Was ist ein kommunales Fußverkehrskonzept?
Das kommunale Fußverkehrskonzept bildet den Handlungsrahmen zur Förderung des Fußverkehrs in der jeweiligen Gemeinde für die nächsten Jahre. Dabei sind auch die Belange anderer Verkehrsträger, insbesondere die Belange des Rad- und öffentlichen Personenverkehrs, zu berücksichtigen. Im Fokus der Erstellung des Fußverkehrskonzepts steht ein kooperativer Planungsprozess unter Beteiligung der verschiedenen Akteure sowie der Bürgerinnen und Bürger. Durch die oftmals sinnvollen Kombinationen aus Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur sind die Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen den Fuß- und Radverkehrskonzepten zu prüfen und zu nutzen.
Das kommunale Fußverkehrskonzept basiert in der Regel auf einer Bestands- und Potenzialanalyse, auf deren Grundlage fußverkehrsbezogene Entwicklungsziele und -strategien sowie Handlungsfelder abgeleitet werden. Darauf aufbauend sind in den verschiedenen Handlungsfeldern Maßnahmen zu entwickeln sowie Handlungsleitfäden zur Umsetzung zu erarbeiten.
Das kommunale Fußverkehrskonzept kann eine Vielzahl an Handlungsfeldern umfassen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Der Ausbau von attraktiven und sicheren Gehwegen sowie Querungen von Straßen und Knotenpunkten,
- die Erweiterung der wegweisenden Beschilderung,
- die Erhöhung der Aufenthaltsqualität von öffentlichen Räumen,
- die Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung,
- die Beratungsangebote für die Akteure in der Gemeinde sowie
- Informationen zu Förderprogrammen.
Was ist das Ziel des kommunalen Fußverkehrskonzepts?
Das kommunale Fußverkehrskonzept stellt die wesentliche Grundlage für künftige kommunalpolitische Entscheidungen und Handlungsansätze im Zusammenhang mit der Förderung des Fußverkehrs in der Gemeinde dar. Das Konzept verfolgt das Ziel, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern sowie durch Verlagerungseffekte vom einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Dabei steht die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität (einschließlich der Lärmreduktion), Attraktivitätssteigerung sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit (z. B. für Kinder) im Fokus. Zudem ergeben sich positive Auswirkungen auf die Gesundheit. Darüber hinaus kann die qualitative Aufwertung der öffentlichen Räume angestrebt werden, indem Flächen für den MIV in Flächen für den Fußverkehr umgewandelt werden. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass insbesondere kurze Strecken meist schneller und kostengünstiger zu Fuß (oder mit dem Rad) zurückgelegt werden können.
Die Bundesregierung hat bislang noch keine Fußverkehrsstrategie verabschiedet. Aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) kann eine bundesweite Fußverkehrsstrategie aber einen wichtigen, koordinierenden Beitrag zur integrierten und zielorientierten Handlungsweise zur Förderung des Fußverkehrs leisten. Das hat die folgenden sieben Ziele einer möglichen Fußverkehrsstrategie definiert:
- Mehr Menschen gehen zu Fuß
- Zufußgehen in Deutschland wird sicherer
- Aktive Fortbewegung hält immer mehr Menschen gesund
- Die meisten mobilitätseingeschränkten Menschen sind ohne fremde Hilfe mobil
- Fußverkehrsförderung trägt dazu bei, die Umwelt zu entlasten
- Zufußgehen in Städten und Gemeinden wird attraktiver
- Wahrnehmung und Bedeutung des Fußverkehrs erhöhen sich
Diese Zielsetzungen einer möglichen bundesweiten Fußverkehrsstrategie können als Orientierungsrahmen für die Entwicklung eines kommunalen Fußverkehrskonzepts dienen.
Da es sich beim kommunalen Fußverkehrskonzept um ein informelles Instrument handelt, muss darauf geachtet werden, die fachübergreifend erarbeiteten Strategien nach erfolgtem Beschluss tatsächlich umzusetzen.
Umweltbundesamt (UBA), 2018: Geht doch! Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie. Dessau-Roßlau. Zugriff: www.umweltbundesamt.de, Publikationen [abgerufen am 22.12.2023].
Dieses Video ist über den YouTube-Kanal von Mobilikon eingebunden. Wenn Sie dieses Video hier abspielen, erfolgt eine Datenübertragung an YouTube bzw. Google. Weitere Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.