Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

Rote und weiße Barrikaden mit Warnlichtern in einer Straße in einem Wohngebiet.
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Was ist Gegenstand des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)?

Das GVFG bildet die Grundlage für Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr und dabei insbesondere in den Bahnkörper. Die GVFG-Mittel wurden ab 2021 auf 1 Milliarde Euro jährlich und werden im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 ab 2025 auf 2 Milliarden Euro erhöht. Das GVFG definiert unter anderem die Voraussetzungen, unter denen ein Vorhaben förderfähig ist (§§ 2-3 GVFG) sowie die Höhe und den Umfang der Förderung (§ 4 GVFG).

Förderfähige Vorhaben umfassen insbesondere: 

  • Bau oder Ausbau der Verkehrswege von Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen
  • Reaktivierung oder Elektrifizierung von Bahnstrecken
  • Investitionen in Schienenstrecken zur Kapazitätserhöhung
  • Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Umsteigeanlagen und Haltestellen des schienengebundenen Personennahverkehrs 
  • Grunderneuerung von Verkehrswegen des schienengebundenen Personennahverkehrs 

Was ist das Ziel des GVFG?

Grundlegender Gedanke des GVFG ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Auch durch die aktuelle Erhöhung der GVFG-Mittel bietet es den Gemeinden die Möglichkeit, dringende Investitionen in den Neu- und Ausbau des Nahverkehrs umzusetzen. So können auch größere Nahverkehrsprojekte realisiert werden und zur Erreichung der Ziele der Bundesregierung für Klimaschutz und Luftreinhaltung im Verkehrssektor beitragen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Vorhaben die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt und in einem Nahverkehrsplan vorgesehen ist. Außerdem müssen die Belange behinderter und mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt werden. Im Bereich Bau oder Ausbau von Verkehrswegen können Vorhaben gefördert werden, deren zuwendungsfähige Kosten 30 Millionen Euro überschreiten. In den anderen Bereichen ist eine Förderung bei zuwendungsfähigen Kosten über 10 Millionen Euro möglich. Entsprechende Vorhaben können mit 50 bis 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

Im Zuge der Föderalismusreform 2006 wurden die sogenannten GVFG-Landesprogramme abgeschafft. Diese machten bislang 80 Prozent der GVFG-Mittel aus und konnten beispielsweise bei kleineren ÖPNV-Projekten oder bei der Fahrzeugförderung zum Einsatz kommen. Ersetzt wurden sie im Zeitraum von 2007 bis 2019 durch die sogenannten Entflechtungsmittel, die wiederum ab 2020 durch zusätzliche, bundesseitig nicht zweckgebundene Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen ersetzt wurden.

Barrierefreier ÖV
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Die barrierefreie Gestaltung des ÖV soll möglichst allen Bevölkerungsgruppen eine komfortable Nutzung ermöglichen und umfasst barrierefreie Fahrzeuge sowie die Ausgestaltung der physischen und digitalen Infrastruktur.

Bike and Ride-Anlagen
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Kiss and Ride-Anlagen bieten Kurzzeitparkplätze an ÖV-Haltestellen zum Absetzen oder Abholen von Personen und sorgen so für einen bequemen Umstieg vom Pkw auf den öffentlichen Personenverkehr.

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Im Rahmen der Reaktivierung von Bahnstrecken werden stillgelegte Schienenverbindungen wieder nutzbar gemacht und in das öffentliche Verkehrsnetz eingebunden.

Stadt-Umland-Bahn
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Die Stadt-Umland-Bahn stellt eine Verknüpfung zwischen Straßenbahn und Eisenbahn zur Schaffung von Direktverbindungen zwischen innerstädtischen und regionalen Bahnstrecken bzw. -systemen dar.

Verbesserung der Sicherheit im ÖV
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Das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste ist wichtig für die Attraktivität des ÖV. Eine Erhöhung der objektiven Sicherheit stärkt das subjektive Sicherheitsempfinden und fördert die Nutzung des ÖV.

Clean Vehicles Directive (CVD)
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Die Clean Vehicles Richtlinie der Europäischen Union gibt verbindliche Quoten für umweltfreundliche Fahrzeuge bei öffentlichen Beschaffungen vor. Die Richtlinie ist noch in deutsches Recht umzusetzen.

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Die ÖPNV-Gesetze der Bundesländer verankern die Grundregeln zur Nahverkehrsplanung in Form der Organisation und Förderung des Nahverkehrs.

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Die gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen unterliegt der Genehmigungspflicht. Das PBefG regelt rechtlich zulässige Verkehrsarten und Voraussetzungen unter denen eine Genehmigung erteilt wird.

Planfeststellungsverfahren
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Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wird entscheiden, ob und gegebenenfalls wie ein raumbedeutendes Vorhaben, beispielsweise der Bau von Straßen oder Schienenwegen, umgesetzt werden darf.

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Der regionale Nahverkehrsplan ist ein strategisches Instrument für die Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs.

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Das Regionalisierungsgesetz legt Verantwortlichkeiten für die Organisation des ÖPNV und die Höhe der Finanzmittel fest, die der Bund den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr bereitstellt.

Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen
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Die standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine Methodik zur Analyse der gesamtwirtschaftlichen Kosten und des Nutzens von ÖPNV-Projekten.

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Drittnutzerfinanzierung: Finanzierung durch Kurtaxen und Übernachtungspauschalen
Drittnutzerfinanzierung: Zweckgebundene Parkraumbewirtschaftung
Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG), 19.06.2020. Zugriff: https://www.gesetze-im-internet.de, Gesetze/Verordnungen, GVFG [abgerufen am 21.11.2024].

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