Was ist die Beleuchtung außerörtlicher Radwege?
Gerade in kleinen Gemeinden und ländlichen Räumen führen viele Alltagswege aus dem Ortskern hinaus und häufig müssen Teilstrecken außerorts bewältigt werden. Beispiele sind Zuwege zu Schulen, Sportstätten oder zu Haltestellen von Bussen und Bahnen. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten müssen diese in den Morgen- und Abendstunden oft im Dunkeln zurückgelegt werden. Besonders betroffen sind Schülerinnen und Schüler sowie Berufspendlerinnen und -pendler. Steigende Verkaufszahlen von Fahrrädern, insbesondere von Pedelecs, schnellere Durchschnittsgeschwindigkeiten, breitere und größere Fahrräder wie z. B. Lastenräder sowie hohe Unfallzahlen von Radfahrerinnen und Radfahrern unterstreichen die Bedeutung einer sicheren Radinfrastruktur.
Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sieht „[e]ine spezielle Beleuchtung von Radverkehrsanlagen […] auf Hauptverbindungen des Radverkehrsnetzes insbesondere bei einer straßenunabhängigen Führung“ vor. Als Gründe werden das rechtzeitige Erkennen des Fahrwegs und eventuell vorkommender Hindernisse sowie die Förderung der subjektiven Sicherheit (z. B. vor Übergriffen) genannt, die nachweislich durch Beleuchtung erhöht wird. Besondere Problemstellen können z. B. Engstellen, Hindernisse, Kreuzungsstellen oder Unterführungen sein. Führen Radwege an vielbefahrenen Straßen entlang und können diese nicht abgeschirmt werden, beeinträchtigt die Blendwirkung der -Scheinwerfer die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer zusätzlich. Die Beleuchtung außerörtlicher Wege kann außerdem dann besonders sinnvoll sein, wenn Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger die Wege gemeinsam nutzen und
- die Nutzung nicht getrennt werden kann,
- Kreuzungen und Querungsstellen mit dem Kfz-Verkehr vorliegen,
- das Radverkehrsaufkommen auch in der dunklen Jahreszeit sehr hoch ist.
Die Beleuchtung ausgewählter (Teil-)Strecken macht Fahrradwege ganzjährig und zu allen Uhrzeiten sicher nutzbar.
Welche Vorteile bietet die Beleuchtung außerörtlicher Radwege?
Eine adäquate Beleuchtung steigert die Attraktivität von Radwegen und somit ihre Nutzung. Routine ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für ein Verkehrsmittel. Die durch Beleuchtung zu erreichende Konsistenz der Nutzung (zu allen Jahres- und Tageszeiten sicher und attraktiv), kann entscheidend zur Ausbildung dieser Routinen beitragen. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Verkaufszahlen von Pedelecs, die u. a. das Zurücklegen längerer Strecken und eine höhere Fahrgeschwindigkeit ermöglichen, und hinsichtlich steigender Unfallzahlen von Radfahrenden stellen sicherheitssteigernde Maßnahmen – wie die außerörtliche Beleuchtung von Radwegen – wichtige Aspekte der Radverkehrsförderung dar.
Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten?
Zu Beginn der Planung eines Radwegs mit Beleuchtung sollte die Frequentierung durch Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgängererhoben und die zukünftige Nutzung prognostizierte werden. Die Beleuchtung lohnt sich vor allem an Stellen, die auch bei Dunkelheit ausreichend frequentiert werden (z. B. Schulwege).
Die Umsetzung außerörtlicher Radwege erfordert die Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Aspekte sowie von Belangen des Naturschutzes. Bei der konkreten Umsetzung empfiehlt es sich, folgende Gestaltungsmerkmale zu berücksichtigen:
Um die Lichtbelastung der Umwelt und Stromkosten gering zu halten, ist es sinnvoll, die Beleuchtung nur dann zu betreiben, wenn der Weg genutzt wird (adaptive Beleuchtung). Mit sogenannten PIR-Schaltern (passive Infrarot-Schalter) oder mit Ultraschall-Präsenzmeldern wird die Beleuchtung nur für die Zeit des Durchfahrens aktiviert. Ist die Strecke unbenutzt, wird die Beleuchtung gedimmt oder abgeschaltet. Aufeinanderfolgende Lampen können vernetzt werden, um Teilstrecken vorausschauend zu beleuchten. Die Lichtquellen können außerdem mit Solarmodulen ausgestattet werden, die sich tagsüber aufladen. Hier muss geprüft werden, ob die Ladeleistung für den geplanten Gebrauch ausreicht (z. B. bei beschatteten Standpunkten). Bei der Installation der Lichtanlage sollte darauf geachtet werden, dass die gewählte Helligkeit angemessen Sicherheitsempfinden und Naturschutzbelange berücksichtigt, dass das Licht nur den Radweg und nicht die Landschaft beleuchtet und dass das Licht nur von oben, nicht von unten strahlt (Naturschutz). Geeignete Linsen sorgen dafür, dass nur der Radweg beleuchtet wird (kein Streuglas). Eine möglichst niedrige Installation (auf bis zu vier Metern Höhe) verringert die Lichtverschmutzung. Dann sollte auf einen Schutz vor Vandalismus geachtet werden, um die Leuchtquellen möglichst lang zu erhalten.
