Welche Förderprogramme gibt es?
Auf -, Bundes- und Länderebene sind eine Vielzahl von Förderprogrammen verfügbar, die bei Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen zum Einsatz kommen können.
Besonders die folgenden Fördergegenstände und Vorhaben finden in den zahlreichen Förderprogrammen häufig Berücksichtigung:
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Fuß- und Radverkehr
- Mobilitätskonzepte
- Verkehrssicherheit
- Klimaschutz
- Verknüpfung von Verkehrsträgern
- Sharing Economy
- Elektromobilität, Ladeinfrastruktur
- betriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement
- Digitalisierung, Innovationen, Smart Cities
- Energieeffizienz, Erneuerbare Energien
Unter „Verwandte Instrumente“ können weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten auf den verschiedenen Ebenen sowie Kontaktdaten zu Beratungsstellen in den jeweiligen Bundesländern aufgerufen werden.
Was wird gefördert? Welche Problemstellungen werden adressiert?
In vielen Bundesländern besteht das generelle Ziel, die Verkehrsverhältnisse durch entsprechende Förderprogramme nachhaltig zu verbessern. Dabei richten sich die geförderten Maßnahmen in erster Linie an die Verbesserung des Verkehrsangebotes und die Erhöhung der Sicherheit im Verkehrsgeschehen. Unter anderem werden verkehrswichtige Maßnahmen der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, innovative Vorhaben zur Erhöhung von Sicherheit und Effizienz sowie ehrenamtliche Bürgerbus-Projekte zur Schließung von Taktungslücken des Regelverkehrs unterstützt. Die Auswahl an Förderbereichen, über die jeweils wiederum mehrere Fördergegenstände adressiert werden, ist groß und zwischen den Bundesländern teils stark differenziert. Des Weiteren werden auch Fachkonzepte als Voraussetzung für die investive Förderung konkreter Maßnahmen oder allgemein Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur unterstützt.
Insbesondere in ländlichen Räumen ist der oftmals schlechte Anschluss an den ÖPNV aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit des Angebots ein gängiges Problem und verstärkt die Abhängigkeit vom eigenen Kraftfahrzeug. Steht ein solches nicht zur Verfügung, schränken fehlende Mobilitätsmöglichkeiten eine soziale Teilhabe ein und können zu sozialer Isolation führen. Daher zielen viele Förderprogramme auf die Verbesserung der Verkehrsanbindung ländlicher Räume ab. Neben zahlreichen Förderprogrammen zu flexiblen Bedienformen werden beispielsweise in Bayern allgemein Verkehrsprojekte gefördert, um einen erstmaligen oder verbesserten ÖPNV-Anschluss zu schaffen, während in Nordrhein-Westfalen Modellvorhaben zur Transformation und Stärkung des ÖPNV-Systems in ländlichen Räumen finanziell bezuschusst werden.
Was muss bei öffentlichen Fördermitteln beachtet werden?
Fördermittel gibt es auf EU-, Bundes- und Landesebene. Den Kommunen werden sie in der Regel als Zuwendungen gewährt. Hiermit sind Geldleistungen öffentlich-rechtlicher Art gemeint, die zur Erfüllung bestimmter Zwecke ausgezahlt werden, an denen die fördernde Ebene ein erhebliches Interesse hat, die ohne die Zuwendung aber nicht oder nicht vollständig befriedigt werden können. D. h. bei Kommunen besteht, wie auch bei Unternehmen, grundsätzlich kein generelles Anrecht auf öffentliche Förderung bei Antragstellung. Jede Kommune hat zwar das Recht, einen Antrag auf Förderung zu stellen – dieser muss jedoch unparteiisch geprüft und verarbeitet werden, wobei in erster Linie die formale und inhaltliche Übereinstimmung mit den Richtlinien des Förderprogramms sowie die Verfügbarkeit der ggf. ausgeschöpften Fördermittel geprüft wird. Erst dann können die Gelder im Rahmen bestimmter Finanzierungsarten ausgezahlt werden. Hierbei werden selten die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben durch die Förderung gedeckt. Häufig muss im Rahmen einer Teilfinanzierung der übrige Teil vom Zuwendungsempfänger durch Eigenmittel erbracht werden.
Weiter zu beachten sind u.a. auch der Bewilligungs- oder Förderzeitraum (legt den zeitlichen Umfang des Förderanspruchs fest), der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Regeln zum Verfahren mit der Zuwendung, die z. B. in den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Kommunen (ANBest-K) erläutert werden.
Anruflinienbus
Anruflinientaxi
Anrufsammelbus
Anrufsammeltaxi
Anrufbus (F-Bus)
Anrufbus (R-Bus)
Anrufbus (RF-Bus)
E-Rikscha-Fahrdienst
Jugendtaxi
Mitfahrbank
Pendlerportal
Radschnellwege
Ridepooling
Fahrradstreifen
Carsharing Gesetz (CsgG)
Förderprogramme in Bayern
Förderprogramme in Berlin
Förderprogramme in Bremen
Förderprogramme in Hamburg
Förderprogramme in Hessen
Förderprogramme in Sachsen
Kommunaler Nahverkehrsplan
Kooperationsraumkonzept
Masterplan Nahmobilität
Mobilitätskonzept
Pendlerkonzept
Pilotmaßnahmen
Regionaler Nahverkehrsplan
Schulverkehrskonzept
Tourismuskonzept
Vereinsrecht
Zentrales Fördermittelmanagement
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, o. J.: Förderdatenbank Bund, Länder und EU. Zugriff: https://www.foerderdatenbank.de [abgerufen am 04.12.2024].
Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater e.V., 26.03.2020: Know-how – Das Einmaleins der Förderwelt. Zugriff: https://www.foerdermarkt.de/, Know-how, Rechtsanspruch und Fördermittel [abgerufen am 04.12.2024].