Corporate Carsharing

Eine Frau hält ein Handy in der Hand
Quelle: Mobilikon 2021

Was ist das Corporate Carsharing? 

Das Corporate Carsharing ist eine Sonderform des stationsbasierten Carsharings in Kombination mit einem betrieblichen Flottenmanagement bzw. Carsharing. Das System beruht auf einer gemeinschaftlichen Nutzung einer Flotte von Fahrzeugen zwischen öffentlichen Einrichtungen bzw. Unternehmen sowie der Bevölkerung. Dabei werden die Fahrzeuge tagsüber ausschließlich als Dienstwagen genutzt. Abends und am Wochenende, wenn die Fahrzeuge nicht für betriebliche Zwecke benötigt werden, stehen sie auch Privatpersonen zur Verfügung. Über eine Buchungssoftware wird gesteuert, wann die Fahrzeuge von welcher Nutzergruppe genutzt werden können. Für die Nutzung durch Privatpersonen ist, wie beim klassischen Carsharing, eine vorherige Registrierung notwendig. Ausleihe und Rückgabe erfolgen in der Regel am gleichen Ort. Die Nutzungsgebühren orientieren sich an denen konventioneller Carsharing-Systeme und setzen sich in der Regel aus einer zeitabhängigen und einer entfernungsabhängigen Preiskomponente zusammen. 

Welche Vorteile bietet das Corporate Carsharing?

Mit dem Corporate Carsharing entsteht sowohl ein Fahrzeugpool für Unternehmen als auch ein verbessertes Mobilitätsangebot für die Bevölkerung in ländlichen Räumen. Auch in nachfrageschwachen Regionen, in denen ein konventionelles Carsharing nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, wird so ein entsprechendes Angebot geschaffen. Des Weiteren können die Fuhrparkkosten für die öffentlichen Einrichtungen (z. B. Verwaltung) bzw. teilnehmende Unternehmen reduziert werden, da die Privatnutzung abends und am Wochenende die Auslastung der Fahrzeuge erhöht. Die Bevölkerung kann durch die Nutzung des Corporate Carsharings den eigenen (Zweit-)Wagen abschaffen und so Geld sparen. Durch die festen Standorte können auch Elektrofahrzeuge und die dafür notwendige Ladeinfrastruktur gut in das Angebot eingebunden werden. 

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten? 

Die Einführung eines Corporate Carsharings wird in der Regel durch ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung initiiert. Wichtig bei dem Aufbau ist, dass vorhandene Fahrzeuge aus den öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen genutzt und diese mit einer Carsharing-Technologie (schlüsselloses Öffnen der Fahrzeuge, Buchungsplattform etc.) ausgestattet werden. Dafür sollten in einem ersten Schritt potenzielle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen für die Teilnahme identifiziert und angesprochen werden. Anschließend ist im Rahmen der Planungsphase zu analysieren, ob und wo in der Kommune der Mobilitätsbedarf der Bevölkerung besteht, um die Fahrzeuge im öffentlichen Raum richtig platzieren zu können. Ebenfalls wichtig ist, dass der Fahrzeugbestand kontinuierlich an die Nachfrage angepasst wird. Die Nachfrage kann durch äußere Einflüsse wie der Witterung und durch die Akzeptanz des Angebots in der Bevölkerung deutlich beeinflusst werden.

Es fallen einmalige Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge sowie die Anschaffung der Carsharing-Technologie an, die in der Regel durch das Unternehmen bzw. die öffentliche Einrichtung getragen werden. Zudem ergeben sich fortlaufende Aufwendungen für die Fahrzeuginstandhaltung und den laufenden Betrieb (Kraftstoffverbrauch, Versicherung etc.). Diese Kostenpositionen sind primär durch die geplante Flottengröße und die Fahrleistung geprägt. Die dargestellten Kosten stellen die Aufwendungen pro Jahr und Fahrzeug dar, wenn dieses neu über einen Leasingvertrag angeschafft wird. Die spezifischen Kosten sind in Abhängigkeit der gewünschten Ausgestaltung vor Ort im Rahmen einer Machbarkeitsstudie oder der Erstellung eines Businessplans zu prüfen. 

Eine Mitgliedschaft im Bundesverband CarSharing e. V. (bsc) ist auch für ehrenamtlich betriebene Carsharing-Anbieter möglich. Über den bsc können beispielsweise Rabatte für Kfz -Versicherungen gewährt werden. Außerdem können Quernutzungs-Vereinbarungen mit anderen Anbieterinnen und Anbiertern vermittelt werden. 

Eine Umsetzungsschwierigkeit besteht darin, dass der Großteil der Bevölkerung ausschließlich abends oder am Wochenende auf ein Fahrzeug zugreifen kann. Das heißt wiederum, dass eine Einführung eines pulsierenden Carsharings die Mobilität der allgemeinen Bevölkerung nur bedingt bzw. nicht zu jeder Tageszeit verbessert. Auf Seiten der Unternehmen können Widerstände dagegen bestehen, ein geteiltes Carsharing anstelle von einer konventionellen Dienstwagenflotte zu nutzen. Die Anforderungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten daher früh im Projekt definiert und in die Ausgestaltung des pulsierenden Carsharings eingebunden werden.

EcoLibro GmbH, 2017: Elektromobilitätskonzept für den Landkreis Marburg-Biedenkopf. Troisdorf.

EcoLibro-GmbH, 01.04.2020: Pulsierendes CarSharing in Nordhessen. Zugriff: https://ecolibro.de, News [abgerufen am 22.12.2023].