
Was ist das Förderprogramm On-Demand-Verkehre?
Mit dem Förderprogramm On-Demand-Verkehre unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die kommunalen Aufgabenträger finanziell bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten (Linienbedarfsverkehre nach §44) mit einem Zuschuss von bis zu 2 Mio. Euro.
Antragsberechtigt sowie Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.
Was ist das Ziel des Förderprogramms On-Demand-Verkehre?
Durch das Förderprogramm sollen Räume und Zeiten mit schwacher Verkehrsnachfrage durch die Einrichtung von On-Demand-Angeboten erschlossen werden. Dabei müssen die geförderten On-Demand-Verkehre auf ein Ober- oder Mittelzentrum, gem. Landesentwicklungsplan (LEP), ausgerichtet sein. Der Verkehr muss in enger Verzahnung mit dem bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen.
Verwandte Beispiele aus der Praxis (1)
flitsaar - Der On-Demand-Service fürs Saarland
Weitere Instrumente (4)
Weiterführende Informationen (1)
Website Zukunftsnetzwerk ÖPNV – Informationen zu On-Demand-Verkehren [abgerufen am 15.01.2025].
Quellen (2)
Zukunftsnetzwerk ÖPNV, 2024: Förderprogramm On-Demand-Verkehre. Zugriff: https://www.zukunftsnetzwerk-oepnv.de, Fördermittel [abgerufen am 15.01.2025].
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, 2024: ÖPNV. Zugriff: https://vm.baden-wuerttemberg.de, Service, Förderprogramme, ÖPNV [abgerufen am 15.01.2025].