Anrufbus (F-Bus)

Was ist ein Anrufbus (F-Bus)? 

Anrufbusse verkehren im Flächenbetrieb (F-Bus) und besitzen keine Fahrplan- oder Linienbindung. In der Regel erfolgt die Anmeldung eines Fahrtwunsches 30 bis 90 Minuten im Voraus telefonisch oder online durch den Kunden oder die Kundin. Innerhalb des Bedienungsgebietes wird dabei eine Haustür-zu-Haustür-Bedienung angeboten. Liegt der Start- oder Zielort außerhalb des Bedienungsgebietes erfolgt in der Regel eine Verknüpfung an Umstiegshaltestellen. So kann das Bedienungsgebiet komfortabel erschlossen und an das (über-)regionale Liniennetz angeschlossen werden. Im Unterschied zum klassischen Taxi kann der Fahrtablauf nicht vom Fahrgast bestimmt werden, da mehrere Fahrgäste mit nahe gelegenem Start- und Zielort zusammen befördert werden. Der genaue Fahrtverlauf ergibt sich dabei ausschließlich aus der räumlichen und zeitlichen Verteilung der Fahrtwünsche, sodass sich für den einzelnen Nutzer oder die Nutzerin Umwege ergeben können.

Welche Vorteile bietet der Anrufbus (F-Bus)?

Anrufbusse bieten sich für den Einsatz in dünn besiedelten und dispers strukturierten Bedienungsgebieten an. Die Bedienungsgebiete umfassen häufig eine Fläche von mehr als 100 Quadratkilometern, die jedoch eine geringe Einwohnerdichte von weniger als 100 Einwohnern pro Quadratkilometer aufweisen. Tariflich ist die Nutzung des Anrufbusses in der Regel in das bestehende ÖPNV-Angebot eingebunden, sodass dieser mit einem normalen Fahrausweis, gegebenenfalls zuzüglich eines Komfortzuschlags, genutzt werden kann. Alternativ zur Haustürbedienung können als Start- oder Zielort bestehende (Bedarfs-)Haltestellen oder virtuelle Haltestellen genutzt werden. 

In nachfrageschwachen Gebieten lässt sich das Fahrgastaufkommen in der Regel kaum sinnvoll auf feste Linien oder einen festen Fahrplan bündeln. Durch das flexible Angebot sollen teure und wenig ausgelastete Linienverkehre ersetzt und die vorhandenen Fahrzeuge und das Personal bedarfsgerecht eingesetzt werden. Zudem soll der Komfort und die Attraktivität des ÖPNV erhöht werden.

Anrufbusse können ein Grundangebot an Mobilität als Daseinsvorsorge in dispers besiedelten Gebieten sichern und zudem als Zubringer für bestehende Schnellbuslinien oder dem SPNV dienen. Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer besitzt der Anrufbus einen hohen Komfort, da sowohl Start- als auch Zielort und Abfahrtszeit frei bestimmt werden können und die Teilhabe von Personen ohne einen eigenen Pkw erhöht wird. 

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten? 

Für die Einführung des Anrufbusses sind verschiedene Partnerinnen und Partner, wie der Aufgabenträger (in der Regel die Kommune), die Kämmerei oder das örtliche Verkehrsunternehmen einzubinden. Zunächst müssen Untersuchungen durchgeführt werden, die die Gegebenheiten vor Ort (z. B. Bevölkerungsdichte, Siedlungsstruktur, Kundengruppen oder alternative Mobilitätsangebote) erfassen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, unmittelbar mit den Bürgerinnen und Bürgern in einen Dialog zu treten, wenn beispielsweise speziell die Mobilität bestimmter Personengruppen (wie Seniorinnen und Senioren oder Familien) gefördert werden sollen. Darauf aufbauend können zielgerichtete Mobilitäts- und Bedienkonzepte entwickelt werden, nach denen der Anrufbus eingesetzt wird. Dies kann beispielsweise die Fokussierung auf nachfrageschwache Gebiete oder Tagesrandzeiten oder auch die Auswahl der Fahrzeuge betreffen. Der Anrufbus soll dabei nicht in Konkurrenz mit dem liniengebundenen ÖPNV treten. Dafür bietet es sich beispielsweise an, bei Anmeldung eines Fahrtwunsches zu prüfen, ob dieser auch mit dem bestehenden Angebot erfüllt werden kann. Die Grenzen zwischen den verschiedenen Bedienformen sind in der Praxis häufig nicht immer trennscharf und stellen oft eine Mischform aus Haltestellen- und Haustür-Bedienung dar. Grundlage für die Genehmigung von Anrufbussen bildet das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Aus Sicht der Kommune ist dabei insbesondere die Frage der Genehmigung des Anrufbusses als Linienverkehr nach § 42 PBefG bzw. als Sonderform des Linienverkehrs nach § 43 PBefG sowie die Einbindung in bestehende Verkehrsverträge von Bedeutung. 

