Anruflinientaxi

Fahrerin des Anruflinientaxis, die einem Fahrgast beim Einsteigen hilft
Quelle: Rosa Frank

Was ist ein Anruflinientaxi? 

Das Anruflinientaxi (oder auch ÖPNV-Taxi) verkehrt fahrplangebunden auf einem festen Streckennetz von Haltestelle zu Haltestelle. Dabei werden nur die Haltestellen bedient, für die ein Fahrgast im Voraus seinen Einstiegswunsch geäußert hat oder an denen ein Fahrgast aussteigen möchte. Das Anruflinientaxi wird in der Regel in Kooperation mit lokalen Taxi- oder Mietwagenunternehmen betrieben, sodass das Verkehrsunternehmen keine eigenen Fahrzeuge zur Verfügung stellen muss. 

Mit dem Anruflinientaxi kann ein Grundangebot des ÖPNV in ländlichen Räumen geschaffen werden, in denen der Einsatz von Linienbussen nicht wirtschaftlich ist. Das Anruflinientaxi dient dazu, Stadt- oder Regionalbusse zu ersetzen und stellt einen ersten Schritt zur Umgestaltung eines konventionellen ÖPNV-Angebotes dar. Für das Anruflinientaxi werden in der Regel konventionelle Taxen oder Großraumtaxen eingesetzt. Im Gegensatz zum Anruflinienbus bietet sich das Anruflinientaxi zur Beförderung kleinerer Personengruppen an, da überwiegend Fahrzeuge mit einer Fahrgastkapazität zwischen vier und acht Personen zum Einsatz kommen.  

Welche Vorteile bietet das Anruflinientaxi? 

Das Anruflinientaxi eignet sich für große Bedienungsgebiete mit mehr als 100 Quadratkilometern Fläche, geringem Fahrgastpotenzial (90 bis 290 Personen/Quadratkilometer) und linienhaften oder radialen Siedlungsstrukturen. Mit dem Anruflinientaxi können bei einem entsprechenden Fahrgastpotenzial durch Fahrplanbindung und dem Zu- und Ausstieg an Haltestellen Fahrtwünsche am besten gebündelt werden. So können Fahrplanlücken bestehender Linien ergänzt bzw. Linienverkehre zu Schwachlastzeiten oder in nachfrageschwachen Gebieten ersetzt werden. Durch die Fahrplanbindung erfordert die Fahrzeugdisposition in der Regel nur einen vergleichsweise geringen zusätzlichen Aufwand. Fahrzeugbeschaffung, -vorhaltung und -bereitstellung sowie das Fahrpersonal müssen zudem nicht durch das lokale Verkehrsunternehmen erbracht werden, sondern liegen in der Hand des Taxi- bzw. Mietwagenunternehmens. Aus Sicht der Kundinnen und Kunden bietet das Anruflinientaxi Vorteile, da mit Bedarfshaltestellen das Einzugsgebiet ausgeweitet werden kann und der ÖPNV mit Ausnahme der Anmeldung des Fahrtwunsches in gewohnter Weise genutzt werden kann. Das Anruflinientaxi ist tariflich und informationstechnisch in der Regel in das bestehende ÖPNV-Angebot integriert, sodass die Nutzung für Kundinnen und Kunden mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden ist und bekannte Informationssystem (beispielsweise Webseiten oder Apps) genutzt werden können. 

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten? 

Für die Einführung des Anruflinientaxis sind verschiedene Partnerinnen und Partner, wie der Aufgabenträger (in der Regel die Kommune), die Kämmerei das örtliche Verkehrsunternehmen sowie die lokalen Taxi- und Mietwagenunternehmen einzubinden. Zunächst müssen Untersuchungen durchgeführt werden, die die Gegebenheiten vor Ort (z. B. Bevölkerungsdichte, Siedlungsstruktur, Kundengruppen oder alternative Mobilitätsangebote) erfassen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, unmittelbar mit den Bürgerinnen und Bürgern in einen Dialog zu treten, wenn beispielsweise speziell die Mobilität bestimmter Personengruppen (wie Seniorinnen und Senioren oder Familien) gefördert werden soll. Darauf aufbauend können zielgerichtete Mobilitäts- und Bedienkonzepte entwickelt werden, nach denen das Anruflinientaxi eingesetzt wird. Dies kann beispielsweise die Fokussierung auf nachfrageschwache Gebiete oder Tagesrandzeiten oder auch die Auswahl der Fahrzeuge betreffen. Die Grenzen zwischen den verschiedenen Bedienformen sind in der Praxis nicht immer trennscharf und stellen häufig eine Mischform aus Haltestellen- und Haustür-Bedienung dar. Grundlage für die Genehmigung von Anruflinienverkehren bildet das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Aus Sicht der Kommune ist dabei insbesondere die Frage der Genehmigung des Anruflinientaxis als Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie die Einbindung in bestehende Verkehrsverträge von Bedeutung. 

