Carsharing Gesetz (CsgG)

Richterhammer mit Auto im Hintergrund
Quelle: RUNSTUDIO / Getty Images

Was ist Gegenstand des Carsharinggesetzes?

Mit dem Carsharinggesetz (CsgG) wurden Maßnahmen zur Bevorrechtigung des Carsharing ermöglicht. Hierdurch werden im Wesentlichen drei Maßnahmen zur Förderung des Carsharings zugelassen:

  1. Ausweisung von allgemeinen Carsharing-Parkplätzen: Kommunen haben die Möglichkeit, allgemeine Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auszuweisen. Für diese gilt eine bevorzugte Inanspruchnahme von amtlich gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen. In der Regel werden diese allgemeinen Stellplätze dann überwiegend von Carsharing-Fahrzeugen genutzt. Die reservierten Stellplätze können dabei den Parkdruck der Nutzerinnen und Nutzer mindern. Darüber hinaus können hier aber auch stationsbasierte Fahrzeuge beispielsweise für einen Zwischenhalt während einer Erledigungsfahrt parken.
     
  2. Ermäßigte Parkgebühren für gekennzeichnete Carsharing-Fahrzeuge: Die Parkgebühren für gekennzeichnete Carsharing-Fahrzeuge können ermäßigt werden. Diese Maßnahme kann Carsharing-Fahrzeuge gegenüber anderen Verkehrsbeteiligten in Zonen mit einer Parkraumbewirtschaftung bevorzugen. Bei der Verrechnung der Parkgebühren kommen zwei Abrechnungsarten in Betracht. Möglich ist es, die Parkgebühren pauschal abzugelten oder durch die Nutzung des Smartphone-Parkens gebündelt abzurechnen. Beim Smartphone-Parken entrichtet die nutzende Person die Parkgebühren für einen bestimmten Parkplatz bargeldlos über das Smartphone per Anruf, SMS oder App.
     
  3. Sondernutzungsgenehmigung für Stellplätze stationsbasierter Carsharing-Fahrzeuge: Für Anbieter eines stationsbasierten Carsharings können Kommunen reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum einrichten. Diese werden einzelnen Anbietern unternehmensbezogen über Sondernutzung zugewiesen.

Was ist das Ziel des Carsharinggesetzes?

Gefördert wird die Verwendung von Carsharing-Fahrzeugen im Rahmen stationsunabhängiger (auch „free-floating“ genannter) oder stationsbasierter Angebotsmodelle insbesondere zur Verringerung der klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs.

Passend hierzu wurden mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 28. April 2020 erstmals klare Regelungen zur einheitlichen Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge und den entsprechend reservierten Stellplätzen durch eine amtliche Plakette und ein neues Carsharing-Verkehrsschild eingeführt.

Die oben genannten Fördermaßnahmen sind in der Umsetzungspraxis straßenverkehrsrechtlich und straßenrechtlich zu unterscheiden, denn das Straßenverkehrsrecht ist vom Straßen- und Wegerecht abgegrenzt. Das Straßenverkehrsrecht obliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers. Dies bedeutet konkret, dass die Ausweisung allgemeiner Carsharing-Stellplätze und die Möglichkeit, ermäßigte Parkgebühren für Carsharing-Fahrzeuge festlegen zu können, direkt aus dem CsgG des Bundes abgeleitet werden können. In Bezug auf das Straßen- und Wegerecht, unter welches die obengenannte Maßnahme der Regelung der Sondernutzung für zugeordnete, stationsbasierte Carharing-Stellplätze (§ 5 CsgG) fällt, beschränkt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes lediglich auf Bundesfernstraßen. Diese Maßnahme gilt also nicht für zugeordnete Carsharing-Stellplätze an Straßen, die in der Baulast der Länder, Kreise und Gemeinden liegen. Inzwischen setzte sich in dieser Hinsicht jedoch die Rechtsmeinung durch, dass die zugeordneten Carsharing-Stellplätze eines einzelnen Unternehmens im öffentlichen Straßenraum als ausgelagerte Betriebsflächen angesehen werden, die für einen begrenzten Zeitraum als Sondernutzung genehmigungsfähig sind.

Bikesharing
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
Maßnahme

Bikesharing

Icon Maßnahme

Bikesharing ist ein öffentliches Fahrradverleihsystem. Die Fahrräder sind im öffentlichen Raum bzw. an Bikesharing-Stationen frei zugänglich und können jederzeit gebührenpflichtig gemietet werden.

