen für die Radwegeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Ein wichtiges Instrument stellt hierbei der Bebauungsplan als Bestandteil der Bauleitplanung dar. Gemäß § 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Bauleitplanung die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. Zu den Bauleitplänen zählen der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken in einer Gemeinde sowie deren Nutzung geregelt. Bei der Aufstellung des Bauleitplans sind unter anderem die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen. Dabei ist eine auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichtete städtebauliche Nutzung anzustreben.
Was ist das Ziel des Bebauungsplans?
Gemäß § 8 enthält der Bebauungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, ist ein Flächennutzungsplan nicht erforderlich. Der Bebauungsplan umfasst in der Regel die folgenden Bestandteile: Zeichnerische und textliche Festsetzungen, eine Begründung, in der Ziele und wesentliche Auswirkungen des Planes erläutert werden, ein Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung sowie eine zusammenfassende Erklärung, mit der Erläuterung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden. Da der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird, gilt er wie ein Gesetz, sodass die Vorgaben des Bebauungsplans für die Eigentümer der einzelnen Flächen immer rechtsverbindlich sind.
Gemäß § 9 BauGB legen die Gemeinden in der Regel für ein Teilgebiet unter anderem die Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen fest. Dabei können die Flächen auch als öffentliche oder private Flächen festgesetzt werden. Damit stellt der Bebauungsplan die rechtlichen Grundlagen für den (Aus-)Bau von Verkehrsinfrastrukturen für den fließenden (z. B. hinsichtlich der Erschließung von Wohngebieten mit Rad- und Fußwegen) und ruhenden Verkehr (z. B. Ausweisung von Sammelparkplätzen am Rand von Wohngebieten) dar. Durch die Festsetzungen in dem Bebauungsplan kann dementsprechend das Verkehrsverhalten in den Gemeinden stark beeinflusst und gesteuert werden. Zu beachten ist, dass in dem mehrstufigen Aufstellungsverfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verpflichtend ist. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die Mobilitätsbedürfnisse der verschiedenen Interessensgruppen Berücksichtigung finden.
Eine hochwertige Fußverkehrsinfrastruktur steigert den Komfort und die Sicherheit des Zufußgehens. So wird die Nahmobilität verbessert und die Erschließung des ÖPNV erleichtert.
Bike and Ride-Anlagen bilden eine Schnittstelle zwischen Fahrradverkehr und ÖV. Sie vergrößern das Einzugsgebiet von Haltestellen und steigern die Attraktivität des Fahrrads und des ÖV.
Ein Fahrradparkhaus ist eine diebstalsichere und vor Witterung geschützte Fahrradabstellmöglichkeit. Fahrradparkhäuser können in ihrer Kapazität, Bauform und Ausstattung variieren.
Kiss and Ride-Anlagen bieten Kurzzeitparkplätze an ÖV-Haltestellen zum Absetzen oder Abholen von Personen und sorgen so für einen bequemen Umstieg vom Pkw auf den öffentlichen Personenverkehr.
Mobilitätsstationen bündeln Fahrradverleih, Carsharing und ÖPNV-Haltepunkte und ggf. weitere Mobilitätsangebote an einem Standort und ermöglichen einen bequemen Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln.
Radschnellwege sind vom Autoverkehr baulich getrennte, hochwertige Verbindungen zwischen Städten und Gemeinden. Direkte, kreuzungsfreie und steigungsarme Verläufe fördern sicheres Radfahren.
Der Ausbau von Radwegen trägt zu einem attraktiven und sicheren Radverkehr im ländlichen Raum bei. Viele Wege können so mit dem Rad oder in Kombination mit dem ÖV zurückgelegt werden.
Hochwertige Radabstellanlagen ermöglichen das sichere Abstellen von Fahrrädern und Pedelecs an zentralen Orten. Die Attraktivität des Radverkehrs wird gesteigert und Intermodalität gefördert.
Im Rahmen der Reaktivierung von Bahnstrecken werden stillgelegte Schienenverbindungen wieder nutzbar gemacht und in das öffentliche Verkehrsnetz eingebunden.
