Barrierefreier ÖV

Rampe in einem Bus.
Quelle: juananbarros / Getty Images

Was ist der barrierefreie ÖV? 

Der barrierefreie ÖV ist ohne große Schwierigkeiten und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar. So wird die Teilnahmemöglichkeit aller Menschen am ÖV sichergestellt und damit der Daseinsvorsorgeanspruch erfüllt. Die barrierefreie Gestaltung des ÖV eröffnet neue Mobilitätschancen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen. Der ÖV hat für diese Personen eine zentrale Bedeutung, da andere Verkehrsmittel häufig nur eingeschränkt oder überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Die barrierefreie Gestaltung kommt dabei nicht nur diesen Personen zu Gute, sondern steigert insgesamt die Nutzungsqualität (z. B. auch für Fahrgäste mit Kinderwagen, Fahrrädern, Gepäck etc.).

Welche Vorteile bietet der barrierefreie ÖV? 

Ausgangspunkt ist grundsätzlich die gesetzliche Vorgabe zur Erreichung der Barrierefreiheit im ÖV bis zum 1. Januar 2022 gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Bei der barrierefreien Gestaltung des ÖV dürfen nicht nur einzelne Komponenten des ÖV-Systems barrierefrei gestaltet sein. Vielmehr muss ein ganzheitliches barrierefreies und in Abhängigkeit der örtlichen Umgebung aufeinander abgestimmtes System bereitgestellt werden. Dieses umfasst den barrierefreien Zugang zu Haltestellen und Fahrzeugen und den barrierefreien Zugang zu Vertriebskanälen. Zu ergänzen ist dieses System durch barrierefreie Zu- und Abgangswege zwischen Haustür und Haltestelle (barrierefreie Straßenraumgestaltung). Zudem ist für kognitiv eingeschränkte Personen ein möglichst barrierefreier Zugang durch Orientierungssysteme (z. B. mit Elementen der Bildsprache, schlüssigen Farben, eindeutigen und durchgängigen Richtungsangaben), leicht verständliche Informationen, ein einfach aufgebautes Tarifsystem und entsprechend einfache App-Nutzungsmöglichkeiten einzubeziehen. Nur im Zusammenspiel der Einzelkomponenten ist Barrierefreiheit im ÖV für alle Menschen auf Basis des heutigen Standes der Technik sicherzustellen. 

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten? 

Das Ziel einer barrierefreien Gestaltung des ÖV ist in verschiedenen Gesetzen festgeschrieben. So enthalten das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und die ÖPNV-Gesetze der Länder Klauseln, die eine behindertengerechte Gestaltung des ÖV fordern. Nach § 8 Absatz 2 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) sind "öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im Öffentlichen Personenverkehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten". Gesetzlicher Ausgangspunkt ist die Regelung in § 8 Abs. 3 PBefG, die sich an die Aufgabenträger richtet und den Bezugspunkt für die weiteren Normen im novellierten PBefG mit Bezug zur Barrierefreiheit bildet: „(...) Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen". Die Entwicklung und Überarbeitung von Nahverkehrsplänen ist damit das zentrale Instrument für die barrierefreie Gestaltung des ÖV.

Vor Ort kann die Einführung eines barrierefreien ÖV durch zielgerichtete Voruntersuchungen unterstützt werden. Zunächst sollte dabei eine Bestandsanalyse des ÖV-Angebots erfolgen, die Schwachstellen und Umsetzungsschritte identifiziert. Durch die Einbindung von Senioren und mobilitätseingeschränkten Personen, beispielsweise in Workshops oder Befragungen, können die Ergebnisse der Bestandsanalyse vertieft und prioritäre Handlungsschritte erarbeitet werden. Durch begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen oder spezielle Trainingsangebote lassen sich barrierefreie Angebote in den Zielgruppen bewerben und mögliche Berührungsängste abbauen. 

Für den barrierefreien ÖV fallen überwiegend Investitionskosten für die Umgestaltung der Infrastrukturen und Fahrzeuge an. Die Höhe der Kosten ist dabei abhängig vom aktuellen Grad der Barrierefreiheit und dem Umfang des ÖV-Angebotes. Einzelne Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden jedoch häufig über verschiedene Instrumente gefördert, sodass sich die tatsächlich anfallenden Kosten für die Kommunen/Aufgabenträger deutlich reduzieren. Laufende Kosten beziehen sich auf den Unterhalt der Infrastruktur (z. B. Reinigung, Instandhaltung, Schneeräumung von Rampen) und der Fahrzeuge und unterscheiden sich nur geringfügig von einem nicht barrierefreien ÖV-Angebot.

Aus Sicht der Kommunen und Aufgabenträger stellt zum einen der hohe Finanzbedarf der Kommunen und Aufgabenträger für die Investitionen in den barrierefreien Ausbau eine Hürde dar, zum anderen die langen Lebensdauern von Infrastruktureinrichtungen und Fahrzeugen im ÖPNV, die einen kurzfristigen Austausch erschweren. Trotz barrierefreiem Ausbau kann gerade in ländlichen Regionen mit geringem Takt eine zu kurze Umsteigezeit eine Hürde für mobilitätseingeschränkte Personen darstellen. Eine Verlängerung der Umsteigezeiten würde jedoch für alle Fahrgäste die Reisezeit erhöhen und damit die Attraktivität des ÖV im Vergleich zum MIV reduzieren.

