Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

Parken verboten Zeichen, Parken nur für Elektrofahrzeuge
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Was ist Gegenstand des Elektromobilitätsgesetzes?

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist im Jahr 2015 in Kraft getreten. Nach § 2 EmoGsoll die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge durch verschiedene Bevorrechtigungsmöglichkeiten unterstützt werden. Ziel ist es, klima- und umweltschädliche Auswirkungen motorisierter Fahrzeuge zu reduzieren. 

Welche Möglichkeiten und Restriktionen ergeben sich?

§ 1 EmoG legt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf bestimmte Fahrzeugklassen fest. Im Sinne des Gesetzes sind ein elektrisch betriebenes Fahrzeug “ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug”. Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn dieses eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt. 

Das EmoG enthält in § 3 Bevorrechtigungen und damit Ermächtigungsgrundlagen unter anderem zur Parkbevorrechtigung und (teilweisen) Parkgebührenbefreiung oder durch das Zulassen von Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten. Kommunen können damit auf Grundlage des EmoG beispielsweise Stellplätze für Fahrzeuge nach § 1 reservieren und die Parkgebühren für diese Fahrzeuge ermäßigen bzw. aussetzen. 

Der Katalog des § 3 Abs. 4 EmoG mit seinen Anreizen monetärer und nichtmonetärer Art ist insoweit abschließend. § 3 Abs. 1 EmoG stellt dabei klar, dass die Bevorrechtigungen nicht der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs entgegenstehen dürfen. Dies ist für die ordnungsgemäße Ermessensausübung der zuständigen Behörden bei der Erteilung von Bevorrechtigungen von Bedeutung. Des Weiteren gelten gemäß § 3 Abs. 2 für Hybridelektrofahrzeuge Sonderbestimmungen und Einschränkungen.

Einsatz von Elektrobussen
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Durch den Einsatz von Elektrobussen wird das ÖPNV-Angebot noch umweltfreundlicher ausgestaltet. Im Vergleich zum Dieselbus reduzieren sich die Luftschadstoff-, Treibhausgas- und Lärmemissionen.

Ladeinfrastruktur für Flotten
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Aufbau einer Ladeinfrastruktur für die Flottenelektrifizierung kommunaler und/oder privater Flottenbetreiber.

Ladepunkte für Pedelecs/E-Bikes
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Ein öffentlicher Ladepunkt für Pedelecs und E-Bikes ermöglicht unterwegs das Aufladen des Akkus und vergrößert so den möglichen Einsatzradius. Hierdurch kann der Fahrradverkehr gestärkt werden.

Mobilitätsstationen
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Mobilitätsstationen bündeln Fahrradverleih, Carsharing und ÖPNV-Haltepunkte und ggf. weitere Mobilitätsangebote an einem Standort und ermöglichen einen bequemen Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln.

Öffentliche Ladepunkte für E-Autos
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Durch den flächendeckenden und bedarfsorientierten Ausbau öffentlicher Ladepunkte wird die Akzeptanz und das Vertrauen in die Elektromobilität erhöht.

Private Ladepunkte für E-Autos
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Der private Ladepunkt dient den Besitzerinnen und Besitzern von E-Autos als Tankstelle, um auf privatem Grund das eigene E-Auto unabhängig von öffentlichen Ladesäulen mit Strom nachladen zu können.

Verleih von Lastenrädern
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Ein Lastenrad ist mit einer Transportfläche und häufig mit einem unterstützenden Elektromotor ausgestattet. Mit dem Lastenrad können sperrige und schwere Güter transportiert werden.

Ehrenamtlicher Fahrdienst: e-Fahrdienst Boxberg
Icon Beispiele aus der Praxis

Der ehrenamtliche Fahrdienst der Gemeinde Boxberg dient der Verbesserung der Mobilität in der Gemeinde. Das preisgünstige Angebot wird durch ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer betrieben.

Elektrobusse in Bad Langensalza
Quelle: Salza Tours, Bad Langensalza
Beispiele aus der Praxis

Elektrobusse in Bad Langensalza

Icon Beispiele aus der Praxis

Im Stadtverkehr in Bad Langensalza werden seit dem Jahr 2016 zwei Elektrobusse eingesetzt. Seit November 2019 wird mit einem dritten E-Bus der Einsatz im Überlandlinienverkehr durchgeführt. 2022 folgte ein vierter E-Bus.

Stationsbasiertes E-Carsharing: Modellregion E-WALD
E-Scooter-Verleih: scooteremotion in der Wachau
Quelle: Barbara Eigl, scooteremotion
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Bei scooteremotion handelt es sich um einen E-Scooter-Verleih in der österreichischen Wachau. Das nachhaltige Mobilitätsangebot soll in der ländlichen Region insbesondere den Tourismus fördern.

Öffentliche Ladepunkte für E-Autos: Ladeverbund+
Quelle: solid GmbH im Auftrag des Ladeverbund+
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Der Ladeverbund+ aus 68 Stadt- und Gemeindewerken führt den gemeinsamen Ausbau flächendeckender und kundenfreundlicher Ladeinfrastruktur durch.

Unser Dorf fährt elektrisch
Quelle: Ralf König
Beispiele aus der Praxis

Unser Dorf fährt elektrisch

Icon Beispiele aus der Praxis

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BARshare – kommunales E-Carsharing-Angebot im Landkreis Barnim
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Quelle: Nordseebad Spiekeroog GmbH
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Durchstarterset Elektromobilität
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Das Durchstarterset Elektromobilität unterstützt Kommunen & kommunale Akteure beim Durchstarten in die emissionsfreie Mobilität. Mit Wissen aus Forschung und Praxis hilft es bei der Elektrifizierung von ÖPNV, kommunaler Flotte oder Gewerbeverkehr.

E-Learning-Plattform LadeLernTOOL
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Die E-Learning-Plattform unterstützt Kommunen dabei, Wissen zum Thema Ladeinfrastruktur zu erlangen oder zu erweitern, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu planen und den Aufbau vor Ort voranzutreiben.

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Mobilitätsangebote benötigen Flächen, die häufig in kommunaler oder privater Hand liegen. Flächennutzungspläne legen die räumlichen Rahmenvorgaben fest und bilden die Grundlage für Bebauungspläne.

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Ein integrierte Klimaschutzkonzept dient als Leitfaden für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten und führt verschiedene Fachplanungen, unter anderem die Verkehrsplanung, zusammen.

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Das kommunale Elektromobilitätskonzept stellt einen Handlungs- und Aktionsplan dar, um die Elektromobilität in den Gemeinden voranzubringen und die Mobilität insgesamt nachhaltiger zu gestalten.

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Das Instrument zur Mobilitätsplanung stellt den Menschen, seine Bedarfe und die Nutzendenperspektive in den Fokus, um die Mobilität und den Verkehr sozial-gerechter sowie ökologisch-verträglicher zu gestalten.

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Das StandortTOOL bietet einen Überblick über den Bestand, die Aufbaumaßnahmen aus Förderaktivitäten und die Ausbaubedarfe bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bis 2030.

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Faktencheck E-Mobilität: Was das Elektroauto tatsächlich bringt
Stadt, Land, Ladefluss. Ein Leitfaden für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Kommunen
Technischer Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG), 20.12.2022. Zugriff: https://www.gesetze-im-internet.de/, Gesetze/Verordnungen, EmoG [abgerufen am 04.12.2024].

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