Regionalisierungsgesetz (RegG)

Was ist das Regionalisierungsgesetz?

Das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (auch Regionalisierungsgesetz, RegG) trat 1996 im Zuge der Bahnreform in Kraft. Darin wird die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge verankert. Welche Stellen diese Aufgabe wahrnehmen, wird durch Landesrecht bestimmt. Das Regionalisierungsgesetz sieht vor, dass der Bund den Ländern für die Wahrnehmung dieser Aufgabe jährlich Mittel zur Verfügung stellt, die sogenannten Regionalisierungsmittel. Dem Wortlaut des Gesetzes nach sind die Mittel „insbesondere“ für den Schienenpersonennahverkehr bestimmt. Daher setzen einige Bundesländer Teile der Regionalisierungsmittel auch für andere ÖPNV -Zwecke ein. In Niedersachsen erhalten beispielsweise die kommunalen Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz 5,7 Prozent der Regionalisierungsmittel.

Wonach richtet sich die Verteilung der Regionalisierungsmittel? 

Die Regionalisierungsmittel werden nach dem sogenannten „Kieler Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt. Dieser 2016 von den Ländern vereinbarte Schlüssel setzt sich je zur Hälfte aus Bevölkerungsstand und bestellten SPNV -Leistungen in Zugkilometern zusammen. Die Länder, die durch die Anwendung des Kieler Schlüssels im Vergleich zur bisherigen Mittelausstattung Nachteile erfahren, erhalten zusätzliche Mittel. Diese werden nach einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf sieben Bundesländer verteilt:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen.

Wie hoch sind die Regionalisierungsmittel?     

Die Regionalisierungsmittel beliefen sich 2021 auf etwa 9 Milliarden Euro, die sich aus drei verschiedenen Elementen zusammensetzten:

  1. 2016 standen den Ländern 8 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln zu. Ab dem Jahr 2017 bis einschließlich des Jahres 2031 sollte dieser Betrag jährlich um 1,8 Prozent steigen. Die Mittel werden nach dem Kieler Schlüssel verteilt.
  2. Zusätzlich zu diesem Betrag erhalten die sieben oben genannten Bundesländer für das Jahr 2016 zusammen Regionalisierungsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro. Auch dieser Betrag soll ab dem Jahr 2017 bis einschließlich des Jahres 2031 jährlich um 1,8 Prozent steigen. Die Mittel werden nach einem gesonderten Verteilungsschlüssel vergeben.
  3. Außerdem erhalten die Länder ab dem Jahr 2020 zusätzliche Regionalisierungsmittel (150 Millionen Euro für das Jahr 2020, 303 Millionen Euro für das Jahr 2021, 308 Millionen Euro für das Jahr 2022 und 464 Millionen Euro für das Jahr 2023).

Am 02.11.2022 hat die Bundesregierung gemäß der Bund-Länder-Einigung beschlossen, den Ländern zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Ab dem Jahr 2023 wurde die jährliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmitel von 1,8 Prozent auf 3,0 Prozent erhöht. Mit dieser Erhöhung und Umsetzung des "Achten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" wird aber nur ein Teil der Einigung umgesetzt. Regelungen bezüglich des zum 01.05.2023 eingeführten Deutschlandtickets wurden mit dieser Änderung des Regionalisierungsgesetzes sind hier nicht der Gegenstand und werden in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren festegelegt. Am 31.03.2023 stimmte der Bundesrat über das "Neunte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" ab und stimmte zu, die Länder bei der Finanzierung des Deutschlandtickets für die Jahre 2023, 2024 und 2025 mit 1,5 Millarden Euro jährlich zu unterstützen.

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG), 16.07.2021. Zugriff: http://www.gesetze-im-internet.de, Gesetze/Verordnungen, RegG [abgerufen am 05.01.2024].

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), o. J.: Entwicklung des Regionalisierungsgesetzes (RegG). Zugriff: https://www.lnvg.de, SPNV, Finanzierung, Übersicht: Entwicklung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) [abgerufen am 05.01.2024].

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 16.12.2022: Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Mehr Geld für den ÖPNV. Zugriff: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mehr-geld-fuer-den-oepnv-2… [abgerufen am 05.01.2024].

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 31.03.2023: Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Bund finanziert Deutschlandticket mit 1,5 Milliarden Euro. Zugriff: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regionalisierungsgesetz-de… [abgerufen am 05.01.2024].