Corporate Carsharing
Quelle: Mobilikon 2021
Icon Maßnahme

Das Corporate Carsharing ist eine Kombination aus betrieblichem Flottenmanagement und stationsbasiertem Carsharing. Die Fahrzeuge werden tagsüber als Dienstwagen und danach zum Carsharing genutzt.

Dorfauto
Quelle: W. Schweizer
Maßnahme

Dorfauto

Icon Maßnahme

Das Dorfauto ist ein Fahrzeug zur flexiblen, gemeinschaftlichen Nutzung innerhalb einer Gemeinde. Mit vorheriger Registrierung und Fahrtanmeldung wird eine Mobilität ohne privaten Pkw ermöglicht.

Free-Floating-Carsharing
Quelle: d3sign / Getty Images
Icon Maßnahme

Free-Floating-Carsharing bezeichnet die organisierte gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen mit freier Stellplatzwahl innerhalb eines fest definierten Nutzungsgebiets.

Kommunales Mobilitätsmanagement
Icon Maßnahme

Kommunales Mobilitätsmanagement ist ein ressortübergreifendes Instrument, das in der kommunalen Verwaltung eingesetzt wird, um einen effizienten, umwelt- und sozialverträglichen und somit nachhaltigen Personenverkehr zu gestalten.

Mobilitätsstationen
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
Icon Maßnahme

Mobilitätsstationen bündeln Fahrradverleih, Carsharing und ÖPNV-Haltepunkte und ggf. weitere Mobilitätsangebote an einem Standort und ermöglichen einen bequemen Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln.

Privates Carsharing
Quelle: Mobilikon 2021
Icon Maßnahme

Beim privaten Carsharing vermietet eine Privatperson über eine Vermittlungsbörse ihr Auto an andere private Nutzerinnen und Nutzer.

Stationsbasiertes Carsharing
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
Icon Maßnahme

Stationsbasierte Carsharing-Angebote bieten eine flexible Erweiterung der Mobilitätsmöglichkeiten in ländlichen Räumen. Verschiedene Fahrzeugtypen können an festen Stationen ausgeliehen werden.

Öffentliche Ladepunkte für E-Autos
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
Icon Maßnahme

Durch den flächendeckenden und bedarfsorientierten Ausbau öffentlicher Ladepunkte wird die Akzeptanz und das Vertrauen in die Elektromobilität erhöht.

Private Ladepunkte für E-Autos
Quelle: Maskot / Getty Images
Icon Maßnahme

Der private Ladepunkt dient den Besitzerinnen und Besitzern von E-Autos als Tankstelle, um auf privatem Grund das eigene E-Auto unabhängig von öffentlichen Ladesäulen mit Strom nachladen zu können.

Linien-Carsharing zum ÖPNV-Tarif
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
Icon Maßnahme

Bei dem Linien-Carsharing werden Fahrzeuge für Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen ÖPNV-Tickets auf vordefinierten Linien kostenlos zur Verfügung gestellt.

Dorfauto: Dörpsmobil Klixbüll
Quelle: Gemeinde Klixbüll
Beispiele aus der Praxis

Dorfauto: Dörpsmobil Klixbüll

Icon Beispiele aus der Praxis

In der Gemeinde Klixbüll ergänzen zwei Elektrofahrzeuge das Mobilitätsangebot und können stunden- oder tageweise gemietet werden.

Pulsierendes Carsharing in und um Homberg (Efze)
Quelle: Von Lengerken, Heimatnachrichten
Icon Beispiele aus der Praxis

Tägliches Pendeln der CarSharing-Pkw aus dem Umland morgens in die Kreisstadt und abends zurück gibt dem Konzept seinen Namen: Pulsierendes CarSharing. Schaffung einer Synergie dienstlicher und privater Mobilität.

Fahrdienst Königsbrunn
Quelle: MGH Königsbrunn
Beispiele aus der Praxis

Fahrdienst Königsbrunn

Icon Beispiele aus der Praxis

Im Rahmen des Fahrdienst Königsbrunn werden ältere sowie mobilitätseingeschränkte Personen ehrenamtlich mit Carsharing-Fahrzeugen befördert.

