Was ist ein kommunales Fußverkehrskonzept?
Das kommunale Fußverkehrskonzept bildet den Handlungsrahmen zur Förderung des Fußverkehrs in der jeweiligen Gemeinde für die nächsten Jahre. Dabei sind auch die Belange anderer Verkehrsträger, insbesondere die Belange des Rad- und öffentlichen Personenverkehrs, zu berücksichtigen. Im Fokus der Erstellung des Fußverkehrskonzepts steht ein kooperativer Planungsprozess unter Beteiligung der verschiedenen Akteure sowie der Bürgerinnen und Bürger. Durch die oftmals sinnvollen Kombinationen aus Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur sind die Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen den Fuß- und Radverkehrskonzepten zu prüfen und zu nutzen.
Das kommunale Fußverkehrskonzept basiert in der Regel auf einer Bestands- und Potenzialanalyse, auf deren Grundlage fußverkehrsbezogene Entwicklungsziele und -strategien sowie Handlungsfelder abgeleitet werden. Darauf aufbauend sind in den verschiedenen Handlungsfeldern Maßnahmen zu entwickeln sowie Handlungsleitfäden zur Umsetzung zu erarbeiten.
Das kommunale Fußverkehrskonzept kann eine Vielzahl an Handlungsfeldern umfassen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Der Ausbau von attraktiven und sicheren Gehwegen sowie Querungen von Straßen und Knotenpunkten,
- die Erweiterung der wegweisenden Beschilderung,
- die Erhöhung der Aufenthaltsqualität von öffentlichen Räumen,
- die Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung,
- die Beratungsangebote für die Akteure in der Gemeinde sowie
- Informationen zu Förderprogrammen.
Was ist das Ziel des kommunalen Fußverkehrskonzepts?
Das kommunale Fußverkehrskonzept stellt die wesentliche Grundlage für künftige kommunalpolitische Entscheidungen und Handlungsansätze im Zusammenhang mit der Förderung des Fußverkehrs in der Gemeinde dar. Das Konzept verfolgt das Ziel, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern sowie durch Verlagerungseffekte vom einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Dabei steht die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität (einschließlich der Lärmreduktion), Attraktivitätssteigerung sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit (z. B. für Kinder) im Fokus. Zudem ergeben sich positive Auswirkungen auf die Gesundheit. Darüber hinaus kann die qualitative Aufwertung der öffentlichen Räume angestrebt werden, indem Flächen für den MIV in Flächen für den Fußverkehr umgewandelt werden. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass insbesondere kurze Strecken meist schneller und kostengünstiger zu Fuß (oder mit dem Rad) zurückgelegt werden können.
Die Bundesregierung hat 2025 eine bundesweite Fußverkehrsstrategie aufgestellt. Die Strategie verfolgt das Ziel, das Zufußgehen als zentralen Bestandteil der multimodalen Mobilität zu stärken und dadurch den Anteil des Fußverkehrs zu steigern. Darin werden fünf zentrale Handlungsfelder aufgezeigt, in denen konkrete Maßnahmen erläutert werden:
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Kommunale Planung
- Finanzierung und Förderung
- Verwaltungsstrukturen und Bewusstseinsbildung
- Forschung und Evaluierung
Diese Zielsetzungen der bundesweiten Fußverkehrsstrategie können als Orientierungsrahmen für die Entwicklung eines kommunalen Fußverkehrskonzepts dienen.
Da es sich beim kommunalen Fußverkehrskonzept um ein informelles Instrument handelt, muss darauf geachtet werden, die fachübergreifend erarbeiteten Strategien nach erfolgtem Beschluss tatsächlich umzusetzen.
Verwandte Maßnahmen (8)
Schulwegplan
Elternhaltestelle
Schulstraße
Weitere Instrumente (15)
Masterplan Nahmobilität
Verkehrsentwicklungsplan
Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Schulverkehrskonzept
Tourismuskonzept
Verwandte Umsetzungshilfen (1)
GehCheck-App
Weiterführende Informationen (1)
Fußverkehrsstrategie des BMV [abgerufen am 19.08.2025].
Quellen (1)
Umweltbundesamt (UBA), 2018: Geht doch! Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie. Dessau-Roßlau. Zugriff: www.umweltbundesamt.de, Publikationen [abgerufen am 30.07.2025].
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