
Was ist Radleasing für Beamte des Landes Baden-Württemberg?
Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes Baden-Württemberg können seit Oktober 2020 im Rahmen einer Entgeltumwandlung ein Fahrrad oder Pedelec für 36 Monate leasen. Dies ist im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), das die Besoldung der Landesbediensteten regelt, verankert. Dabei wird die monatliche Leasingrate vom Bruttosold in Abzug gebracht, was das zu versteuernde Einkommen mindert. So sparen die Bediensteten Steuern und das Radleasing wird im Vergleich zum Privatkauf wirtschaftlich attraktiver.
Bedienstete können dabei den Fahrradtyp sowie das Modell frei wählen. Ausgenommen vom Radleasing sind S-Pedelecs mit einer Geschwindigkeit bis 45 km/h. Neben Fahrrädern und Pedelecs kann auch leasingfähiges, mit dem Fahrrad festverbundenes Zubehör bezogen werden, wie zum Beispiel Beleuchtung, eine Flaschenhalterung oder ein Kindersitz.
Über das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg können Interessierte mit Hilfe eines Vergleichsrechners und unter Angabe des Kaufpreises ihres Wunschfahrrads die individuellen Konditionen berechnen lassen. Nach Ablauf der 36 Monate kann ein neues Fahrrad oder Pedelec geleast werden. Häufig bieten Leasingdienstleister den Nutzerinnen bzw. Nutzern das gebrauchte Rad nach Ende der Laufzeit zum Kauf an. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht für die Nutzerin bzw. den Nutzer jedoch nicht.
Was ist das Ziel von Radleasing für Beamte des Landes Baden-Württemberg?
Das Land Baden-Württemberg möchte mit dem Angebot des Radleasings seinen Bediensteten einen Anreiz geben, das eigene Mobilitätsverhalten klimafreundlicher und gesünder zu gestalten. Neben der Einsparung von CO2-Emissionen, fördert Radfahren die körperliche Fitness und Gesundheit. Das geleaste Rad kann dabei sowohl für dienstliche, als auch private Fahrten genutzt werden.