In Schleswig-Holstein entstehen an vielen Bahnhöfen neue Fahrradparkplätze. Radfahrerinnen und Radfahrer bekommen so eine komfortable Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad – mit direktem Zugang zum Nahverkehr.
Die 2012 eingerichtete mobilSTation in Mettingen verknüpft ÖPNV und Fahrradverkehr. Ziel ist es, dass Wege intermodal und umweltfreundlich zurückgelegt werden können.
Der alte Busbahnhof Werther wurde durch eine barrierefreie Mobilitätsstation ersetzt. Diese verknüpft verschiedene Verkehrsmittel und bietet ein umfangreiches, flexibles und nachhaltiges Mobilitätsangebot.
Der Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt ist Hessens erster Radschnellweg und wird bis 2028 auf über 30 km Länge zwischen Frankfurt und Darmstadt verlaufen. Einige Teilstücke wurden bereits eröffnet.
Seit Oktober 2019 bietet die Radstation am Bahnhof Vechta neben Radverleih und -reparatur auch Abstellmöglichkeiten für mehr als 600 Fahrräder an. Sie ist Teil des dort entstandenen Mobilitätszentrums.
Mobilitätsangebote benötigen Flächen, die häufig in kommunaler oder privater Hand liegen. Flächennutzungspläne legen die räumlichen Rahmenvorgaben fest und bilden die Grundlage für Bebauungspläne.
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte sind übergeordnete, informelle Steuerungsinstrumente, die Handlungsschwerpunkte und Ziele für die zukünftige Entwicklung festlegt, auch im Bereich Mobilität.
Ein Masterplan Nahmobilität ist ein Gesamtkonzept für die Nahmobilität zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Fuß- und Radverkehr auf kommunaler Ebene.
Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wird entscheiden, ob und gegebenenfalls wie ein raumbedeutendes Vorhaben, beispielsweise der Bau von Straßen oder Schienenwegen, umgesetzt werden darf.
Regionale Entwicklungskonzepte sind Instrumente der Regionalplanung und Wirtschaftsförderung. Umsetzungsfähige Handlungsprogramme, z. B. Mobilität, werden auf interkommunaler Ebene abgeleitet.
Regionalpläne werden zur Konkretisierung, Integration und Umsetzung der regionalen Ziele aufgestellt und bilden das Bindeglied zwischen Landesentwicklung und Bauleitplanung der Gemeinden.
Bei städtebaulichen Projekten Dritter kann die Gemeinde mit diesen einen städtebaulichen Vertrag schließen, um Rechte und Pflichten zu regeln, wie z. B. die Errichtung von Verkehrsinfrastrukturen.
Der Verkehrsentwicklungsplan legt die Ziele und Strategien sowie einen umsetzungsorientierten Maßnahmenplan für die verkehrliche Entwicklung einer Gemeinde fest.
Das Carsharinggesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Maßnahmen zur Bevorrechtigung des Carsharings, insbesondere durch die Ausweisung von Stellplätzen und ermäßigte Parkgebühren.
Das Elektromobilitätsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr. Es soll zur Förderung der Elektromobilität im MIV beitragen.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht besonders den Schutz des Radverkehrs und die Stärkung moderner Mobilität vor und ermöglicht Straßenverkehrsbehörden neue Maßnahmen der Verkehrsgestaltung.
Regionalpläne werden zur Konkretisierung, Integration und Umsetzung der regionalen Ziele aufgestellt und bilden das Bindeglied zwischen Landesentwicklung und Bauleitplanung der Gemeinden.
Mobilitätsangebote benötigen Flächen, die häufig in kommunaler oder privater Hand liegen. Flächennutzungspläne legen die räumlichen Rahmenvorgaben fest und bilden die Grundlage für Bebauungspläne.
Kommunale Nahverkehrspläne sind ein strategisches Instrument für die mittel- und langfristige Planung des ÖPNV. Sie bilden für den Aufgabenträger die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV.