Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, die die Sicherheit und Attraktivität des Fahrradfahrens erhöht. Über entsprechende Verkehrsschilder kann motorisierter Individualverkehr zugelassen werden, allerdings ist bei der Nutzung einer Fahrradstraße stets eine besondere Rücksicht auf Radfahrerinnen und Radfahrer zu nehmen. Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Auch Anlieger können über das Verkehrsschild „Anlieger frei“ für ein Befahren mit dem Pkw zugelassen werden.
Gemäß Straßenverkehrsordnung können Fahrradstraßen ausgewiesen werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies zukünftig zu erwarten ist. Anhaltspunkte, die die Anordnung begründen, können ein nachweisbar zunehmendes Fahrradaufkommen oder ein städtebauliches Verkehrskonzept sein.
Welche Vorteile bietet eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen eignen sich zur Bündelung des Radverkehrs und räumen diesem eine erhöhte Priorität ein, wodurch ein hoher Verkehrsfluss für Radfahrende ermöglicht wird. Im Vergleich zu Radfahrstreifen und Schutzstreifen, ist in Fahrradstraßen die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr vorgesehen, so dass das Nebeneinanderfahren zweier oder mehrerer Radfahrender erlaubt ist. Hinsichtlich des Vorfahrtrechts gilt grundsätzlich rechts vor links, sofern es nicht durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt ist.
Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten?
Die Einrichtung einer Fahrradstraße ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und kann durch eine Kommune angeordnet werden. Die Beschilderung sieht das Verkehrszeichen 244.1 vor, ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis, das durch Zusatzzeichen die Benutzung weiterer Kraftwagen bzw. -räder erlaubt. Das Zeichen 244.2, ein durchgestrichenes Rad in einem grauen Kreis zeigt das Ende der Fahrradstraße. Für die technische Planung und Umsetzung einer Fahrradstraße sind zudem die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) zu berücksichtigen.
Folgende Punkte können berücksichtigt werden, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen:
- die Markierung eines Sicherheitstrennstreifens zum Ruhenden Verkehr kann Behinderungen durch parkende Autos und Unfälle durch sich öffnende Autotüren reduzieren.
- bei stark befahrenen Fahrradstraßen sollten Fußgängerüberwege vorgesehen werden
- Fahrradstraßen sollten nicht durchgehend für den Kfz-Verkehr befahrbar sein, um eine Dominanz des Kfz-Verkehrs zu vermeiden
- gute Sichtbeziehungen und eine einheitliche Regelung innerhalb der Straße unterstützen eine übersichtliche Gestaltung von Knotenpunkten
Neben der Sicherheit sind auch gestalterische Aspekte zu beachten. Es hat sich gezeigt, dass die Beschilderung zu Beginn und am Ende einer Fahrradstraße nicht ausreicht, um das gewünschte Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen bzw. –teilnehmer in Fahrradstraßen zu bewirken, da Schilder übersehen oder hinsichtlich der bestehenden Regeln nicht eingeordnet werden können. Gestalterische Maßnahmen können dazu beitragen, die Fahrradstraße als solche zu erkennen und das gewünschte Verhalten zu erwirken, wie z. B. durch:
- einen baulich angelegten Mittelstreifen
- eingefärbten Asphalt und Piktogrammen an den Knotenpunkten, um Gefährdungsbereiche kenntlich zu machen
- eine durchgehende Färbung des Asphalts oder eine begleitende Randmarkierung zur Verdeutlichung der Fahrradstraße und Erhöhung der subjektiven Sicherheit
- ein einheitlich gestaltetes Konzept innerhalb der Stadt bzw. Gemeinde
Die Planung und Eröffnung einer Fahrradstraße sollte neben dem klassischen Prozess der Bürgerbeteiligung auch durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Auf diese Weise können Bürgerinnen und Bürger nicht nur über die Einrichtung der Fahrradstraße informiert, sondern auch über die damit verbundenen Verkehrsregeln aufgeklärt werden.
Fahrradparkhaus
Fahrradstation
Fahrradstreifen
Fahrradzone
Radschnellwege
Velorouten
Erste Außerörtliche Fahrradstraße Hessens auf der K 29 im Landkreis Gießen
Fahrradmitnahme im öffentlichen Verkehr: Fahrrad2Go
Bahnradweg Sankt Wendeler Land
Fahrradfreundliche Gemeinde Nohfelden
Fahrradzone Limbach in der Gemeinde Kirkel
Mobilitätskonzept
Pendlerkonzept
Online-Tool: Radwege-Check
Bedarfsanalyse
Bürgerbeteiligung
Evaluierung von Mobilitätsmaßnahmen
Radverkehrskommunikation
Aktive Mobilität - Zufussgehen und Radfahren
Fahrradland Deutschland 2030. Nationaler Radverkehrsplan 3.0
Fahrradland Niedersachsen/Bremen
Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis
ADFC, 10.07.2023: Fahrradstraßen: Diese Regeln gelten. Zugriff: www.adfc.de, Rund ums Fahrzeug, Alles zum Zweirad, Fahrrad, E-Bike & Pedelec, Vorschriften und richtiges Verhalten für Radfahrer, Fahrradstraßen [abgerufen am 11.01.2024].
Bergische Universität Wuppertal, Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), 2021: Fahrradstraßen – Ein Leitfaden für die Praxis. Zugriff: https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Radve… [abgerufen am 11.01.2024].
FORUM VERLAG HERKERT GMBH, 2023: Straßenverkehrsordnung. Zugriff: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung [abgerufen am 11.01.2024].
VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, o. J.: Fahrradstraße: Meist nur für Radfahrer freigegeben. Zugriff: https://www.bussgeld-info.de/fahrradstrasse/ [abgerufen am 11.01.2024].