Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Kommentare zum Personenbeförderungsgesetz in Buchform
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Was ist Gegenstand des Personenbeförderungsgesetzes? 

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, unter welchen Voraussetzungen gewerbsmäßig Fahrgäste mit Bussen, Straßen- und U-Bahnen sowie Taxen und neueren Verkehrsformen befördert werden dürfen. Für die gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen ist eine Genehmigung erforderlich.Weiterhin regelt das PBefG die Planfeststellung für den Bau von Straßen-, Stadt- und U-Bahnstrecken. 

Das PBefG dient der Sicherheit und Ordnung sowie Organisation des ÖPNV, indem es einen Vorbehalt befristeter Genehmigungen für Beförderungsleistungen vorsieht. Aus den §§ 1- 8b PBefG ergeben sich allgemeine Regelungen. Die §§ 9 – 27 PBefG regeln die Genehmigung bestimmter Verkehrsarten, während die §§ 28 bis 51a PBefG Sonderbestimmungen für die einzelnen Verkehrsarten regeln.

Welche Möglichkeiten und Restriktionen ergeben sich? 

§ 9 PBefG legt dar, wann eine Genehmigung erteilt wird. Besonderheiten ergeben sich für den sogenannten Gelegenheitsverkehr. Hierunter wird nach § 46 PBefG der Taxenverkehr, der Ausflugsfahrtenverkehr, der Ferienzielreiseverkehr, der Verkehr mit Mietomnibussen sowie der Verkehr mit Mietwagen verstanden. Der klassische ÖPNV-Linienverkehr wird in der Regel nach § 42 PBefG konzessioniert und kann verschiedene Fördergelder und Ausgleichsmittel in Anspruch nehmen. Näherer Befassung bedürfen beispielsweise flexible ÖPNV-Angebote, in denen nicht vorher festgelegte Linien befahren werden, sondern sich Strecke und Uhrzeit vielmehr individuell und situativ ergeben. Der Stand der Genehmigungen unterliegt einer sich stetig weiterentwickelnden Rechtslage, die es näher zu betrachten gilt. So diente eine Novellierung des PBefG im Frühjahr 2021 u. a. der Einführung neuer Bedienformen, um Rechtssicherheit für flexible bedarfsgesteuerte Verkehre zu schaffen.

Nach § 2 Abs. 7 PBefG kann die Genehmigungsbehörde zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften des PBefG oder von aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens vier Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Zu beobachten bleibt die Rechtsentwicklung. Die Entwicklung und Umsetzung neuer Mobilitätskonzepte wie On-Demand-Verkehr, also Beförderung individuell auf Anfrage in Sammeltaxis und -bussen bei nicht vorher festgelegten Strecken, ist zu verfolgen. Zudem wirft auch das sogenannte autonome Fahren Fragen auf.

Für die unter das PBefG fallenden Verkehre, zu denen insbesondere der Erprobungs- und Regelbetrieb von On-Demand-Verkehren mit Kleinbussen im öffentlichen Raum zählt, ist insofern - unter Berücksichtigung des konkret angedachten Betriebskonzeptes - die Frage der Genehmigungsfähigkeit unter Berücksichtigung des PBefG-Typenzwangs als Linien- oder Gelegenheitsverkehr (Mietwagenverkehr) zu beurteilen. Gerade bei On-Demand-Verkehren sind hier häufig Mischformen mit Elementen aus beiden Verkehrsarten anzutreffen, wobei die Einzelheiten von der konkreten Konzeption des On-Demand-Angebots abhängig sind. Für solche Mischformen kommen als Genehmigungsformen sowohl eine Genehmigung nach der sogenannten Experimentierklausel gemäß § 2 Abs. 7 PBefG als auch eine Genehmigung als atypischer Linien- oder Gelegenheitsverkehr nach § 2 Abs. 6 PBefG in Betracht. Hinsichtlich des autonomen On-Demand-Verkehrs stellen sich zudem Zusatzfragen in anderen Rechtsbereichen wie Datenschutz und Haftungsfragen.

Anrufbus (F-Bus)
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Der Anrufbus (F-Bus) verkehrt nach Anmeldung zeitlich und räumlich flexibel in einem Bediengebiet und transportiert Kundinnen und Kunden von der Haustür zum Wunschort.

Anrufbus (R-Bus)
Quelle: Mobilikon 2021
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Der Anrufbus im Richtungsbandbetrieb (R-Bus) verkehrt fahrplangebunden von Haltestelle zu Haltestelle auf einer festen Grundroute mit zusätzlichen Bedarfshaltestellen.

