Drittnutzerfinanzierung: Finanzierung durch Kurtaxen und Übernachtungspauschalen

Haus an dem man in Sankt Peter Ording die Kurtaxe abgibt
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Was beschreibt die Finanzierung durch Kurtaxen und Übernachtungspauschalen?

In vielen Tourismus- oder Kurregionen werden Gästetickets angeboten, womit die Gäste für die Dauer ihres Aufenthaltes den örtlichen oder regionalen Nahverkehr ohne weitere Kosten nutzen können. Finanziert wird dies durch eine von den Gästen zu entrichtende Kurtaxe oder Übernachtungspauschale.

Während eine Kurtaxe von allen Beherbergungsbetrieben einer Kommune erhoben wird, sind Übernachtungspauschalen Aufschläge auf den Übernachtungspreis, die nur bei den (freiwillig) teilnehmenden Beherbergungsbetrieben anfallen.

Was ist das Ziel der Drittnutzerfinanzierung?

Bei der Kurtaxe handelt es sich, anders als der Wortlaut vermuten lässt, nicht um eine Steuer, sondern um zweckgebundene Beiträge. Daher muss sich die Abgabenhöhe an den tatsächlichen Kosten der beitragsfinanzierten Einrichtungen orientieren. Es gibt also sowohl eine Zweckbindung als auch einen gewissen Zusammenhang zwischen Abgabe und gewährtem Vorteil.

Die Kurtaxe (in einigen Bundesländern auch Gästetaxe oder Gästebeitrag genannt) ist in den Kommunalabgabengesetzen der Länder geregelt. In der Regel können Kurorte, Erholungsorte und sonstige Fremdenverkehrsgemeinden eine Kurtaxe erheben, um ihre Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen zu decken. Im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses können diese Einrichtungen gegebenenfalls auch außerhalb ihres Gebietes liegen. In den meisten Bundesländern gilt dies auch für die den Kur- und Erholungsgästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Mit dem Gästeticket entfällt für die Gäste die Beschäftigung mit dem lokalen Tarifsystem des ÖPNV . Es erlaubt ihnen, einfach einzusteigen und kostenlos zu fahren. Lokale Untersuchungen belegen diesbezüglich durchweg einen positiven Effekt im Sinne der Verkehrsverlagerung zu Gunsten der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Verkehrsunternehmen profitieren von höheren Einnahmen. Zudem ermöglichen steigende Nutzungszahlen und höhere Fahrzeugauslastungen teilweise auch eine Angebotsausweitung, die dann auch den einheimischen Fahrgästen zugutekommt.

Kommunalabgabengesetz, 17.12.2020. Zugriff: https://dejure.org/, Gesetze, KA [abgerufen am 21.12.2023].

Stiftung Warentest, 13.06.2016: Kurtaxe – So viel müssen Sie zahlen – unser Check für 111 Reiseziele. Zugriff: https://www.test.de/Kurtaxe-So-viel-muessen-Sie-zahlen-unser-Check-fuer-111-Reiseziele-5029607-0/ [abgerufen am 21.12.2023].

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Landtag NRW: Stellungnahme 16/2834, o. J.: Drittnutzerfinanzierung im Öffentlichen Personen(nah)verkehr. Zugriff: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-2834.pdf;jsessionid=4DCDFA11E473524EE35570678EDA7988 [abgerufen am 21.12.2023].