Im nächsten Schritt muss das Anruflinientaxi in den ÖPNV-Betrieb integriert und die Finanzierung sichergestellt werden. Zur Finanzierung können verschiedene Förderprogramme und Investitionshilfen genutzt werden, die durch den Bund und die Länder zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zu (lokalen) Förderprogrammen müssen vor Ort recherchiert werden, beispielsweise in der Fördermitteldatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Für die Einführung eines Anruflinientaxis werden in der Regel einmalige Einführungskosten (Entwicklungskosten, Planungskosten, Sachkosten) fällig. Da die Fahrgeldeinnahmen im laufenden Betrieb die Kosten häufig nicht decken, ergibt sich zudem ein fortlaufender Zuschussbedarf über den Zeitraum der Nutzung. Die absolute Höhe der Kosten ist durch eine Vielzahl an Faktoren, insbesondere die Angebotsausgestaltung, die durchschnittlich zurückgelegte Strecke sowie die Tarifpolitik, geprägt. Um das neue Angebot vor Ort bekannt zu machen und mögliche Berührungsängste abzubauen, bieten sich begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen an. Im weiteren Betrieb sollte aufmerksam beobachtet werden, welche Nutzungsverhalten sich einstellen und ob gegebenenfalls Optimierungsbedarf besteht.

Im Gegensatz zum klassischen Linienverkehr ist keine unangemeldete Nutzung möglich. Kundinnen und Kunden müssen ihre Fahrtwünsche in der Regel 30 bis 90 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt anmelden, was ein Nutzungshemmnis darstellen kann. Auch wenn sich gegenüber einem schwach ausgelasteten Linienverkehr Kosteneinsparungen ergeben können, sind die Fahrgeldeinnahmen des Anruflinientaxi in der Regel nicht für einen kostendeckenden Betrieb ausreichend. Im Gegensatz zu Anruflinienbussen ist bei Anruflinientaxen der Aufgabenträger in der Regel auf die Kooperationsbereitschaft der örtlichen Taxi- und Mietwagenanbieter angewiesen, die in die betriebliche Organisation eingebunden werden müssen, um bspw. ein Vergütungssystem zu beschließen. Voraussetzung dafür ist ein leistungsstarkes Taxi- oder Mietwagengewerbe vor Ort.

Anrufbus (F-Bus)
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Der Anrufbus (F-Bus) verkehrt nach Anmeldung zeitlich und räumlich flexibel in einem Bediengebiet und transportiert Kundinnen und Kunden von der Haustür zum Wunschort.

Anrufbus (R-Bus)
Quelle: Mobilikon 2021
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Der Anrufbus im Richtungsbandbetrieb (R-Bus) verkehrt fahrplangebunden von Haltestelle zu Haltestelle auf einer festen Grundroute mit zusätzlichen Bedarfshaltestellen.

Anrufbürgerbus
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Ein Anrufbürgerbus wird ehrenamtlich mit dem Ziel betrieben, das ÖPNV-Angebot zu ergänzen. Als bedarfsgesteuerte Angebotsform verkehrt der Anrufbürgerbus nach vorheriger Anmeldung.

Anruflinienbus
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Bedarfsorientierte Anruflinienbusse verkehren nach Fahrplan auf Linienwegen nach Anmeldung eines Fahrtwunsches. Möglichst viele Fahrgäste sollen gemeinsam befördert und Leerfahrten vermieden werden.

Anrufsammelbus
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Der Anrufsammelbus befördert Fahrgäste von einer Haltestelle zu einer frei gewählten Ausstiegsstelle. Er verkehrt nach vorheriger Anmeldung und zu festen Zeiten.

Anrufsammeltaxi
Quelle: Mobilikon 2021
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Das Anrufsammeltaxi befördert ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer komfortabel von einer Haltestelle zur Haustür. Es verkehrt nach vorheriger Anmeldung und zu festen Zeiten.

Barrierefreier ÖV
Quelle: juananbarros / Getty Images
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Die barrierefreie Gestaltung des ÖV soll möglichst allen Bevölkerungsgruppen eine komfortable Nutzung ermöglichen und umfasst barrierefreie Fahrzeuge sowie die Ausgestaltung der physischen und digitalen Infrastruktur.

Gemeindebus
Maßnahme

Gemeindebus

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Der Gemeindebus erschließt das Gemeindegebiet für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und ergänzt so das überregionale ÖPNV-Angebot.

On-Demand-Verkehr MiKE im Kreis Euskirchen
Quelle: Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
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MIKE steht für „Mobil im Kreis Euskirchen“ und ergänzt komfortabel die Mobilität innerhalb des Kreises. Das Mobilitätsangebot verkehrt auf Bestellung auf 36 festen Linien im Kreis Euskirchen. 

