ÖPNV-Gesetze der Bundesländer

Was ist Gegenstand der ÖPNV -Gesetze?

Die ÖPNV-Gesetze der Bundesländer verankern die Grundregeln zur Nahverkehrsplanung in Form der Organisation und Förderung des Nahverkehrs. In jedem Bundesland, mit Ausnahme Hamburgs, wurden Landesnahverkehrsgesetze für den ÖPNV erlassen. 

Die Finanzverantwortung für den ÖPNV tragen die kommunalen Aufgabenträger. Alle ÖPNV-Gesetze enthalten Regelungen über Finanzhilfen, die die Länder gewähren. 

Was ist das Ziel der ÖPNV-Gesetze?

§ 1 des jeweiligen ÖPNV-Gesetzes legt dar, dass der ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Auch für den schienengebundenen ÖPNV gelten die ÖPNV-Gesetze. In den darauffolgenden Paragraphen wird den jeweiligen Aufgabenträgern vorgegeben, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Diesem sog. Nahverkehrsplan lässt sich die konkrete Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes vor Ort sowie Vorgaben und Zielvorstellungen entnehmen. 

Den jeweiligen Aufgabenträgern obliegt die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV für das jeweilige Gebiet. Weiterhin führen die ÖPNV-Gesetze die verschiedenen Fördertatbestände auf. Ein Beispiel hierfür ist die Verteilung der für den ÖPNV bereitgestellten Mittel, etwa für Ausbildungsverkehre. 

Die Organisation der Aufgabenträgerschaft ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Ein Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr ist eine von den Ländern benannte Behörde, die für eine ausreichende Versorgung mit ÖPNV-Verkehrsleistungen zuständig ist. Für den Schienenpersonenverkehr (SPNV) sind die Bundesländer zuständig. Planung, Organisation und Ausgestaltung des kommunalen ÖPNV bleiben eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte bzw. der mittleren und großen, kreisangehörigen Städte. Oft ernennen diese sogenannte Besteller-Organisationen, die den Nahverkehr organisieren. Die lokalen Verkehrsverbünde übernehmen die politische Verantwortung der Gebietskörperschaften für den ÖPNV, die unternehmensübergreifende Koordinierungs- und Planungsorganisation und binden die wirtschaftliche Selbständigkeit der Verkehrsunternehmen auf Betreiberebene in einen Verbund mit ein. Sie ermöglichen den Fahrgästen einen erleichterten Zugang zum ÖPNV mit einheitlichen Tarifen im gesamten Verbundraum. Hierbei finden sich länderspezifisch auch unterschiedliche Regelungen zu den verschiedenen Verkehrsverbünden. 

Herausforderungen bringt die Erprobung und Regelung aktueller Mobilitätskonzepte wie On-Demand-Verkehr mit sich, insbesondere in automatisierter Form.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.), 06.12.2022: ÖPNV-Gesetze der Bundesländer. Zugriff: https://www.forschungsinformationssystem.de, Personenverkehr, Mobilität und Raum, ÖPNV-Gesetze der Bundesländer [abgerufen am 11.01.2024].