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Regionalisierungsgesetz (RegG)

Was ist das Regionalisierungsgesetz?

Das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (auch Regionalisierungsgesetz, RegG) trat 1996 im Zuge der Bahnreform in Kraft. Darin wird die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge verankert. Welche Stellen diese Aufgabe wahrnehmen, wird durch Landesrecht bestimmt. Das Regionalisierungsgesetz sieht vor, dass der Bund den Ländern für die Wahrnehmung dieser Aufgabe jährlich Mittel zur Verfügung stellt, die sogenannten Regionalisierungsmittel. Dem Wortlaut des Gesetzes nach sind die Mittel „insbesondere“ für den Schienenpersonennahverkehr bestimmt. Daher setzen einige Bundesländer Teile der Regionalisierungsmittel auch für andere ÖPNV-Zwecke ein. In Niedersachsen erhalten beispielsweise die kommunalen Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz 5,7 Prozent der Regionalisierungsmittel.

Wonach richtet sich die Verteilung der Regionalisierungsmittel? 

Die Regionalisierungsmittel werden nach dem sogenannten „Kieler Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt. Dieser 2016 von den Ländern vereinbarte Schlüssel setzt sich je zur Hälfte aus Bevölkerungsstand und bestellten SPNV-Leistungen in Zugkilometern zusammen. Die Länder, die durch die Anwendung des Kieler Schlüssels im Vergleich zur bisherigen Mittelausstattung Nachteile erfahren, erhalten zusätzliche Mittel. Diese werden nach einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf sieben Bundesländer verteilt:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen.

Wie hoch sind die Regionalisierungsmittel?     

Die Regionalisierungsmittel beliefen sich 2021 auf etwa 9 Milliarden Euro, die sich aus drei verschiedenen Elementen zusammensetzten:

  1. 2016 standen den Ländern 8 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln zu. Ab dem Jahr 2017 bis einschließlich des Jahres 2031 sollte dieser Betrag jährlich um 1,8 Prozent steigen. Die Mittel werden nach dem Kieler Schlüssel verteilt.
  2. Zusätzlich zu diesem Betrag erhalten die sieben oben genannten Bundesländer für das Jahr 2016 zusammen Regionalisierungsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro. Auch dieser Betrag soll ab dem Jahr 2017 bis einschließlich des Jahres 2031 jährlich um 1,8 Prozent steigen. Die Mittel werden nach einem gesonderten Verteilungsschlüssel vergeben.
  3. Außerdem erhalten die Länder ab dem Jahr 2020 zusätzliche Regionalisierungsmittel (150 Millionen Euro für das Jahr 2020, 303 Millionen Euro für das Jahr 2021, 308 Millionen Euro für das Jahr 2022 und 464 Millionen Euro für das Jahr 2023).

Am 02.11.2022 hat die Bundesregierung gemäß der Bund-Länder-Einigung beschlossen, den Ländern zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Ab dem Jahr 2023 wurde die jährliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmitel von 1,8 Prozent auf 3,0 Prozent erhöht. Mit dieser Erhöhung und Umsetzung des "Achten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" wird aber nur ein Teil der Einigung umgesetzt. Am 31.03.2023 stimmte der Bundesrat über das "Neunte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" ab und stimmte zu, die Länder bei der Finanzierung des Deutschlandtickets für die Jahre 2023, 2024 und 2025 mit 1,5 Millarden Euro jährlich zu unterstützen. 

Am 31.12.2024 trat das zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes in Kraft. Damit können nicht verbrauchte Mittel des Bundes für das Deutschlandticket im Folgejahr eingesetzt werden. Diese gemeinsame Abrechnung der Jahre 2023–2025 ermöglicht nach den Prognosen und in Verbindung mit der Preiserhöhung ab 01.01.2025 auf 58 Euro eine auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets bis zum Ende des Jahres 2025. 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beraten. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Deutschlandticket auch für das Jahr 2026 finanziell absichern.

PlusBus
Quelle: Mobilikon 2021
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PlusBus

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Der PlusBus dient als Ergänzung und Zubringer für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und zeichnet sich durch einen regelmäßigen, auf den SPNV abgestimmten Takt sowie durch kurze Fahrtzeiten aus.

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Im Rahmen der Reaktivierung von Bahnstrecken werden stillgelegte Schienenverbindungen wieder nutzbar gemacht und in das öffentliche Verkehrsnetz eingebunden.

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Die Takterhöhung und -abstimmung im SPNV/ÖPNV umfasst die zeitliche Ausweitung des Verkehrsangebots sowie die verbesserte Verknüpfung zwischen den einzelnen Angeboten des öffentlichen Verkehrs.

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Ein differenziertes Mobilitätssystem schafft durch die strategische Verknüpfung mehrerer Angebote mit hoher Kundenorientierung eine Alternative zum privaten Pkw im ländlichen Raum.

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Das Entflechtungsgesetz regelte bis 2019 die Gewährung eines Ausgleichs an die Länder aus dem Haushalt des Bundes, unter anderem für den Wegfall von Finanzhilfen zur Verkehrsfinanzierung.

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Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für den ÖPNV in der Region und berücksichtigt die einschlägigen rechtlichen Vorgaben.

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Der regionale Nahverkehrsplan ist ein strategisches Instrument für die Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs.

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Drittnutzerfinanzierung: Finanzierung durch Kurtaxen und Übernachtungspauschalen

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG), 16.07.2021. Zugriff: http://www.gesetze-im-internet.de, Gesetze/Verordnungen, RegG [abgerufen am 09.01.2025].

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), o. J.: Entwicklung des Regionalisierungsgesetzes (RegG). Zugriff: https://www.lnvg.de, SPNV, Finanzierung, Übersicht: Entwicklung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) [abgerufen am 09.01.2025].

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 16.12.2022: Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Mehr Geld für den ÖPNV. Zugriff: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mehr-geld-fuer-den-oepnv-2… [abgerufen am 09.01.2025].

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 31.03.2023: Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Bund finanziert Deutschlandticket mit 1,5 Milliarden Euro. Zugriff: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regionalisierungsgesetz-de… [abgerufen am 09.01.2025].

Deutscher Bundestag, 2025: Verkehr. Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Zugriff: https://www.bundestag.de, Dokumente, Textarchiv

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