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ÖPNV-Gesetze der Bundesländer

Was ist Gegenstand der ÖPNV-Gesetze?

Die ÖPNV-Gesetze der Bundesländer verankern die Grundregeln zur Nahverkehrsplanung in Form der Organisation und Förderung des Nahverkehrs. In jedem Bundesland, mit Ausnahme Hamburgs, wurden Landesnahverkehrsgesetze für den ÖPNV erlassen. 

Die Finanzverantwortung für den ÖPNV tragen die kommunalen Aufgabenträger. Alle ÖPNV-Gesetze enthalten Regelungen über Finanzhilfen, die die Länder gewähren. 

Was ist das Ziel der ÖPNV-Gesetze?

§ 1 des jeweiligen ÖPNV-Gesetzes legt dar, dass der ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Auch für den schienengebundenen ÖPNV gelten die ÖPNV-Gesetze. In den darauffolgenden Paragraphen wird den jeweiligen Aufgabenträgern vorgegeben, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Diesem sog. Nahverkehrsplan lässt sich die konkrete Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes vor Ort sowie Vorgaben und Zielvorstellungen entnehmen. 

Den jeweiligen Aufgabenträgern obliegt die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV für das jeweilige Gebiet. Weiterhin führen die ÖPNV-Gesetze die verschiedenen Fördertatbestände auf. Ein Beispiel hierfür ist die Verteilung der für den ÖPNV bereitgestellten Mittel, etwa für Ausbildungsverkehre. 

Die Organisation der Aufgabenträgerschaft ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Ein Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr ist eine von den Ländern benannte Behörde, die für eine ausreichende Versorgung mit ÖPNV-Verkehrsleistungen zuständig ist. Für den Schienenpersonenverkehr (SPNV) sind die Bundesländer zuständig. Planung, Organisation und Ausgestaltung des kommunalen ÖPNV bleiben eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte bzw. der mittleren und großen, kreisangehörigen Städte. Oft ernennen diese sogenannte Besteller-Organisationen, die den Nahverkehr organisieren. Die lokalen Verkehrsverbünde übernehmen die politische Verantwortung der Gebietskörperschaften für den ÖPNV, die unternehmensübergreifende Koordinierungs- und Planungsorganisation und binden die wirtschaftliche Selbständigkeit der Verkehrsunternehmen auf Betreiberebene in einen Verbund mit ein. Sie ermöglichen den Fahrgästen einen erleichterten Zugang zum ÖPNV mit einheitlichen Tarifen im gesamten Verbundraum. Hierbei finden sich länderspezifisch auch unterschiedliche Regelungen zu den verschiedenen Verkehrsverbünden. 

Herausforderungen bringt die Erprobung und Regelung aktueller Mobilitätskonzepte wie On-Demand-Verkehr mit sich, insbesondere in automatisierter Form.

Anruflinienbus
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Bedarfsorientierte Anruflinienbusse verkehren nach Fahrplan auf Linienwegen nach Anmeldung eines Fahrtwunsches. Möglichst viele Fahrgäste sollen gemeinsam befördert und Leerfahrten vermieden werden.

Anruflinientaxi
Quelle: Rosa Frank
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Das Anruflinientaxi, auch ÖPNV-Taxi genannt, verkehrt als bedarfsorientierte Bedienform nach Fahrplan auf einem Linienweg und nur nach Anmeldung eines Fahrtwunsches.

Anrufsammelbus
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Der Anrufsammelbus befördert Fahrgäste von einer Haltestelle zu einer frei gewählten Ausstiegsstelle. Er verkehrt nach vorheriger Anmeldung und zu festen Zeiten.

Anrufsammeltaxi
Quelle: Mobilikon 2021
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Das Anrufsammeltaxi befördert ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer komfortabel von einer Haltestelle zur Haustür. Es verkehrt nach vorheriger Anmeldung und zu festen Zeiten.

Differenziertes Mobilitätssystem
Quelle: Mobilikon 2021
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Ein differenziertes Mobilitätssystem schafft durch die strategische Verknüpfung mehrerer Angebote mit hoher Kundenorientierung eine Alternative zum privaten Pkw im ländlichen Raum.

