Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 - 2030

Was ist die Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege? 

Der Bund gewährt den Ländern und Kommunen Finanzhilfen für den Bau von hochwertigen, sicheren und leistungsfähigen Radschnellwegen. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 10. September 2018 regelt, welche Radschnellwegemaßnahme förderfähig sind. 

Gefördert werden der Neu-, Um- und Ausbau einschließlich erforderlicher externer Planungsleistungen und des Grunderwerbs. Förderfähig sind Investitionen in Radschnellwege, die ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach dem Jahr 2022 oder überhaupt nicht getätigt würden. Finanzhilfen können auch für einzelne Teilabschnitte einer Radschnellwegeverbindung sowie für den Bau von Radschnellwegebrücken oder -unterführungen unter Einhaltung der Förderkriterien bereits vor der Beantragung bzw. Realisierung des Gesamtprojekts beantragt und gefördert werden.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. In begründeten Einzelfällen kann die Förderung bis zu 90 Prozent dieser Kosten betragen. Der verbleibende Kostenanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushaltes wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden. Der Eigenanteil darf jedoch nicht durch andere Förderprogramme des Bundes oder der EU ersetzt werden.

Was ist das Ziel der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege?

Ziel der Förderung ist durch den hohen Standard der Radschnellwege den Anteil des Radverkehrs insbesondere bei Pendlerverkehren mit Fahrtweiten von bis zu 15 Kilometern zu erhöhen. Radschnellwege sollten daher als möglichst direkte Verbindungen zwischen den wesentlichen Quell- und Zielbereichen dort vorgesehen werden, wo mit einer hohen Radverkehrsnachfrage, vorwiegend von Berufs- und Pendlerverkehren, zu rechnen ist.

Für die Förderung sind die folgenden Anforderungen und Definitionen zu beachten. Radschnellwege sind definiert als Verkehrswege, die auf Grund des hohen baulichen Standards eine schnelle, sichere und möglichst störungsfreie Fahrt mit dem Fahrrad, einschließlich Pedelec, ermöglichen. In der Regel bilden sie ein zusammenhängendes Netz mit bereits vorhandenen oder neu zu schaffenden Rad- bzw. Radschnellwegen. Radschnellwege müssen daher die folgenden Qualitätsmerkmale aufweisen: 

  1. eine großzügige Breite, die ein gefahrloses Überholen oder Passieren auch von Nebeneinanderfahrenden ermöglicht. Zweirichtungsradwege weisen hierzu in der Regel eine Breite von vier Metern, Einrichtungsradwege von in der Regel drei Metern auf, 
  2. sichere und komfortable Knotenpunkte mit keinen (Planfreiheit, Bevorrechtigung) oder nur geringen Wartezeiten für den Radverkehr,
  3. Trennung des Radverkehrs von anderen regelmäßig zu erwartenden Verkehrsarten,
  4. möglichst geringe Steigungen,
  5. hohe Belagsqualität.

Die Finanzhilfen werden entsprechend Artikel 104b GG regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert. Für diese Evaluierung sind entsprechende Verkehrs- und Unfalldaten durch die Länder bereitzustellen. Die Förderung des Bundes ist zudem in der öffentlichen Kommunikation (z. B. Pressemitteilungen, Veröffentlichungen, Internet, Veranstaltungen) angemessen darzustellen.

Radschnellwege
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Radschnellwege sind vom Autoverkehr baulich getrennte, hochwertige Verbindungen zwischen Städten und Gemeinden. Direkte, kreuzungsfreie und steigungsarme Verläufe fördern sicheres Radfahren.

Wegweisung für Radfahrende und Zufußgehende
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Eine klare und konsistente Wegweisung für den Fuß- und Radverkehr verbessert die Sicherheit, die Orientierung und den Komfort für Zufußgehende und Radfahrende.

Radwegeausbau
Quelle: ewg3D / Getty Images
Maßnahme

Radwegeausbau

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Der Ausbau von Radwegen trägt zu einem attraktiven und sicheren Radverkehr im ländlichen Raum bei. Viele Wege können so mit dem Rad oder in Kombination mit dem ÖV zurückgelegt werden.

Ladepunkte für Pedelecs/E-Bikes
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Ein öffentlicher Ladepunkt für Pedelecs und E-Bikes ermöglicht unterwegs das Aufladen des Akkus und vergrößert so den möglichen Einsatzradius. Hierdurch kann der Fahrradverkehr gestärkt werden.

Fahrradstreifen
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
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Der durch eine Markierung am rechten Fahrbahnrand gekennzeichnete Fahrradstreifen ist eine kostengünstige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer im Straßenraum.

Beleuchtung außerörtlicher Radwege
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Um Fahrradwege außerorts ganzjährig und ganztägig nutzen zu können, müssen diese mitunter beleuchtet werden. Das erhöht Sicherheit und Attraktivität der Strecke und steigert somit die Nutzung.

Fahrradstraße
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
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Die Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, die motorisierten Individualverkehr über entsprechende Verkehrsschilder zulassen kann.

Velorouten
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
Maßnahme

Velorouten

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Velorouten sind Radverkehrsverbindungen, die durch ihre direkte Streckenführung und Bauweise ein zügiges Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglichen.

Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt
Quelle: KOM3
Beispiele aus der Praxis

Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt

Icon Beispiele aus der Praxis

Der Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt ist Hessens erster Radschnellweg und wird bis 2028 auf über 30 km Länge zwischen Frankfurt und Darmstadt verlaufen. Einige Teilstücke wurden bereits eröffnet.

Bürgerdialog bei der Erstellung Innerstädtischer Radkonzepte im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Kommunales Radverkehrskonzept
Quelle: Ingo Jezierski / EyeEm / Getty Images
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Das kommunale Radverkehrskonzept dient der Förderung des Radverkehrs in der Gemeinde, indem die Nutzung attraktiver und sicherer gestaltet wird.

Regionales Radverkehrskonzept
Quelle: Johner Images / Getty Images
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Ein regionales Radverkehrskonzept bildet den Handlungsrahmen zur Förderung des Radverkehrs in einer Region. Es werden verschiedene Entwicklungsziele zur Verbesserung der Radinfrastruktur.

Förderung für die Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 2018: Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 - 2030. Zugriff: https://bmdv.bund.de [abgerufen am 10.01.2025].

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