Im nächsten Schritt muss der Anrufbus in den ÖPNV-Betrieb integriert und die Finanzierung sichergestellt werden. Zur Finanzierung können verschiedene Förderprogramme und Investitionshilfen genutzt werden, die durch den Bund und die Länder zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zu (lokalen) Förderprogrammen müssen vor Ort recherchiert werden, beispielsweise in der Fördermitteldatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Für die Einführung eines Anrufbusses werden in der Regel einmalige Einführungskosten (Entwicklungskosten, Planungskosten, Sachkosten) fällig. Da die Fahrgeldeinnahmen im laufenden Betrieb die Kosten häufig nicht decken, ergibt sich zudem ein fortlaufender Zuschussbedarf über den Zeitraum der Nutzung. Die absolute Höhe der Kosten ist durch eine Vielzahl an Faktoren und insbesondere die Angebotsausgestaltung, durchschnittlich zurückgelegte Strecke und Tarifpolitik geprägt. Um das neue Angebot vor Ort bekannt zu machen und mögliche Berührungsängste abzubauen, bieten sich begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen an. Im weiteren Betrieb sollte aufmerksam beobachtet werden, welche Nutzungsverhalten sich einstellen und ob gegebenenfalls noch Optimierungsbedarf besteht.

PBefGAufgrund der hohen Ähnlichkeit zum Taxi kann es bei der Einführung zu Widerständen beim örtlichen Taxigewerbe führen. Eine weitere Hürde stellt die Genehmigung des Anrufbusses als Linienverkehr nach § 42 bzw. § 43 PBefG dar. Grundsätzlich ist dabei nach § 2 in Kombination mit § 1 PBefG jegliche entgeltliche und geschäftsmaßige Beförderung von Personen genehmigungspflichtig. Insbesondere beim Anrufbus ist die Genehmigung jedoch nicht eindeutig und häufig schwierig. Die rechtlich zulässigen Verkehrsarten und -formen werden in §§ 42 ff. PBefG abschließend aufgezählt. Da der Anrufbus weder nach Fahrplan noch liniengebunden verkehren kann, kann er in der Regel nicht als Linienverkehr nach § 42 PBefG konzessioniert werden. Nach § 2 Abs. 6 und 7 PBefG besteht jedoch die Möglichkeit, den zulässigen Verkehrsarten nach §§ 42 ff. PBefG ähnliche Verkehrsarten zuzulassen sowie im Rahmen eines „Experiments“ neue Verkehrsarten zu erproben. Verkehrsformen, die sich keiner der vom Gesetz vorgesehenen Verkehrsarten zuordnen lassen, sind nicht genehmigungsfähig und damit grundsätzlich verboten. Durch die Aufhebung der Linien- und Fahrplanbindung sinkt die Wahrscheinlichkeit Fahrgäste zu bündeln. Durch die Flächenbedienung und disperse Nachfrage ergeben sich zum Teil hohe durchschnittliche Reiseweiten. Der Fahrzeugeinsatz ist daher nur bedingt planbar und stellt eine komplexe Herausforderung dar. Aus Sicht der Kundinnen und Kunden müssen Fahrtwünsche im Voraus angemeldet werden, was eine Hemmschwelle darstellen kann und eine spontane Nutzung erschwert.

Anrufbus (R-Bus)
Quelle: Mobilikon 2021
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Der Anrufbus im Richtungsbandbetrieb (R-Bus) verkehrt fahrplangebunden von Haltestelle zu Haltestelle auf einer festen Grundroute mit zusätzlichen Bedarfshaltestellen.

Anrufbus (RF-Bus)
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Der Anrufbus im Flächenbetrieb ohne Haustürbedienung (RF-Bus) verkehrt ohne Fahrplan. Ein- und Ausstieg erfolgen an einer Haltestelle.