Jugendtaxi Hachenburg
Beispiele aus der Praxis

Jugendtaxi Hachenburg

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Das Jugendtaxi in der Verbandsgemeinde Hachenburg ermöglicht Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahren an Wochenenden und Feiertagen eine sichere Heimfahrt.

Seniorentaxi Hachenburg
Quelle: Mobilikon 2021
Beispiele aus der Praxis

Seniorentaxi Hachenburg

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Das Seniorentaxi in der Verbandsgemeinde Hachenburg ermöglicht den kostengünstigen Transport für Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde ab 67 Jahren oder mit schwerer Behinderung durch die örtlichen Taxiunternehmen.

Jugendtaxi Waldeck-Frankenberg
Quelle: Martin Leclaire/EWF
Beispiele aus der Praxis

Jugendtaxi Waldeck-Frankenberg

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Das Jugendtaxi Waldeck-Frankenberg verdichtete die vorhandenen Bahn-, Bus- und Anrufsammeltaxi-Verkehre im Landkreis speziell für Jugendliche. Es wurde von 2012 bis 2023 angeboten.

ILSE Bus - Der Rufbus
Beispiele aus der Praxis

ILSE Bus - Der Rufbus

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Der ILSE Bus ist ein Rufbus in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte, der ohne feste Linie und Fahrplan das lokale Verkehrsangebot ergänzt.

Mobilfalt – Verknüpfung des privaten Autoverkehrs mit Bus und Bahn
Förderung für die Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen
Gemeindeübergreifendes Mobilitätskonzept
Handbuch zur Planung flexibler Bedienungsformen im ÖPNV
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
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Das Handbuch des BMVBS gibt eine Einführung in flexible Bedienformen im ÖPNV und bietet Hilfestellungen und Hintergrundinformationen zu den zentralen Aspekten der Einführung in ländlichen Räumen.

Kommunaler Nahverkehrsplan
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
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Kommunale Nahverkehrspläne sind ein strategisches Instrument für die mittel- und langfristige Planung des ÖPNV. Sie bilden für den Aufgabenträger die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV.

ÖPNV-Gesetze der Bundesländer
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Die ÖPNV-Gesetze der Bundesländer verankern die Grundregeln zur Nahverkehrsplanung in Form der Organisation und Förderung des Nahverkehrs.

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Die gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen unterliegt der Genehmigungspflicht. Das PBefG regelt rechtlich zulässige Verkehrsarten und Voraussetzungen unter denen eine Genehmigung erteilt wird.

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Aufgabenträgerbefragung
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
Hilfen zur Umsetzung

Aufgabenträgerbefragung

Icon Hilfen zur Umsetzung

Bei der Aufgabenträgerbefragung werden die Aufgabenträgerinnen und Aufgabenträger zu ihren Handlungsempfehlungen und Sichtweisen über das bestehende Mobilitätsangebot oder geplante Mobilitätskonzepte befragt.

Bedarfsanalyse
Hilfen zur Umsetzung

Bedarfsanalyse

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Die Bedarfsanalyse untersucht die Mobilitätsbedürfnisse einer Zielgruppe und bildet die Grundlage für die Entwicklung passender Mobilitätsangebote.

Bürgerbefragung
Quelle: SDI Productions / Getty Images
Hilfen zur Umsetzung

Bürgerbefragung

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Mit einer Bürgerinnen- und Bürgerbefragung können Verhaltensweisen, Meinungen und Bedürfnisse der Menschen zur Mobilität erhoben und so in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Fahrplanheft
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
Hilfen zur Umsetzung

Fahrplanheft

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Ein Fahrplanheft ist ein gebundenes Heft mit Informationen zu Fahrplänen verschiedener öffentlicher Mobilitätsangebote. Es dient der Informationsbündlung für Nutzerinnen und Nutzer.

Festlegung einer Marketing- und Kommunikationsstrategie
Quelle: Fotodelux / Getty Images
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Eine Marketing- und Kommunikationsstrategie kann dazu beitragen, ein positives Umfeld für die Einführung der jeweiligen Maßnahme zu schaffen und beeinflusst langfristig die Wahrnehmung der Maßnahme.

Potenzialanalyse
Quelle: Westend61 / Getty Images
Hilfen zur Umsetzung

Potenzialanalyse

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Eine Potenzialanalyse untersucht, welche Effekte eine Mobilitätsmaßnahme bewirken kann und welche Faktoren für den Erfolg ausschlaggebend sind.

Mit On-Demand-Angeboten ÖPNV-Bedarfsverkehre modernisieren

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBSR), 2024: Handbuch zur Planung flexibler Bedienungsformen im ÖPNV. Zugriff: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2023/handbuch-planung-fexibler-bedienungsformen-oepnv.html [abgerufen am 21.10.2024].

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 2016: Mobilitäts- und Angebotsstrategien in ländlichen Räumen. Zugriff: https://www.bmvi.de, Service, Publikationen [abgerufen am 21.10.2024].

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