Anrufbus (F-Bus)
Icon Maßnahme

Der Anrufbus (F-Bus) verkehrt nach Anmeldung zeitlich und räumlich flexibel in einem Bediengebiet und transportiert Kundinnen und Kunden von der Haustür zum Wunschort.

Anrufbus (R-Bus)
Quelle: Mobilikon 2021
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Der Anrufbus im Richtungsbandbetrieb (R-Bus) verkehrt fahrplangebunden von Haltestelle zu Haltestelle auf einer festen Grundroute mit zusätzlichen Bedarfshaltestellen.

Anrufbus (RF-Bus)
Icon Maßnahme

Der Anrufbus im Flächenbetrieb ohne Haustürbedienung (RF-Bus) verkehrt ohne Fahrplan. Ein- und Ausstieg erfolgen an einer Haltestelle.

Anrufbürgerbus
Icon Maßnahme

Ein Anrufbürgerbus wird ehrenamtlich mit dem Ziel betrieben, das ÖPNV-Angebot zu ergänzen. Als bedarfsgesteuerte Angebotsform verkehrt der Anrufbürgerbus nach vorheriger Anmeldung.

Begleitservice
Quelle: Halfpoint / Getty Images
Icon Maßnahme

Beim Begleitservice werden Fahrgäste mit besonderen Mobilitätsanforderungen kostenlos begleitet, um ihnen eine sichere und komfortable Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu ermöglichen.

Inklusionstaxi
Quelle: Mobilikon 2021
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Inklusionstaxis ermöglichen durch einen speziellen Umbau die Mitnahme von mobilitätseingeschränkten Personen und fördern so die Mobilität sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

PlusBus
Quelle: Mobilikon 2021
Maßnahme

PlusBus

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Der PlusBus dient als Ergänzung und Zubringer für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und zeichnet sich durch einen regelmäßigen, auf den SPNV abgestimmten Takt sowie durch kurze Fahrtzeiten aus.

Seniorentaxi
Quelle: Mobilikon 2021
Maßnahme

Seniorentaxi

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Mit dem Seniorentaxi kann ein Mobilitätsangebot speziell für ältere Menschen in ländlichen Räumen geschaffen und so die Mobilität im Alter gesichert werden.

Verbesserung der Sicherheit im ÖV
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste ist wichtig für die Attraktivität des ÖV. Eine Erhöhung der objektiven Sicherheit stärkt das subjektive Sicherheitsempfinden und fördert die Nutzung des ÖV.

Anruflinientaxi
Quelle: Rosa Frank
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Das Anruflinientaxi, auch ÖPNV-Taxi genannt, verkehrt als bedarfsorientierte Bedienform nach Fahrplan auf einem Linienweg und nur nach Anmeldung eines Fahrtwunsches.

Anrufsammelbus
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Der Anrufsammelbus befördert Fahrgäste von einer Haltestelle zu einer frei gewählten Ausstiegsstelle. Er verkehrt nach vorheriger Anmeldung und zu festen Zeiten.

Anrufsammeltaxi
Quelle: Mobilikon 2021
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Das Anrufsammeltaxi befördert ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer komfortabel von einer Haltestelle zur Haustür. Es verkehrt nach vorheriger Anmeldung und zu festen Zeiten.

Ausbau der Fußverkehrsinfrastruktur
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Eine hochwertige Fußverkehrsinfrastruktur steigert den Komfort und die Sicherheit des Zufußgehens. So wird die Nahmobilität verbessert und die Erschließung des ÖPNV erleichtert.

E-Rikscha-Fahrdienst
Quelle: Ascent/PKS Media Inc. / Getty Images
Icon Maßnahme

Ein E-Rikscha-Fahrdienst ist ein innovatives Mobilitätsangebot, das in ländlichen Gebieten zum Transport von mobilitätseingeschränkten Personen dienen kann.

Reaktivierung von Bahnstrecken
Quelle: Mickis-Fotowelt / Getty Images
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Im Rahmen der Reaktivierung von Bahnstrecken werden stillgelegte Schienenverbindungen wieder nutzbar gemacht und in das öffentliche Verkehrsnetz eingebunden.

Dynamische Fahrgastinformation
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
Icon Maßnahme

Dynamische Fahrgastinformationen geben Auskunft über das momentane Verkehrsangebot. Dabei werden Informationen in Echtzeit übermittelt und tatsächliche Abfahrtszeiten angezeigt.

Smart4You - Dein Butler
Quelle: Kreis Soest
Beispiele aus der Praxis

Smart4You - Dein Butler

Icon Beispiele aus der Praxis

Smart4You unterstützt durchgängige barrierefreie Wege- und Angebotsketten im ÖPNV unter Einbindung von touristischen Angeboten. Barrierearme Navigationslösungen und Echtzeitdienste werden in Smartphone-basierende Technologien integriert.