Stationsbasiertes Carsharing: Bürgerschaftlich organisiertes Carsharing-Angebot in kleineren Kommunen im Landkreis Ebersberg
Stationsbasiertes E-Carsharing: Modellregion E-WALD
mobine – ein Dorf-Auto für Jedermann
Quelle: Landkreis Cuxhaven
Icon Beispiele aus der Praxis

Die mobine ist ein durch einen Verein gestütztes, effizientes und innovatives Carsharing-Modell mit ehrenamtlichem Fahrdienst, das als Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV die Mobilität in Neuenwalde verbessert.

Dorfauto: Dorfmobil Barsikow
Quelle: Dorfmobil Barsikow
Beispiele aus der Praxis

Dorfauto: Dorfmobil Barsikow

Icon Beispiele aus der Praxis

Unterstützt vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin bietet der Dorfverein in Barsikow ein elektrisch betriebenes Dorfmobil an, welches der kleinen Dorfgemeinschaft als Carsharing-Fahrzeug zur Verfügung steht.

Taubermobil – Car- & Bike-Sharing in Bad Mergentheim
Quelle: VGMT
Icon Beispiele aus der Praxis

Ergänzend zum Carsharing-Angebot des Vereins und zum ÖPNV am Bahnhof in Bad Mergentheim stehen Reisenden, Einwohnerinnen und Einwohnern zwei E-Autos, zwei E-Bikes und ein erweitertes Serviceangebot zur Verfügung.

BARshare – kommunales E-Carsharing-Angebot im Landkreis Barnim
NeueMobilitätPAF – Pulsierendes Carsharing in und um Pfaffenhofen a. d. Ilm
Sharing-Angebot: mümo – Mühldorf Mobil
MobilVernetzt – Bereitstellung und Vernetzung betrieblicher e-Flotten über eine digitale Mobilitätsplattform
UMoV - Unternehmensübergreifende Mobilitätscluster im Landkreis Verden und der Metropolregion Nordwest
Dorf-mobil.app – Soziales Carsharing auf dem Weg zum autonomen Fahren
Bebauungsplan
Quelle: Reza Estakhrian / Getty Images
Instrumente

Bebauungsplan

Icon Instrumente

In Bebauungsplänen, die als Satzung vom Gemeinderat beschlossen werden, wird die Nutzung von Flächen festgelegt. Sie sind die baurechtliche Grundlage für die Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen.

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Quelle: Westend61 / Getty Images
Icon Instrumente

Das Elektromobilitätsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr. Es soll zur Förderung der Elektromobilität im MIV beitragen.

Flächennutzungsplan
Icon Instrumente

Mobilitätsangebote benötigen Flächen, die häufig in kommunaler oder privater Hand liegen. Flächennutzungspläne legen die räumlichen Rahmenvorgaben fest und bilden die Grundlage für Bebauungspläne.

Förderung für die Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen
Gemeindeübergreifendes Mobilitätskonzept
Integriertes Klimaschutzkonzept
Quelle: soulcld / Getty Images
Icon Instrumente

Das integrierte Klimaschutzkonzept dient als Leitfaden für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten und führt verschiedene Fachplanungen, unter anderem die Verkehrsplanung, zusammen.

Kommunales Elektromobilitätskonzept
Quelle: Stadtratte / Getty Images
Icon Instrumente

Das kommunale Elektromobilitätskonzept stellt einen Handlungs- und Aktionsplan dar, um die Elektromobilität in den Gemeinden voranzubringen und die Mobilität insgesamt nachhaltiger zu gestalten.

Kooperationsraumkonzept
Quelle: alphaspirit / Getty Images
Icon Instrumente

Im Fokus des Kooperationsraumkonzepts steht die Bündelung von Standorten der Daseinsvorsorge in „Kooperationsräumen“, die über Gemeindegrenzen hinaus gehen.

Leitfaden zur Gründung neuer Carsharing-Angebote
Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020
Icon Instrumente

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht besonders den Schutz des Radverkehrs und die Stärkung moderner Mobilität vor und ermöglicht Straßenverkehrsbehörden neue Maßnahmen der Verkehrsgestaltung.

BCS - Bundesverband Carsharing, 01.2022: CarSharing-Stellplätze in den öffentlichen Straßenraum bringen. Zugriff: https://carsharing.de/, Themen, Kommunale Förderung [abgerufen am 12.01.2024].

Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing, 12.07.2021. Zugriff: http://www.gesetze-im-internet.de/, Gesetze/Verordnungen, CsgG [abgerufen am 12.01.2024].