Anrufbus (RF-Bus)
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Der Anrufbus im Flächenbetrieb ohne Haustürbedienung (RF-Bus) verkehrt ohne Fahrplan. Ein- und Ausstieg erfolgen an einer Haltestelle.

Anrufbürgerbus
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Ein Anrufbürgerbus wird ehrenamtlich mit dem Ziel betrieben, das ÖPNV-Angebot zu ergänzen. Als bedarfsgesteuerte Angebotsform verkehrt der Anrufbürgerbus nach vorheriger Anmeldung.

Anruflinienbus
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Bedarfsorientierte Anruflinienbusse verkehren nach Fahrplan auf Linienwegen nach Anmeldung eines Fahrtwunsches. Möglichst viele Fahrgäste sollen gemeinsam befördert und Leerfahrten vermieden werden.

Anruflinientaxi
Quelle: Rosa Frank
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Das Anruflinientaxi, auch ÖPNV-Taxi genannt, verkehrt als bedarfsorientierte Bedienform nach Fahrplan auf einem Linienweg und nur nach Anmeldung eines Fahrtwunsches.

Anrufsammelbus
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Der Anrufsammelbus befördert Fahrgäste von einer Haltestelle zu einer frei gewählten Ausstiegsstelle. Er verkehrt nach vorheriger Anmeldung und zu festen Zeiten.

Anrufsammeltaxi
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Das Anrufsammeltaxi befördert ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer komfortabel von einer Haltestelle zur Haustür. Es verkehrt nach vorheriger Anmeldung und zu festen Zeiten.

Bedarfsorientierter Schulbus
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Der bedarfsorientierte Schulbus passt seinen Routenverlauf flexibel an den Bedarf der zusteigenden Schulkinder an. Fahrzeiten und Leerfahrten können dadurch reduziert werden.

Freizeitbus
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Freizeitbus

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Der Freizeitbus erschließt touristische Ziele und Freizeiteinrichtungen und steigert so die Attraktivität ländlicher Regionen.

Gemeindebus
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Gemeindebus

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Der Gemeindebus erschließt das Gemeindegebiet für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und ergänzt so das überregionale ÖPNV-Angebot.

Inklusionstaxi
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Inklusionstaxis ermöglichen durch einen speziellen Umbau die Mitnahme von mobilitätseingeschränkten Personen und fördern so die Mobilität sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Integration alternativer Angebote in das ÖPNV-Angebot
Integrierte Mobilitätsplattformen
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Integrierte Mobilitätsplattformen verbinden Informationen zur Reise mit dem Ticketkauf. Dies ermöglicht Kundinnen und Kunden einen leichten Zugang zum ÖV und steigert die Attraktivität und Nutzung.

Kindergartenbus
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Der Kindergartenbus fährt Kindergartenkinder von zuhause zum Kindergarten. Insbesondere in ländlichen Regionen können Familien so entlastet werden.

KombiBus
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KombiBus

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Ein KombiBus ist ein liniengebundener Bus, der Personen und Güter befördert. Durch die kombinierte Beförderung werden vorhandene Kapazitäten besser ausgelastet und neue Einnahmequellen erschlossen.

Liniengebundener Bürgerbus
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Ein liniengebundener Bürgerbus wird von ehrenamtlich engagierten Personen betrieben mit dem Ziel, das bestehende ÖPNV-Angebot zu ergänzen. Der Bürgerbus verkehrt nach Fahrplan auf einer festen Route.

Mitarbeitershuttle
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Ein Mitarbeitershuttle befördert die Beschäftigten zuverlässig zu ihrem Arbeitsplatz. Eine bessere Anbindung der "letzten Meile" zwischen Wohn- und Arbeitsstätten erhöht die Standortattraktivität.

Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern im ÖV
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Die Mitnahme von Fahrrädern im ÖV ermöglicht eine vereinfachte Erschließung der ersten und letzten Meile und verbessert insbesondere in ländlichen Räumen mit größeren Distanzen zu Haltestellen den Zugang zum ÖV.

Ridepooling
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Ridepooling

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Ridepooling ist die kommerzielle Bündelung und Beförderung von Personen mit ähnlichem Fahrtziel zu einer gemeinsamen Fahrt. Auslastung und Kosteneffizienz werden so verbessert.