Einsatz autonomer Fahrzeuge im ÖPNV
Quelle: Christian Ouellet / Getty Images
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Autonome Fahrzeuge besitzen ein großes Potenzial für die Mobilität in ländlichen Räumen und können zukünftig eine wichtige Rolle in der Mobilität spielen.

Einsatz von Elektrobussen
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Durch den Einsatz von Elektrobussen wird das ÖPNV-Angebot noch umweltfreundlicher ausgestaltet. Im Vergleich zum Dieselbus reduzieren sich die Luftschadstoff-, Treibhausgas- und Lärmemissionen.

Freizeitbus
Quelle: Mint Images / Getty Images
Maßnahme

Freizeitbus

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Der Freizeitbus erschließt touristische Ziele und Freizeiteinrichtungen und steigert so die Attraktivität ländlicher Regionen.

Integration alternativer Angebote in das ÖPNV-Angebot
Liniengebundener Bürgerbus
Quelle: Mobilikon 2021
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Ein liniengebundener Bürgerbus wird von ehrenamtlich engagierten Personen betrieben mit dem Ziel, das bestehende ÖPNV-Angebot zu ergänzen. Der Bürgerbus verkehrt nach Fahrplan auf einer festen Route.

Stadt-Umland-Bahn
Quelle: Reinhard Krull / EyeEm / Getty Images
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Die Stadt-Umland-Bahn stellt eine Verknüpfung zwischen Straßenbahn und Eisenbahn zur Schaffung von Direktverbindungen zwischen innerstädtischen und regionalen Bahnstrecken bzw. -systemen dar.

Anrufbus (F-Bus)
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Der Anrufbus (F-Bus) verkehrt nach Anmeldung zeitlich und räumlich flexibel in einem Bediengebiet und transportiert Kundinnen und Kunden von der Haustür zum Wunschort.

Anrufbus (R-Bus)
Quelle: Mobilikon 2021
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Der Anrufbus im Richtungsbandbetrieb (R-Bus) verkehrt fahrplangebunden von Haltestelle zu Haltestelle auf einer festen Grundroute mit zusätzlichen Bedarfshaltestellen.

Anrufbus (RF-Bus)
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Der Anrufbus im Flächenbetrieb ohne Haustürbedienung (RF-Bus) verkehrt ohne Fahrplan. Ein- und Ausstieg erfolgen an einer Haltestelle.

Anschlussgarantien im ÖPNV
Quelle: AndreyPopov / Getty Images
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Die Anschlussgarantie sichert eine gute und verlässliche Verbindungsqualität im ÖPNV und verringert die Verlängerung der Reisezeit aufgrund Verspätungen.

Barrierefreier ÖV
Quelle: juananbarros / Getty Images
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Die barrierefreie Gestaltung des ÖV soll möglichst allen Bevölkerungsgruppen eine komfortable Nutzung ermöglichen und umfasst barrierefreie Fahrzeuge sowie die Ausgestaltung der physischen und digitalen Infrastruktur.

Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern im ÖV
Quelle: SrdjanPav / Getty Images
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Die Mitnahme von Fahrrädern im ÖV ermöglicht eine vereinfachte Erschließung der ersten und letzten Meile und verbessert insbesondere in ländlichen Räumen mit größeren Distanzen zu Haltestellen den Zugang zum ÖV.

Mobilitätsflatrate
Quelle: Bildkraftwerk / Zöhre Kurc
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Mobilitätsflatrates ermöglichen zu einem monatlichen Festpreis die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel. Buchung und Abrechnung werden für die Nutzerinnen und Nutzer transparenter und einfacher.

PlusBus
Quelle: Mobilikon 2021
Maßnahme

PlusBus

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Der PlusBus dient als Ergänzung und Zubringer für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und zeichnet sich durch einen regelmäßigen, auf den SPNV abgestimmten Takt sowie durch kurze Fahrtzeiten aus.

Reaktivierung von Bahnstrecken
Quelle: Mickis-Fotowelt / Getty Images
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Im Rahmen der Reaktivierung von Bahnstrecken werden stillgelegte Schienenverbindungen wieder nutzbar gemacht und in das öffentliche Verkehrsnetz eingebunden.

