Was ist Gegenstand des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG)?
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist ein Gesetz, das die finanzielle Unterstützung des Landes in Form von Zuwendungen für den Ausbau, die Erneuerung und den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur regelt. Es bietet Kommunen, Landkreisen und weiteren Trägern die Möglichkeit, für Projekte im Bereich des ÖPNV und der Verkehrswege Fördermittel zu beantragen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Förderung von nachhaltiger Mobilität, wie den Bau von Radwegen und die Schaffung multimodaler Verkehrsknotenpunkte. Darüber hinaus können LGVFG-Zuwendungen auch für den allgemeinen kommunalen Straßenbau genutzt werden.
Das LGVFG ist zu unterscheiden von den Regelungen des Bundes, die im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) verankert sind. Ein zentraler Unterschied zwischen den Bundes- und Landesregelungen liegt darin, dass der Bund großangelegte Verkehrsprojekte fördert, während die Länder oft kleinere, lokal angepasste Vorhaben und spezifische regionale Bedürfnisse unterstützen. Weitere Details zum GVFG sind im zugehörigen Steckbrief zu finden.
Da im Verkehrsbereich die Gesetzgebung in Deutschland föderal strukturiert ist, existiert das LGVFG nicht in exakt derselben Form in allen Bundesländern. Jedes Bundesland regelt die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten gemäß seinen eigenen Rahmenbedingungen. In Baden-Württemberg ist das LGVFG fest etabliert und deckt ein breites Spektrum von Maßnahmen ab. In Rheinland-Pfalz ist das entsprechende Gesetz als Landesverkehrsfinanzierungsgesetz für kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) bekannt. Weitere Beispiele sind das Bayrische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) oder das Mobilitätsfördergesetz in Hessen (MobFöG).
Was ist das Ziel des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG)?
Das LGVFG und die weiteren, ähnlichen Regelungen der Bundesländer verfolgen einheitliche Ziele: Sie zielen darauf ab, die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern, den ÖPNV zu fördern und klimafreundliche Mobilität zu unterstützen. Ein zentrales gemeinsames Ziel ist die Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln, wie Rad- und Fußverkehr, sowie die Stärkung des ÖPNV, um den MIV zu reduzieren und CO₂-Emissionen zu senken. Dabei wird besonders in ländlichen Gebieten auf eine bessere Anbindung durch den ÖPNV geachtet, um die Mobilität für die Bevölkerung zu verbessern.
Weitere gemeinsame Ziele umfassen die Elektrifizierung und Reaktivierung von Bahnstrecken, den Bau multimodaler Verkehrsknotenpunkte und die Unterstützung klimafreundlicher Infrastrukturprojekte durch höhere Förderquoten. Ein Beispiel hierfür ist Baden-Württemberg, wo besonders klimafreundliche Vorhaben durch einen „Klimabonus" mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden, während andere Projekte, wie der allgemeine kommunale Straßenbau, mit bis zu 50 Prozent der Kosten unterstützt werden.
Diese Maßnahmen sollen sowohl die Verkehrsbelastung als auch die Umweltbelastung reduzieren und gleichzeitig die Lebensqualität in den Kommunen verbessern.
Verwandte Maßnahmen (8)
Barrierefreier ÖV
Fahrradstreifen
Radwegeausbau
Stadt-Umland-Bahn
Verwandte Beispiele aus der Praxis (3)
Fahrradparkhaus in Rosenheim
Neubau eines Rad- und Gehweges zwischen Hugsweier und der B 3 (K 5339)
Reaktivierung und Elektrifizierung der Schönbuchbahn
Weitere Instrumente (19)
Förderprogramme in Bayern
Förderprogramme in Berlin
Förderprogramme in Bremen
Förderprogramme in Hamburg
Förderprogramme in Hessen
Förderprogramme in Sachsen
Publikationen zum Thema (8)
Geh-rechtes Planen und Gestalten. Rechtliche Planungsgrundlagen für den Fußverkehr
Kommunale Mobilitätskonzepte
Planungshilfe für Abstellanlagen von Lastenrädern im öffentlichen Raum
Räumliche Effekte reaktivierter Schienenstrecken im ländlichen Raum
Quellen (4)
Bayerische Staatskanzlei, 27.02.2023: Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – BayGVFG). Zugriff: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGVFG/true [abgerufen am 30.12.2024].
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, 28.06.2023: Mobilitätsfördergesetz. Zugriff: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MobF%C3%B6GHErahmen [abgerufen am 30.12.2024].
Land Baden-Württemberg, 21.12.2022: Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Zugriff: https://www.landesrecht-bw.de/, Gesetze/Verordnungen, 6 Finanzierungswesen, 60 Finanzverwaltung des Landes, 603 Finanzausgleich, 6032 Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden, LGVFG 6032, LGVFG, Aktuelle Gesamtausgabe [abgerufen am 30.12.2024].
Land Rheinland-Pfalz, 26.09.2019: Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom). Zugriff: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KomVFGRPpP2 [abgerufen am 30.12.2024].