Anschlussgarantien im ÖPNV
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Die Anschlussgarantie sichert eine gute und verlässliche Verbindungsqualität im ÖPNV und verringert die Verlängerung der Reisezeit aufgrund Verspätungen.

Barrierefreier ÖV
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Die barrierefreie Gestaltung des ÖV soll möglichst allen Bevölkerungsgruppen eine komfortable Nutzung ermöglichen und umfasst barrierefreie Fahrzeuge sowie die Ausgestaltung der physischen und digitalen Infrastruktur.

Einsatz autonomer Fahrzeuge im ÖPNV
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Autonome Fahrzeuge besitzen ein großes Potenzial für die Mobilität in ländlichen Räumen und können zukünftig eine wichtige Rolle in der Mobilität spielen.

E-Rikscha-Fahrdienst
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Ein E-Rikscha-Fahrdienst ist ein innovatives Mobilitätsangebot, das in ländlichen Gebieten zum Transport von mobilitätseingeschränkten Personen dienen kann.

Förderung von Fahrgemeinschaften
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Mit der Bildung von Fahrgemeinschaften werde private Fahrten öffentlich zugänglich gemacht. Das ist ressourcenschonenend und verbessert das Mobilitätsangebot.

Jugendtaxi
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Jugendtaxi

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Mit dem Jugendtaxi kann ein Mobilitätsangebot speziell für junge Menschen in ländlichen Räumen geschaffen und so die Attraktivität der Region und die Verkehrssicherheit gesteigert werden.

Pendlerportal
Maßnahme

Pendlerportal

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Ein Pendlerportal bietet die Möglichkeit, Fahrten zum Arbeitsplatz durch private Fahrgemeinschaften zu bündeln. Das ist ressourcenschonend und verbessert das Mobilitätsangebot.

PlusBus
Quelle: Mobilikon 2021
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PlusBus

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Der PlusBus dient als Ergänzung und Zubringer für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und zeichnet sich durch einen regelmäßigen, auf den SPNV abgestimmten Takt sowie durch kurze Fahrtzeiten aus.

Reaktivierung von Bahnstrecken
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Im Rahmen der Reaktivierung von Bahnstrecken werden stillgelegte Schienenverbindungen wieder nutzbar gemacht und in das öffentliche Verkehrsnetz eingebunden.

Schnellbus
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Schnellbus

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Schnellbusse sind bei einem dünnen SPNV-Netz eine flexible und schnelle Ergänzung des Regionalverkehrs. Sie verbinden regionale Zentren und stellen eine komfortable Erschließung sicher.

Seniorentaxi
Quelle: Mobilikon 2021
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Seniorentaxi

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Mit dem Seniorentaxi kann ein Mobilitätsangebot speziell für ältere Menschen in ländlichen Räumen geschaffen und so die Mobilität im Alter gesichert werden.

Tarifabsenkungen im ÖV
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Tarifabsenkungen sollen die Rolle des öffentlichen Verkehrs stärken und den Nutzerinnen und Nutzern ein attraktives Angebot bieten.

Verbesserung der Sicherheit im ÖV
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste ist wichtig für die Attraktivität des ÖV. Eine Erhöhung der objektiven Sicherheit stärkt das subjektive Sicherheitsempfinden und fördert die Nutzung des ÖV.

Anrufbus: moobil+
Quelle: Mobilikon, 2021
Beispiele aus der Praxis

Anrufbus: moobil+

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moobil+ ist ein innovatives Mobilitätssystem, das Menschen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta mit den buchbaren moobil+Bussen ein nachhaltiges Mobilitätsangebot bietet.

Anrufbus: MultiBus Heinsberg
Quelle: Team VK - Werbeagentur GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 9, 52525 Heinsberg
Beispiele aus der Praxis

Anrufbus: MultiBus Heinsberg

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Der MultiBus Heinsberg ist ein mit Kleinbussen betriebenes, bedarfsorientiertes Angebot des lokalen ÖPNV-Betreibers, das auf Anruf ohne Fahrplan- und Linienbindung im Landkreis Heinsberg verkehrt.

Integrierte Mobilitätsplattformen: garantiert mobil! (Odenwaldkreis)
mobine – ein Dorf-Auto für Jedermann
Quelle: Landkreis Cuxhaven
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Die mobine ist ein durch einen Verein gestütztes, effizientes und innovatives Carsharing-Modell mit ehrenamtlichem Fahrdienst, das als Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV die Mobilität in Neuenwalde verbessert.