Ridepooling
Quelle: Peter Berglund / Getty Images
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Ridepooling

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Ridepooling ist die kommerzielle Bündelung und Beförderung von Personen mit ähnlichem Fahrtziel zu einer gemeinsamen Fahrt. Auslastung und Kosteneffizienz werden so verbessert.

Schnellbus
Quelle: piranka / Getty Images
Maßnahme

Schnellbus

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Schnellbusse sind bei einem dünnen SPNV-Netz eine flexible und schnelle Ergänzung des Regionalverkehrs. Sie verbinden regionale Zentren und stellen eine komfortable Erschließung sicher.

Tarifabsenkungen im ÖV
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
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Tarifabsenkungen sollen die Rolle des öffentlichen Verkehrs stärken und den Nutzerinnen und Nutzern ein attraktives Angebot bieten.

Veranstaltungsbus
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Der Veranstaltungsbus ist ein Transportmittel, das eine Beförderung zum Anlass einer Veranstaltung bzw. eines Events anbietet. Der Bus verkehrt entweder nach vorheriger Anmeldung oder nach Fahrplan.

Linien-Carsharing zum ÖPNV-Tarif
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Bei dem Linien-Carsharing werden Fahrzeuge für Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen ÖPNV-Tickets auf vordefinierten Linien kostenlos zur Verfügung gestellt.

Mobilfalt – Verknüpfung des privaten Autoverkehrs mit Bus und Bahn
SMILE24 – ÖPNV-Modellprojekt in der Schlei-Region
Quelle: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein
Icon Beispiele aus der Praxis

Das SMILE24-Projekt ermöglicht in Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde emissionsfreie Mobilität mit Bussen, On-Demand-Shuttles, Bike-/Carsharing, vernetzt über Mobilitätsstationen und eine App.

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Quelle: Westend61 / Getty Images
Icon Instrumente

Das Elektromobilitätsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr. Es soll zur Förderung der Elektromobilität im MIV beitragen.

Entflechtungsgesetz (EntflechtG)
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Das Entflechtungsgesetz regelte bis 2019 die Gewährung eines Ausgleichs an die Länder aus dem Haushalt des Bundes, unter anderem für den Wegfall von Finanzhilfen zur Verkehrsfinanzierung.

Förderung für die Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen
Förderung von Schnellbussen im Verbandsgebiet des Nahverkehr Rheinland
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Handbuch zur Planung flexibler Bedienungsformen im ÖPNV
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
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Das Handbuch des BMVBS gibt eine Einführung in flexible Bedienformen im ÖPNV und bietet Hilfestellungen und Hintergrundinformationen zu den zentralen Aspekten der Einführung in ländlichen Räumen.

Kommunaler Nahverkehrsplan
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
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Kommunale Nahverkehrspläne sind ein strategisches Instrument für die mittel- und langfristige Planung des ÖPNV. Sie bilden für den Aufgabenträger die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV.

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Die gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen unterliegt der Genehmigungspflicht. Das PBefG regelt rechtlich zulässige Verkehrsarten und Voraussetzungen unter denen eine Genehmigung erteilt wird.

Regionaler Nahverkehrsplan
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
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Der regionale Nahverkehrsplan ist ein strategisches Instrument für die Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs.

Vereinsrecht
Quelle: seksan Mongkhonkhamsao / Getty Images
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Vereinsrecht

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Ein Verein bietet die Möglichkeit, zusammen mit anderen einem Zweck zum Erfolg zu verhelfen. Das Vereinsrecht bildet hierfür den Rahmen.

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020
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Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht besonders den Schutz des Radverkehrs und die Stärkung moderner Mobilität vor und ermöglicht Straßenverkehrsbehörden neue Maßnahmen der Verkehrsgestaltung.

Bürgerbusverein
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Bürgerbusverein

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Ein Bürgerbus muss in eine juristisch eigenständige Institution eingebettet werden. In Deutschland ist der häufigste Weg die Gründung eines Bürgerbusvereins.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.), 06.12.2022: ÖPNV-Gesetze der Bundesländer. Zugriff: https://www.forschungsinformationssystem.de, Personenverkehr, Mobilität und Raum, ÖPNV-Gesetze der Bundesländer [abgerufen am 02.01.2025].

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Carsharing Gesetz (CsgG)

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