Was umfasst die Förderung von Modellvorhaben im ÖPNV zur Einführung von Elektrobussen in Thüringen?
Mit der „Richtlinie zur Förderung von CO2-armer Mobilität in Thüringen - Modellprojekt Elektrobussysteme“ werden Zuwendungen für modellhafte Verkehrsvorhaben im Bereich von Elektrobussystemen gewährt.
Für folgende Modellvorhaben können hierbei Zuwendungen gewährt werden:
- Ausbau der Infrastruktur zum Betrieb von Elektrobussen
- Investitionen zur Umstellung der Busflotte
- Erwerb bzw. Ersatzbeschaffung von Batterien bzw. Energieanhängern
- Investitionen zur Absicherung von Wartung und Reparatur an Elektrobussen in Werkstätten
- Ausgaben für die Bereitstellung eines CO2-armen ÖPNV im ländlichen Raum bzw. für den Bereich Stadt-Umland
Aufgrund der auslaufenden Förderperiode 2014-2020 können nur noch Vorhaben berücksichtigt werden, deren Umsetzung bis 28.02.2023 gewährleistet ist (Stand: Dezember 2022).
Was ist das Ziel der Förderung von Modellvorhaben im ÖPNV zur Einführung von Elektrobussen in Thüringen?
Ziel ist es, die Emission von Treibhausgasen sowie die Luftschadstoff- und Lärmbelastung zu verringern und fossile Treibstoffe einzusparen.
So plant beispielsweise die Stadt Gera mit Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie die Einführung von Elektrobussen im Jahr 2023. Neben der Anschaffung von Elektrobussen soll auch die dafür notwendige Ladeinfrastruktur, die Umrüstung der Werkstätten sowie die Qualifizierung der Mitarbeiter realisiert werden.