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Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

Ein Ordner mit der Aufschrift Förderprogramme Nordrhein-Westfalen
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid

Wo findet man Förderprogramme für Nordrhein-Westfalen?

Eine erste Anlaufstelle bietet die Förderdatenbank des Bundes. Hier können gezielt Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union gesucht werden. Mit Hilfe der Filterfunktion können die Suchergebnisse auf das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen beschränkt werden.

Förderprogramme mit einem Bezug zu Mobilität, die u. a. von Kommunen in Nordrhein-Westfalen genutzt werden können, finden sich in der Förderdatenbank des Zukunftsnetz Mobilität NRW: Förderfinder NRW In dieser Datenbank sind alle Förderzugänge von der Nahmobilität über Elektromobilität, ÖPNV-Förderung bis hin zur vernetzten Mobilität und Maßnahmen des Mobilitätsmanagements für nordrhein-westfälische Kommunen sowie private und öffentliche Akteure gebündelt.
 

Was kann gefördert werden?

Exemplarisch sind hier Fördergegenstände aufgelistet, für die es derzeit (Stand: Dezember 2024) in Nordrhein-Westfalen eine Förderung gibt. Es handelt sich dabei nicht um eine vollumfängliche Darstellung.

  • Studien, integrierte kommunale oder regionale Mobilitätskonzepte, Maßnahmen der Digitalisierung, Maßnahmen des Mobilitätsmanagements, Einführung von Sharing-Diensten (Carsharing- und Zweirad-Sharing-Dienste), Mobilstationen sowie Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Stadtlogistik gemäß der Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements.
  • Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum ohne Verknüpfung mit dem ÖPNV und SPNV, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte und sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen gemäß der Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen. Diese ist zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten und löste die Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) ab.
  • Einrichtung von regionalen Schnellbuslinien gemäß der Richtlinie des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes.
  • Mobilstationen an Haltestellen des ÖPNV und SPNV sowie Mobilstationen im Quartier (ohne ÖPNV-Haltestelle) gemäß der Richtlinie zum Förderprogramm „Mobilstationen der Zukunft“.
  • Die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder beziehungsweise Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen gemäß der Förderrichtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft.
  • Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement gemäß der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement".

Wo gibt es Beratung zu Fördermöglichkeiten?

In Nordrhein-Westfalen gibt es Beratungsstellen zu unterschiedlichen Schwerpunkten:

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW begleitet Kommunen in dem Prozess des kommunalen Mobilitätsmanagements zu einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung. Darüber hinaus werden Kommunen bei der Planung und der Umsetzung von Maßnahmen des zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmanagements sowie bei der Aufstellung von kommunalen, integrierten Mobilitätskonzepten (auf der Grundlage der europäischen Leitlinien für nachhaltige Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan – SUMP) und deren Fördermöglichkeiten beraten.

Informationen über die Förderung der Elektromobilität für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und die Wirtschaft werden auf der Internetplattform ElektroMobilität NRW des Kompetenzzentrums ElektroMobilität NRW bereitgehalten.

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Förderung für die Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen
LEADER
Quelle: Martin Ruegner / Getty Images
Instrumente

LEADER

Icon Instrumente

Im Rahmen von LEADER vergeben Zusammenschlüsse ländlicher Akteure Fördermittel aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raumes, auch im Bereich Mobilität.

Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
Icon Instrumente

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) regelt die finanzielle Unterstützung des Ausbaus und Erhalts der Verkehrsinfrastruktur durch das jeweilige Bundesland, insbesondere für nachhaltige Mobilität und ÖPNV-Projekte.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, o. J.: Förderdatenbank Bund, Länder und EU. Zugriff: https://www.foerderdatenbank.de [abgerufen am 23.12.2024].

Zukunftsnetz Mobilität NRW, o. J.: Willkommen beim Förderfinder. Zugriff: https://www.foerderfinder.nrw.de/ [abgerufen am 23.12.2024].

Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW, 2021: Impressum. Zugriff: https://www.agfs-nrw.de/impressum [abgerufen am 23.12.2024].

ElektroMobilität NRW, o.J.: Förderprogramme für Kommunen. Zugriff: https://www.elektromobilitaet.nrw/kommunen/foerderung-fuer-kommunen/ [abgerufen am 23.12.2024].

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