
Was ist das Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre?
Seit 2018 fördert das Land Baden-Württemberg die Betreiber von Bürgerbussen und Bürgerrufautos durch die Übernahme von Verwaltungskosten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Gemeinden sowie eingetragene Vereine. Die Betreiber erhalten seit 2024 jährlich pauschal 2.000 Euro. Die Aufstellung der tatsächlichen Ausgaben im Rahmen der Antragsstellung kann seit 2021 entfallen. Die Fördermittel können in den Bereichen
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltungs- und Sachkosten, Organisationsaufwand
- Ärztliche Untersuchungen, Schulungen und Fortbildungen für ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer
- Anmietung oder Leasing von Fahrzeugen-Versicherungen-Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen oder anderen Veranstaltungen, einschließlich Ehrungen
genutzt werden. Die Pauschale darf nicht für den Kauf von Fahrzeugen oder für direkte Betriebskosten des Verkehrs genutzt werden. Die Antragsfrist ist vom 1. März bis zum 30. April 2025 (für den Bewilligungszeitraum 2025-2026).
Neu seit 2024: Der Bewilligungszeitraum gilt für zwei Jahre. Der Bescheid wird für das Jahr der Beantragung sowie für das Folgejahr ausgestellt.
Was ist das Ziel des Förderprogramms Gemeinschaftsverkehre?
Durch das Förderprogramm sollen die Betreiber von lokal organisierten und ehrenamtlich betriebenen Verkehrsangeboten unterstützt werden. Zudem sollen die Bürgerbusse und Bürgerrufautos das bestehende -Angebot ergänzen und somit das Verkehrsangebot in der Fläche ausweiten und verfestigen. Auch bietet das Förderprogramm durch die Pauschale ein niederschwelliges Angebot mit einfacher Antragstellung und einem vereinfachten Prüfverfahren.
Verwandte Maßnahmen (2)
Anrufbus (R-Bus)
Anrufbürgerbus
Weitere Instrumente (4)
Weiterführende Informationen (1)
Zukunftsnetzwerk ÖPNV – Informationen zu Gemeinschaftsverkehren [abgerufen am 15.01.2025].
Quellen (2)
Zukunftsnetzwerk ÖPNV, 2024: Förderungen für Gemeinschaftsverkehre. Zugriff: https://www.zukunftsnetzwerk-oepnv.de, Fördermittel [abgerufen am 15.01.2025].
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, 2024: ÖPNV. Zugriff: https://vm.baden-wuerttemberg.de, Service, Förderprogramme, ÖPNV [abgerufen am 15.01.2025].