Was ist E-Scooter-Sharing?
Das E-Scooter-Sharing ist vergleichbar mit Car- oder Bikesharing und bietet zwei verschiedene Angebotsmodelle: Beim stationären Modell erfolgen die Ausleihe und Rückgabe der E-Scooter an festen Stationen, die sich in der Regel in der Nähe einer -Haltestelle befinden. Häufig werden die E-Scooter an diesen Stationen zudem wieder geladen. Bei dem E-Scooter-Sharing nach dem Free-Floating-Prinzip hingegen bestehen keine festen Stationen und die Ausleihe und Rückgabe kann im gesamten Bedienungsgebiet erfolgen. Die Nutzerinnen und Nutzer finden den E-Scooter mit Hilfe der GPS-Funktion und einer Smartphone-App. Bei dem Free-Floating-Sharing werden die E-Scooter am Abend durch den Anbieter eingesammelt, geladen und am nächsten Morgen an zentralen Orten aufgestellt. Neuere E-Scooter-Modelle besitzen Wechselakkusysteme, bei denen die Akkus auch direkt vor Ort ausgetauscht werden können.
Bei einem E-Scooter handelt es sich um einen Tretroller, der mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Zur Geschwindigkeitsaufnahme sind ein bis zwei Antritte mit dem Fuß notwendig bis der E-Scooter durch den Motor unterstützt wird. Für den Straßenverkehr sind nur Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zugelassen. Das Tragen eines Helms oder der Besitz eines Führerscheins ist für zugelassene E-Scooter nicht erforderlich. Der E-Scooter darf nur durch eine Person genutzt werden.
Bei der Verwendung eines E-Scooters müssen Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen genutzt werden. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden. Obwohl die Nutzung eines E-Scooters gesetzlich ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt ist, liegt die Altersgrenze für das E-Scooter-Sharing bei 18 Jahren, da ein Mietvertrag abgeschlossen wird.
Für die Nutzung des Sharing-Angebots ist zunächst der Download der Smartphone-App des Anbieters sowie eine Registrierung erforderlich. Der Standort des nächstgelegenen E-Scooters bzw. der nächsten Station wird in der App angezeigt. Um einen E-Scooter auszuleihen, muss der auf dem E-Scooter angebrachte QR-Code gescannt oder die unterhalb des Codes vermerkte Nummer manuell eingeben werden. Ein voller Akku bietet je nach Modell eine Reichweite von etwa 30 Kilometer. Um die Ausleihe zu beenden, wird der E-Scooter abgestellt und der Vorgang per App beendet.
Für das Ausleihen des E-Scooters wird bei allen Anbietern eine Grundgebühr fällig. Diese beträgt in der Regel einen Euro. Der Preis für die Nutzung variiert je nach Anbieter und liegt häufig zwischen 15 bis 25 Cent pro Minute.
Welche Vorteile bietet E-Scooter-Sharing?
Das E-Scooter-Sharing ermöglicht eine flexible, leise und emissionsarme Mobilität, insbesondere für Menschen ohne Zugang zu einem oder ohne Führerschein. Der größte Vorteil besteht in der flexiblen und spontanen Nutzbarkeit. Darüber hinaus entfallen durch die Ausleihe Anschaffungs- und Wartungskosten. An den Sharing-Stationen können die E-Scooter geladen und an einem zentralen Ort gebündelt werden. Die E-Scooter-Stationen befinden sich in der Regel an -Stationen und Bahnhöfen, wodurch die sogenannte „letzte Meile“ durch den E-Scooter überbrückt werden kann. Zudem profitieren Touristinnen und Touristen von einem E-Scooter-Angebot, da auf diese Weise die Ferienregion unabhängig vom Pkw und ÖPNV flexibel erkundet werden kann.
Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten?
Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter im deutschen Straßenverkehr zugelassen. Erfolgsfaktoren für Verleihunternehmen sind unter anderem die Errichtung von Verleihstationen an zentralen Plätzen und ÖPNV-Haltestellen sowie eine einfach zu handhabende Smartphone-App. Für eine erfolgreiche Umsetzung eines Sharing-Angebotes sollte zunächst durch den Anbieter die aktuelle Situation vor Ort erhoben und eine Bedarfs- oder Potenzialanalyse durchgeführt werden. Anschließend sollten geeignete Kooperationspartner gesucht und Standorte für Verleihstationen identifiziert werden. In ländlichen Räumen und in Urlaubsgebieten bietet sich für eine erfolgreiche Umsetzung die Zusammenarbeit mit lokalen Beherbergungsbetrieben an. Diese können als Verleihstation dienen und das Verleihangebot ihren Gästen vorstellen, wodurch direkt potenzielle Kundinnen und Kunden für die E-Scooter-Nutzung gewonnen werden können.
Bei der Erstellung des Angebotes ist auch festzulegen, ob es sich um ein Free-Floating-Sharing oder ein stationsgebundenes Sharing handeln soll. Des Weiteren sollte die Einführung des Sharing-Angebotes mit entsprechenden Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen begleitet werden. Für den Aufbau und Betrieb fallen einmalige Anschaffungskosten für die Roller und ggf. die Verleihstationen sowie fortlaufende Kosten für Betrieb des Systems, Energie, Wartung, Reparatur und Versicherung an.
Eine Umsetzungsschwierigkeit besteht darin, dass das Free-Floating-Prinzip des E-Scooter-Sharings in ländlichen Räumen nur bedingt anwendbar ist. Aufgrund der geringeren Bevölkerungsdichte und niedrigeren Nachfrage ist das Abstellen der E-Scooter an beliebigen Orten eine Herausforderung für den Anbieter und die Nutzerinnen und Nutzer. Auf diese Weise können lange Suchzeiten für Kundinnen und Kunden entstehen. E-Scooter werden womöglich an abgelegenen Orten gar nicht mehr weiterverliehen. Der Anbieter muss bei dem Free-Floating-Prinzip daher die E-Scooter jeweils einsammeln, aufladen und wieder verteilen. Der E-Scooter dient in vielen Fällen als Ersatz für andere umweltfreundliche Verkehrsmittel. In der Regel wird das E-Scooter-Sharing von Personen genutzt, die stattdessen ein anderes nachhaltiges Verkehrsmittel, wie das Fahrrad, den oder den Fußverkehr genutzt hätten. Somit kann eine Konkurrenzsituation unter den umweltschonenden Mobilitätsangeboten entstehen.
E-Scooter-Verleih: scooteremotion in der Wachau
Sharing-Angebot: mümo – Mühldorf Mobil
E-Carsharing-Angebot "Küstenstromer"
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Marktanalyse
Schnupperangebote
Basic Thinking GmbH, 06.08.2019: E-Scooter-Sharing: Der große Mobility Mag Guide. Zugriff: https://www.basicthinking.de/blog/2019/08/06/e-scooter-sharing-guide/ [abgerufen am 29.10.2024].
Bußgeldkatalog.org, 04.09.2024: E-Scooter kaufen: Was müssen Sie dabei beachten? Zugriff: https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-kaufen/ [abgerufen am 29.10.2024].
Umweltbundesamt (UBA), 10.11.2023: E-Scooter momentan kein Beitrag zur Verkehrswende. Zugriff: https://www.umweltbundesamt.de/, Themen, Verkehr, Nachhaltige Mobilität, E-Scooter [abgerufen am 29.10.2024].