Ridepooling: Hofer Landbus
Quelle: Mobilikon 2021
Beispiele aus der Praxis

Ridepooling: Hofer Landbus

Icon Beispiele aus der Praxis

Der Hofer Landbus ist ein Ridepooling-Pilotprojekt im bayrischen Landkreis Hof. Er ergänzt das bestehende Bus- und Bahnangebot in der Region.

dorfbus Feldatal
Quelle: Wartburgmobil, 2020
Beispiele aus der Praxis

dorfbus Feldatal

Icon Beispiele aus der Praxis

Der dorfbus in Feldatal ersetzte mit einem Kleinbus – bis auf den Schülerverkehr – den gesamten Linienverkehr in der thüringischen Rhön.

ILSE Bus - Der Rufbus
Beispiele aus der Praxis

ILSE Bus - Der Rufbus

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Der ILSE Bus ist ein Rufbus in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte, der ohne feste Linie und Fahrplan das lokale Verkehrsangebot ergänzt.

Linien-E-Carsharing in Borgholzhausen
Quelle: Karin Warias
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Mit dem Linien-E-Carsharing in Borgholzhausen wird der öffentliche Personennahverkehr durch ein Angebot von Elektrofahrzeugen zum Zurücklegen der letzten Meile ergänzt.

Clean Vehicles Directive (CVD)
Quelle: Cavan Images / Getty Images
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Die Clean Vehicles Richtlinie der Europäischen Union gibt verbindliche Quoten für umweltfreundliche Fahrzeuge bei öffentlichen Beschaffungen vor. Die Richtlinie ist noch in deutsches Recht umzusetzen.

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Handbuch zur Planung flexibler Bedienungsformen im ÖPNV
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
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Das Handbuch des BMVBS gibt eine Einführung in flexible Bedienformen im ÖPNV und bietet Hilfestellungen und Hintergrundinformationen zu den zentralen Aspekten der Einführung in ländlichen Räumen.

Kommunaler Nahverkehrsplan
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Kommunale Nahverkehrspläne sind ein strategisches Instrument für die mittel- und langfristige Planung des ÖPNV. Sie bilden für den Aufgabenträger die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV.

Mobilitätskonzept
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Als strategisches Planwerk definiert ein Mobilitätskonzept die Rahmenbedingungen der Verkehrsplanung sowie -entwicklung und erarbeitet konkrete Lösungsansätze zu verschiedenen Themen im Verkehrsbereich.

Nahverkehrsplan (rechtlich)
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Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für den ÖPNV in der Region und berücksichtigt die einschlägigen rechtlichen Vorgaben.

ÖPNV-Gesetze der Bundesländer
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Die ÖPNV-Gesetze der Bundesländer verankern die Grundregeln zur Nahverkehrsplanung in Form der Organisation und Förderung des Nahverkehrs.

Regionaler Nahverkehrsplan
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
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Der regionale Nahverkehrsplan ist ein strategisches Instrument für die Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs.

Schulverkehrskonzept
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Ein Schulverkehrskonzept ist ein informelles Instrument zur Planung des Mobilitätsangebots im Ausbildungsverkehr. Es ist eng mit dem jeweiligen Nahverkehrsplan verknüpft und damit abzustimmen.

Verkehrsentwicklungsplan
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Der Verkehrsentwicklungsplan legt die Ziele und Strategien sowie einen umsetzungsorientierten Maßnahmenplan für die verkehrliche Entwicklung einer Gemeinde fest.

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020
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Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht besonders den Schutz des Radverkehrs und die Stärkung moderner Mobilität vor und ermöglicht Straßenverkehrsbehörden neue Maßnahmen der Verkehrsgestaltung.

Wheelmap: Mapping Aktion zur Rollstuhlgerechtigkeit
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Icon Hilfen zur Umsetzung

Bei einer Mapping-Aktion zu Rollstuhlgerechtigkeit bewerten Bürgerinnen und Bürger Orte hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit mit Rollstuhl und tragen das Ergebnis auf einer Online-Karte ein.

Ahrend, Christiane; Herget, Melanie (Hrsg.), 2012: Umwelt- und familienfreundliche Mobilität im ländlichen Raum. Zugriff: https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002265/Forschung/PDFs/Abgeschlossene_Projekte/laendlRaum/ufm-handbuch.pdf [abgerufen am 11.01.2024].

Personenbeförderungsgesetz (PBefG), 02.03.2023. Zugriff : https://www.gesetze-im-internet.de/, Gesetze/Verordnungen, PBefG [abgerufen am 11.01.2024].

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