Was ist ein kommunales Radverkehrskonzept?
Das kommunale Radverkehrskonzept bildet den Handlungsrahmen zur Förderung des Radverkehrs in der jeweiligen Gemeinde für die nächsten Jahre. Durch die Förderung des Radverkehrs und den damit angestrebten Verlagerungen vom zugunsten des Radverkehrs wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Zudem wird grundsätzlich die Mobilität in der Gemeinde erhöht, insbesondere von Personen, die über ein Fahrrad verfügen. Dabei sind auch die Belange anderer Verkehrsträger zu berücksichtigen, insbesondere die des Fuß- und öffentlichen Personenverkehrs. Im Fokus der Erstellung des Radverkehrskonzepts steht ein kooperativer Planungsprozess unter Beteiligung der verschiedenen Akteure sowie der Bürgerinnen und Bürger. Im Gegensatz zu dem regionalen Radverkehrskonzept, dessen Schwerpunkt auf der Verbindungsqualität in der Region zwischen den Gemeinden liegt, bezieht sich das kommunale Radverkehrskonzept auf die nahräumliche Mobilität innerhalb der Gemeinde.
Das kommunale Radverkehrskonzept basiert in der Regel auf einer Bestands- und Potenzialanalyse, auf deren Grundlage radverkehrsbezogene Entwicklungsziele, -strategien, und Handlungsfelder abgeleitet werden. Darauf aufbauend sind in den verschiedenen Handlungsfeldern Maßnahmen zu entwickeln sowie Handlungsleitfäden zur Umsetzung zu erarbeiten.
Das kommunale Radverkehrskonzept kann eine Vielzahl an Handlungsfeldern umfassen. Hierzu zählen:
- der Ausbau der Radwegeinfrastruktur und Radabstellmöglichkeiten einschließlich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder/Pedelecs,
- die Erweiterung der wegweisenden Beschilderung,
- die Entwicklung von innovativen Mobilitätsansätzen, wie der City-Logistik mit Lastenrädern,
- die Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung,
- Beratungsangebote für die Akteure in der Gemeinde sowie
- Informationen zu Förderprogrammen.
Was ist das Ziel des kommunalen Radverkehrskonzepts?
Das kommunale Radverkehrskonzept stellt die wesentliche Grundlage für künftige kommunalpolitische Entscheidungen und Handlungsansätze im Zusammenhang mit der Förderung des Radverkehrs in der Gemeinde dar. Das Konzept verfolgt das Ziel, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern sowie durch Verlagerungseffekte vom MIV einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Dabei stehen die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität/Attraktivitätssteigerung von Vierteln (einschließlich der Lärmreduktion) sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit (z. B. für Kinder) im Fokus. Zudem ergeben sich positive Auswirkungen auf die Gesundheit. Des Weiteren wird ein reduzierter Flächenverbrauch bzw. die qualitative Aufwertung der öffentlichen Räume angestrebt.
Der nationale Radverkehrsplan 3.0 als Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs definiert acht Leitziele:
- Lückenloser Radverkehr in Deutschland
- Deutschland wird Fahrrad-Pendlerland
- Das Fahrrad im Zentrum moderner Mobilitätssysteme
- Radverkehr erobert Stadt und Land
- Vision Zero im Radverkehr
- Urbaner Lastenverkehr wird Radverkehr
- Deutschland wird Fahrradstandort
- Radverkehr wird intelligent, smart und vernetzt.
Der nationale Radverkehrsplan 3.0 mit seinen Leitzielen und Themenschwerpunkten kann als Orientierungsrahmen für die Entwicklung eines kommunalen Radverkehrskonzepts dienen.
Da es sich beim kommunalen Radverkehrskonzept um ein informelles Instrument handelt, muss darauf geachtet werden, die fachübergreifend erarbeiteten Strategien nach erfolgtem Beschluss tatsächlich umzusetzen.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), 2019: Nationaler Radverkehrsplan 3.0. Zugriff: https://bmdv.bund.de, Mobilität, Radverkehr [abgerufen am 22.12.2023].