Jobticket

Eine Frau hält ein Jobticket in der Hand
Quelle: Bildkraftwerk / Zöhre Kurc

Was sind Jobtickets?

Jobtickets sind Strecken- oder Zeitnetzkarten, die in Form eines Sondertarifes als Monats- oder Jahresfahrkarten angeboten werden. Ein Jobticket basiert auf einem Beförderungs(rahmen)vertrag zwischen einem Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personenverkehrs oder eines Verkehrsverbundes und einem Unternehmen oder einer Behörde zugunsten der dort beschäftigten Personen. Zumeist erhalten die Unternehmen oder Behörden von den Verkehrsunternehmen Sonderkonditionen in Form von Tarifrabatten und ggf. Leistungserweiterungen (z. B. Mitnahmemöglichkeiten), die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugutekommen.

Je nach Ausgestaltung kann es sich z. B. um einen Großkundenrabatt in Abhängigkeit von der Anzahl an abgenommenen Tickets und ggf. weiterer Faktoren, wie dem Anteil von Jobtickets an der Gesamtbelegschaft, der Höhe eines freiwilligen Arbeitgeberzuschusses an die Mitarbeitenden oder dem Anteil von  ÖPNV -Neukunden handeln. Alternativ gibt es auch Grundbetragsrabattmodelle, bei denen sich Arbeitgeber dazu verpflichten, dem Verkehrsunternehmen einen Grundbetrag je nach Größe der Belegschaft zu bezahlen, unabhängig davon, wie viele Beschäftigte ein Jobticket beziehen.

Die Jobtickets werden von den Unternehmen oder Behörden entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fahrten mit dem öffentlichen Personenverkehr weitergegeben.

Welche Vorteile bieten Jobtickets?

In ländlichen Räumen sind die Wege zur Arbeitsstätte häufig vergleichsweise weit. Entsprechend hoch sind die variablen Kosten (Kraftstoff, Verschleiß etc.) für die Fahrt mit dem privaten  PKW . Jobtickets sind durch Zuschüsse der Arbeitgeber und/oder Sonderkonditionen der Verkehrsunternehmen preiswerter als vergleichbare Zeitkarten, sodass die Nutzerinnen und Nutzer einen größeren Anreiz haben, zumindest für Teilstrecken vom Pkw auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Neben der Ersparnis bezüglich der Wegekosten zum Arbeitsplatz entfallen auf diese Weise meist auch die Parkplatzsuche und die Parkgebühren. Zudem sind Jobtickets in der Regel auch am Wochenende nutzbar und bieten häufig großzügige Mitnahmeregelungen für weitere Personen und Fahrräder. Durch das Angebot von Jobtickets werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeregt, die Wahl des Verkehrsmittels zu überdenken und auch in der Freizeit häufiger auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Gleichzeitig sinken durch eine Jobticket-Zeitkarte die Nutzungshemmnisse für den öffentlichen Verkehr deutlich, da sich Nutzerinnen und Nutzer nicht mit Tarifen, dem Ticketkauf und der Zahlungsabwicklung auseinander setzen müssen. Das Verkehrsunternehmen ermittelt automatisch den richtigen Tarif für den Weg zur Arbeitsstätte. Die Abwicklung läuft bequem über den Arbeitgeber und die Zahlung erfolgt häufig direkt über die Gehaltsabrechnung.

Jobtickets fördern eine Verlagerung des Modal Split vom motorisierten Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr. Dadurch profitieren die Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger von einem geringeren Individualverkehrsaufkommen, das zu weniger Staus, niedrigeren Emissionen und einer geringeren Lärmbelastung führt. Gleichzeitig trägt die stärkere Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu dessen Finanzierung bei, was den erforderlichen Zuschuss der Kommunen an die Verkehrsunternehmen senken kann. Zudem kann die höhere Nachfrage nach öffentlichem Verkehr eine Angebotsausweitung ermöglichen, die die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs steigert und weitere Personengruppen dazu bewegt, den öffentlichen Verkehr zu nutzen.

Das Jobticket ist für Unternehmen zudem ein Mittel, um die Umweltbilanz zu verbessern. In einzelnen Kommunen entfällt zudem bei der Teilnahme am Jobticket die Nachweispflicht der Unternehmen für Einzelstellplätze. Zudem steigert es die Attraktivität des Arbeitgebers im Wettbewerb um Arbeitskräfte.