Bei der professionellen Planung ist zu beachten, dass sich Beleuchtungsstärke, Farbwiedergabe und Lichtfarbe, Leuchtdichtenverteilung und Leuchtquellenhöhe gegenseitig beeinflussen. Für eine optimale Ausleuchtung unter Berücksichtigung ökonomischer und naturschutzberücksichtigender Faktoren braucht es ein individuell angepasstes Konzept. Sollte ein Planungsbüro gewählt werden, empfiehlt es sich, auf Erfahrungen in der Planung von Fahrradwegen zu achten, da diese spezielle Anforderungen haben.
Es empfiehlt sich, einen ganzheitlichen Blick auf die Radverkehrsinfrastruktur zu werfen, wenn die Beleuchtung angegangen wird. Ist die beleuchtete Strecke nicht sicher erreichbar oder ist der Weg in einem schlechten Zustand, führt die alleinige Verbesserung der Ausleuchtung nicht zu einer erhöhten Nutzung. Teilweise können auch kleine Veränderungen wie weiße, reflektierende Markierungsstreifen an den Rändern (und ggf. in der Mitte) das Fahren bei Dunkelheit sicherer machen. Auch ein heller Fahrbahnbelag verbessert die Rückstrahlung der fahrradeigenen Beleuchtung.
Die notwendigen Investitionen für eine Beleuchtung beginnen bei 65.000 Euro pro Kilometer.
Beleuchtung hat schädliche Effekte auf nachtaktive Tierarten, z. B. Insekten und Fledermäuse. Außerorts sollte deshalb jede zusätzliche Beleuchtung kritisch geprüft werden. Bei der Abwägung zwischen verschiedenen Interessen sollte besondere Rücksicht auf Schutzgebiete und ihre Umgebung, auf Gewässer und Flugstraßen von Fledermäusen genommen werden.
Bahnradweg
Radschnellwege
Fahrradstation
Fahrradstreifen
Beobachtung von Mobilitätsverhalten
Bürgerbefragung
Radverkehrskommunikation
Einladende Radverkehrsnetze
Fahrradland Deutschland 2030. Nationaler Radverkehrsplan 3.0
Förderung des Radverkehrs in Städten und Gemeinden
Beispielbeschreibung der Beleuchtung des „Rodgauer Bahnpfädchens“ [abgerufen am 12.08.2024].
Gemeinsame Empfehlung von BUND BW, LNV, NABU BW zur Beleuchtung außerörtlicher Wege [abgerufen am 12.08.2024].
Destatis, 12.07.2022: Pedelec-Unfälle: Immer mehr jüngere Verunglückte. Zugriff: https://www.destatis.de, Presse, Pressemitteilungen, Nr. N 043 [abgerufen am 12.08.2024].
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV), 2010: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010). Köln.
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV), 1995: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 1995). Köln.
Interessengemeinschaft zur Förderung sanfter Mobilität (IG Mobilität), 04.11.2021: Radwege beleuchten? Zugriff: https://marburg-biedenkopf-mobil.de, Radverkehr, Radwege beleuchten [abgerufen am 12.08.2024].
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V., 2021: Beleuchtung außerörtlicher Radwege. Gemeinsame Empfehlung von BUND BW, LNV, NABU BW und der Fachgruppe Dark Sky der Vereinigung der Sternfreunde. Zugriff: https://lnv-bw.de, Publikationen, LNV-Infos, LNV-Info 3/2021 [abgerufen am 12.08.2024].
Müller, Marc, 2020: Expertenbefragung. Perspektiven für die Beleuchtung von Radschnellwegen. Zugriff: https://www.adfc-hessen.de/public_downloads/dokumente/Expertenbefragung%20Beleuchtung%20Radschnellwege.pdf [abgerufen am 12.08.2024].