Weg zu einem barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Reutlingen
Mobisaar - Mobilität für alle. Der Begleit-Service im saarländischen ÖPNV
Infrastrukturausbau Seegeritz
Quelle: Stadt Taucha
Beispiele aus der Praxis

Infrastrukturausbau Seegeritz

Icon Beispiele aus der Praxis

Das Projekt in Seegeritz fördert die aktive Mobilität und die Attraktivität öffentlicher Räume durch den Ausbau von Rad- und Fußwegen mit aktiver Bürgerbeteiligung.

ÖPNV-Gesetze der Bundesländer
Icon Instrumente

Die ÖPNV-Gesetze der Bundesländer verankern die Grundregeln zur Nahverkehrsplanung in Form der Organisation und Förderung des Nahverkehrs.

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
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Die gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen unterliegt der Genehmigungspflicht. Das PBefG regelt rechtlich zulässige Verkehrsarten und Voraussetzungen unter denen eine Genehmigung erteilt wird.

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
Icon Instrumente

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) regelt die finanzielle Unterstützung des Ausbaus und Erhalts der Verkehrsinfrastruktur durch das jeweilige Bundesland, insbesondere für nachhaltige Mobilität und ÖPNV-Projekte.

Wheelmap: Mapping Aktion zur Rollstuhlgerechtigkeit
Quelle: Eugenio Marongiu / Getty Images
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Bei einer Mapping-Aktion zu Rollstuhlgerechtigkeit bewerten Bürgerinnen und Bürger Orte hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit mit Rollstuhl und tragen das Ergebnis auf einer Online-Karte ein.

Mobilitätsberatung
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
Hilfen zur Umsetzung

Mobilitätsberatung

Icon Hilfen zur Umsetzung

Die Mobilitätsberatung ist eine umfassende Kundenberatung zu Mobilitäts- und Ticketoptionen, unter Berücksichtigung der individuellen Kundenwünsche und -bedürfnisse und multimodaler Angebote.

Qualitätstests von Mobilitätsangeboten
Quelle: Kiyoshi Hijiki / Getty Images
Icon Hilfen zur Umsetzung

Mit der Durchführung von Qualitätstests kann die Qualität eines Mobilitätsangebotes durch unabhängige Personen überprüft und so die Grundlage für eine Verbesserung geschaffen werden.

Seniorenbeteiligung
Hilfen zur Umsetzung

Seniorenbeteiligung

Icon Hilfen zur Umsetzung

Mit der Beteiligung von Seniorinnen und Senioren sollen spezifische Mobilitätsbedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe angemessen berücksichtigt und ein attraktives Mobilitätsangebot geschaffen werden.

Barrierefreie Bushaltestellen in Schleswig-Holstein. Ein Leitfaden für Baulastträger
Einfach Laden ohne Hindernisse: Anforderungen an barrierefreie Ladeinfrastruktur

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 2016: Mobilitäts- und Angebotsstrategien in ländlichen Räumen. Zugriff: https://bmdv.bund.de, Service, Publikationen [abgerufen am 26.11.2024].

Forschungsinformationssystem (FIS), 18.03.2020: Barrierefreie Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Zugriff: www.forschungsinformationssystem.de, Personenverkehr, Mobilität und Raum, Öffentlicher Nahverkehr (Land), Barrierefreie Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) [abgerufen am 26.11.2024].

Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV), o. J.: Leitfaden zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im KVV. Zugriff: www.kvv.de, Service, Downloads, Informationsbroschüren [abgerufen am 26.11.2024].

Landkreis Hassberge, 2017: Bauliche Standards für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im VGN, Anlage 1 zum Nahverkehrsplan nach der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung Hassberge. Zugriff: https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/OEPNV/Anlage_1_2017-03-2… [abgerufen am 26.11.2024].

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), 2012: Barrierefreier ÖPNV in Deutschland. Köln.

Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), 2016: Barrierefreie Bushaltestellen, Empfehlungen für Aus- und Umbau im Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Zugriff: www.vrn.de, Der VRN, Planung, Barrierefreie Bushaltestellen [abgerufen am 26.11.2024].

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Quellvermerk: „Mobilikon 2021"

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Quelle: Mobilikon 2021

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Inklusionstaxis ermöglichen durch einen speziellen Umbau die Mitnahme von mobilitätseingeschränkten Personen und fördern so die Mobilität sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

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Anschlussgarantien im ÖPNV

Die Anschlussgarantie sichert eine gute und verlässliche Verbindungsqualität im ÖPNV und verringert die Verlängerung der Reisezeit aufgrund Verspätungen.

Quelle: Halfpoint / Getty Images

Begleitservice

Beim Begleitservice werden Fahrgäste mit besonderen Mobilitätsanforderungen kostenlos begleitet, um ihnen eine sichere und komfortable Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu ermöglichen.

Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler

Dynamische Fahrgastinformation

Dynamische Fahrgastinformationen geben Auskunft über das momentane Verkehrsangebot. Dabei werden Informationen in Echtzeit übermittelt und tatsächliche Abfahrtszeiten angezeigt.