Seit dem 1. Januar 2019 sind nach § 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel nutzen, zudem steuerfrei, sofern die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

In allen anderen Fällen handelt es sich um eine steuerpflichtige Sachzuwendung, die jedoch im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze steuerfrei bleiben kann. Für die Prüfung der 50-Euro-Freigrenze ist der Wert aller Sachbezüge eines Arbeitnehmers innerhalb eines Monats, und somit nicht nur des Jobtickets, zusammenzurechnen. Wird die Sachbezugsfreigrenze überschritten, sind die gesamten Sachzuwendungen steuer- und beitragspflichtig.

Kostet ein Jobticket das Unternehmen mehr als 50 Euro, können die Beschäftigten eigene Zuzahlungen leisten, damit der Sachbezugswert die 50-Euro-Freigrenze nicht übersteigt und der verbleibende Sachbezugswert steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Die Arbeitnehmerzuzahlung kann auch über einen Abzug vom Nettolohn im Rahmen der Lohnabrechnung erfolgen.

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten?

Kommunen sind in der Regel nicht direkt an der Umsetzung beteiligt, jedoch können sie wichtige Rahmenbedingungen schaffen, um die Umsetzung des Job-Tickets zu fördern. Grundvoraussetzung für den Erfolg von Jobtickets ist ein ausreichendes öffentliches Verkehrsangebot. Kommunen können über die Nahverkehrspläne Einfluss nehmen und insbesondere eine gute Anbindung von Gewerbe- und Industriegebieten sicherstellen. Dies sollte bereits beim Ausweisen neuer Baugebiete beachtet werden. Zudem können Kommunen als Vermittler zwischen Verkehrsunternehmen und Arbeitgeber auftreten und mit Werbemaßnahmen für den öffentlichen Verkehr unterstützen. 

Im Rahmen einer Drittnutzerfinanzierung können die verkehrlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen „verpflichtender Jobtickets“ und ihre rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden. Dabei werden Betriebe (ggf. ab einer bestimmten Größe oder unter weiteren Voraussetzungen) gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Arbeitskräften ein ÖPNV-Ticket zur Verfügung zu stellen, da diese mitverantwortlich für die durch Ein- und Auspendelnde verursachten Verkehrsströme sind. Mittels eines öffentlich-rechtlichen Kontrahierungszwangs wären Arbeitgeber verpflichtet, Jobticketvereinbarungen mit den für den öffentlichen Nahverkehr zuständigen öffentlichen Aufgabenträgern bzw. deren Beauftragten (z. B. Verkehrsverbünden) abzuschließen. Allerdings sind hierbei auch die Auswirkungen auf die Unternehmen im kommunalen Standortwettbewerb zu berücksichtigen.

Häufig gibt es Mindestabnahmemengen für Jobtickets, die nur erreicht werden, wenn genug Arbeitskräfte ein Jobticket beziehen. Ein Lösungsansatz besteht darin, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Zahlung zu verpflichten, die sie dazu berechtigt, den Firmenparkplatz zu nutzen. Die Parkgebühren können dann das Jobticket subventionieren. Auch können kleinere Unternehmen kooperieren und versuchen, einen gemeinsamen Rahmenvertrag für das Jobticket mit dem Verkehrsunternehmen abzuschließen, um die Rabatte größerer Unternehmen für ihre Beschäftigten zu erhalten.

Hamburg Institut sustainable strategies, 18.10.2016: Grundlagenuntersuchung „Instrumente zur Drittnutzerfinanzierung für den ÖPNV in Baden-Württemberg“, Endbericht für das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Zugriff: https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/OEPNV_Grundlagenuntersuchung_Instrumente_Drittnutzerfinanzierung_BW.pdf [abgerufen am 05.02.2024].

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, 19.04.2023: Wie das Jobticket steuerfrei bleibt oder pauschal versteuert wird. Zugriff: https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/jobticket-wie-die-fahrkar… [abgerufen am 12.12.2023].

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, o. J.: Jobticket. Zugriff: https://www.haufe.de, Themen, Jobticket [abgerufen am 14.06.2023].