Anrufbürgerbus
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Ein Anrufbürgerbus wird ehrenamtlich mit dem Ziel betrieben, das ÖPNV-Angebot zu ergänzen. Als bedarfsgesteuerte Angebotsform verkehrt der Anrufbürgerbus nach vorheriger Anmeldung.

Anruflinienbus
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Bedarfsorientierte Anruflinienbusse verkehren nach Fahrplan auf Linienwegen nach Anmeldung eines Fahrtwunsches. Möglichst viele Fahrgäste sollen gemeinsam befördert und Leerfahrten vermieden werden.

Anrufsammelbus
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Der Anrufsammelbus befördert Fahrgäste von einer Haltestelle zu einer frei gewählten Ausstiegsstelle. Er verkehrt nach vorheriger Anmeldung und zu festen Zeiten.

Anrufsammeltaxi
Quelle: Mobilikon 2021
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Das Anrufsammeltaxi befördert ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer komfortabel von einer Haltestelle zur Haustür. Es verkehrt nach vorheriger Anmeldung und zu festen Zeiten.

Barrierefreier ÖV
Quelle: juananbarros / Getty Images
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Die barrierefreie Gestaltung des ÖV soll möglichst allen Bevölkerungsgruppen eine komfortable Nutzung ermöglichen und umfasst barrierefreie Fahrzeuge sowie die Ausgestaltung der physischen und digitalen Infrastruktur.

Differenziertes Mobilitätssystem
Quelle: Mobilikon 2021
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Ein differenziertes Mobilitätssystem schafft durch die strategische Verknüpfung mehrerer Angebote mit hoher Kundenorientierung eine Alternative zum privaten Pkw im ländlichen Raum.

Gemeindebus
Maßnahme

Gemeindebus

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Der Gemeindebus erschließt das Gemeindegebiet für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und ergänzt so das überregionale ÖPNV-Angebot.

Anruflinientaxi
Quelle: Rosa Frank
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Das Anruflinientaxi, auch ÖPNV-Taxi genannt, verkehrt als bedarfsorientierte Bedienform nach Fahrplan auf einem Linienweg und nur nach Anmeldung eines Fahrtwunsches.

Anrufbus: moobil+
Quelle: Mobilikon 2021
Beispiele aus der Praxis

Anrufbus: moobil+

Icon Beispiele aus der Praxis

moobil+ ist ein innovatives Mobilitätssystem, das Menschen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta mit den buchbaren moobil+Bussen ein nachhaltiges Mobilitätsangebot bietet.

Anrufbus: MultiBus Heinsberg
Quelle: Team VK - Werbeagentur GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 9, 52525 Heinsberg
Beispiele aus der Praxis

Anrufbus: MultiBus Heinsberg

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Der MultiBus Heinsberg ist ein mit Kleinbussen betriebenes, bedarfsorientiertes Angebot des lokalen ÖPNV-Betreibers, das auf Anruf ohne Fahrplan- und Linienbindung im Landkreis Heinsberg verkehrt.

Digitaler Rufbus: BerlKönig BC
Quelle: BVG, Andreas Süß
Beispiele aus der Praxis

Digitaler Rufbus: BerlKönig BC

Icon Beispiele aus der Praxis

Der BerlKönig BC war ein digitaler Rufbus, der dünn besiedelte Gebiete im Berliner Umland an das Berliner ÖPNV-Netz anschloß. Die Fahrtwünsche wurden mithilfe eines Algorithmus gebündelt.

Ehrenamtlicher Seniorenfahrdienst und Bürger- und Seniorenbus auf Basis Rufbus in Markt Altmannstein
„Mobilität mitdenken!“ = MOSTA (Mobilität und soziale Teilhabe aufeinander abstimmen)
On-Demand-Verkehr: MyShuttle Marxzell
Quelle: Paul Gärtner
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Bei dem „MyShuttle“-Verkehr in Marxzell (und im Ortsteil Ittersbach der Gemeinde Karlsbad) handelt es sich um einen Bedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr). Je nach Bedarf befördern die elektrisch angetriebenen Fahrzeuge die Fahrgäste innerhalb des festgelegten Gebietes an ihr Ziel.

Ridepooling: EcoBus
Quelle: MPIDS/Keppel
Beispiele aus der Praxis

Ridepooling: EcoBus

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EcoBus ist eine Software zum Betrieb bedarfsgesteuerter Kleinbusflotten. Mit ihrer Hilfe werden Fahrtwünsche zu optimalen Routen bzw. Wegeketten verknüpft und mit bestehenden Liniensystemen kombiniert.

Modellvorhaben On-Demand vs. Ortsbus in Neunkirchen-Seelscheid (unterschiedliche ÖPNV-Strategien zur Flächenerschließung im Vergleich)
ILSE Bus - Der Rufbus
Beispiele aus der Praxis

ILSE Bus - Der Rufbus

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Der ILSE Bus ist ein Rufbus in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte, der ohne feste Linie und Fahrplan das lokale Verkehrsangebot ergänzt.

Einführung virtueller Haltestellen zur Optimierung eines bestehenden On-Demand-Systems (MiKE) im Kreis Euskirchen
SMILE24 – ÖPNV-Modellprojekt in der Schlei-Region
Quelle: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein
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Das SMILE24-Projekt ermöglicht in Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde emissionsfreie Mobilität mit Bussen, On-Demand-Shuttles, Bike-/Carsharing, vernetzt über Mobilitätsstationen und eine App.

Förderung für die Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen
Gemeindeübergreifendes Mobilitätskonzept
Kommunaler Nahverkehrsplan
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
Icon Instrumente

Kommunale Nahverkehrspläne sind ein strategisches Instrument für die mittel- und langfristige Planung des ÖPNV. Sie bilden für den Aufgabenträger die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV.

ÖPNV-Gesetze der Bundesländer
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Die ÖPNV-Gesetze der Bundesländer verankern die Grundregeln zur Nahverkehrsplanung in Form der Organisation und Förderung des Nahverkehrs.

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Die gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen unterliegt der Genehmigungspflicht. Das PBefG regelt rechtlich zulässige Verkehrsarten und Voraussetzungen unter denen eine Genehmigung erteilt wird.

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Aufgabenträgerbefragung
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
Hilfen zur Umsetzung

Aufgabenträgerbefragung

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Bei der Aufgabenträgerbefragung werden die Aufgabenträgerinnen und Aufgabenträger zu ihren Handlungsempfehlungen und Sichtweisen über das bestehende Mobilitätsangebot oder geplante Mobilitätskonzepte befragt.

Bedarfsanalyse
Hilfen zur Umsetzung

Bedarfsanalyse

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Die Bedarfsanalyse untersucht die Mobilitätsbedürfnisse einer Zielgruppe und bildet die Grundlage für die Entwicklung passender Mobilitätsangebote.

Bürgerbefragung
Quelle: SDI Productions / Getty Images
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Bürgerbefragung

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Mit einer Bürgerinnen- und Bürgerbefragung können Verhaltensweisen, Meinungen und Bedürfnisse der Menschen zur Mobilität erhoben und so in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Fahrplanheft
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Fahrplanheft

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Ein Fahrplanheft ist ein gebundenes Heft mit Informationen zu Fahrplänen verschiedener öffentlicher Mobilitätsangebote. Es dient der Informationsbündlung für Nutzerinnen und Nutzer.

Festlegung einer Marketing- und Kommunikationsstrategie
Quelle: Fotodelux / Getty Images
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Eine Marketing- und Kommunikationsstrategie kann dazu beitragen, ein positives Umfeld für die Einführung der jeweiligen Maßnahme zu schaffen und beeinflusst langfristig die Wahrnehmung der Maßnahme.

Potenzialanalyse
Quelle: Westend61 / Getty Images
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Potenzialanalyse

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Eine Potenzialanalyse untersucht, welche Effekte eine Mobilitätsmaßnahme bewirken kann und welche Faktoren für den Erfolg ausschlaggebend sind.

Mit On-Demand-Angeboten ÖPNV-Bedarfsverkehre modernisieren

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBSR), 2009: Handbuch zur Planung flexibler Bedienungsformen im ÖPNV. Zugriff: https://d-nb.info [abgerufen am 26.11.2024].

Umweltbundesamt (UBA), 2019: Ökologische und ökonomische Potenziale von Mobilitätskonzepten in Klein- und Mittelzentren sowie dem ländlichen Raum vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Zugriff: https://www.umweltbundesamt.de, Publikationen [abgerufen am 26.11.2024].

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Anschlussgarantien im ÖPNV

Die Anschlussgarantie sichert eine gute und verlässliche Verbindungsqualität im ÖPNV und verringert die Verlängerung der Reisezeit aufgrund Verspätungen.