Privates Carsharing

Eine Person hält ein Handy von außen an die Windschutzscheibe
Quelle: Mobilikon 2021

Was ist privates Carsharing? 

Privates Carsharing eröffnet eine neue Mobilitätsoption für Personen ohne eigenen PKW . Diese können so ein Fahrzeug nutzen, ohne es besitzen zu müssen. Über eine Onlineplattform können Autohhalterinnen und -halter ihr Fahrzeug gegen eine Mietgebühr anbieten. Wer sein Fahrzeug vermieten will, kann hier angeben zu welchen Zeiten und zu welchem Preis das Fahrzeug zur Miete verfügbar sein soll. Buchung, Versicherung und Abrechnung erfolgen in der Regel ebenfalls über die Internetplattform. Je nach System erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs für gewöhnlich am Wohnort des Vermietenden entweder persönlich oder das Fahrzeug wird mit einer entsprechenden Hardware ausgerüstet, die es erlaubt, das Fahrzeug zu öffnen (beispielsweise mit einer Kundenkarte oder dem Mobiltelefon).

Welche Vorteile bietet privates Carsharing? 

Für Mieterinnen und Mieter bietet privates Carsharing den Vorteil, dass eine Auswahl zwischen verschiedenen Fahrzeugen geboten wird und sie sich situativ für das passende Fahrzeug entscheiden können. Dabei ergeben sich insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen und -nutzer deutliche Kosteneinsparungen im Vergleich zu einem Pkw im Privatbesitz und eine höhere Flexibilität bei der Auswahl des Fahrzeugs. Aus Sicht der Kommune liegt eine Stärke des privaten Carsharing in der großen Anzahl privater Fahrzeuge, die für eine entsprechende Nutzung theoretisch zur Verfügung stehen. Umfangreiche kommunale Investitionen in Fahrzeugflotten sind beim privaten Carsharing nicht notwendig. Privates Carsharing kann somit dezentral organisiert werden und erlaubt eine effizientere Nutzung der bereits vorhandenen Ressourcen. Aus Sicht der Vermierterin bzw. des Vermieters kann durch privates Carsharing eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen werden, die zur Finanzierung des Fahrzeugs beiträgt. Insbesondere für Zweit- und Drittwagen ist dies eine attraktive Option, da diese zumeist nur unregelmäßig genutzt werden. Gleichzeitig kann der Zeitraum, in dem das Fahrzeug durch Dritte genutzt wird durch die Vermieterin bzw. den Vermieter festgelegt werden, wodurch sich eine hohe Planbarkeit ergibt. Je nach Ausgestaltung der Plattform kann die anbietende Person eine Mietanfrage bestätigen oder ablehnen und damit flexibel von Fall zu Fall entscheiden, ob sie ihr Fahrzeug zur Verfügung stellt. 

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten? 

Es besteht eine Vielzahl an Internetplattformen wie Drivy by getaround, Turo oder Snappcar, die eine Vermittlung von privaten Fahrzeugen gegen eine Gebühr anbieten. Entsprechende Systeme müssen daher nicht zwangsläufig vor Ort neu entwickelt werden und verursachen für die Kommune keine zusätzlichen Kosten. Aus kommunaler Sicht liegt die Herausforderung daher vielmehr in der Festlegung des Carsharing-Konzepts und der Setzung von geeigneten Anreizen zur Nutzung der Angebote. Durch Potenzialstudien, Bürgerbefragungen und Strukturdatenerhebungen können die Grundlagen hierfür geschaffen werden. Das genaue Vorgehen sollte im Zusammenspiel von Kommune, Bürgerschaft sowie der lokalen Wirtschaft und Vereinen abgestimmt werden. Zudem bietet es sich an, sich direkt an die Anbieterinnen und Anbieter entsprechender Vermittlungsplattformen zu wenden, um mögliche Lösungen für die jeweils spezifischen Anforderungen vor Ort zu entwickeln. Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen wie Aktionstage, Gutscheine oder lokale Berichterstattungen helfen die Bekanntheit des Angebotes zu steigern. Carsharing-Angebote in ländlichen Räumen profitieren zudem von der Einbindung verschiedener Nutzergruppen und müssen vor dem lokalen Kontext entwickelt werden. Häufig bieten sich dabei Hybridlösungen an, in denen Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder die Kommune Fahrzeuge zur Verfügung stellen und nutzen. Neben dem klassischen Pkw kann zudem die Einbindung von Kleinbussen, Transportfahrzeugen oder Spezialfahrzeugen (beispielsweise zur Beförderung von Rollstuhlfahrern) sinnvoll sein.

Privates Carsharing lässt sich nicht unmittelbar durch die Kommune steuern. Insbesondere in der Anlaufphase ist ein Grundangebot durch private Anbieterinnen und Anbieter und eine hohe Verlässlichkeit von Bedeutung, um Vertrauen in das neue System zu erzeugen. Aus kommunaler Sicht bieten sich an dieser Stelle flankierende Kommunikationsmaßnahmen und Anschubfinanzierungen als Umsetzungshilfe an. Unterstützend wirkt auch die temporäre Bereitstellung kommunaler Fahrzeuge oder die Nutzung der Carsharing-Fahrzeuge durch öffentliche Einrichtungen. Für Vermieterinnen und Vermieter und Mieterinnen und Mieter ist privates Carsharing häufig mit Unsicherheiten über den Ablauf und Haftungsfragen verbunden. Zudem bestehen häufig Hemmschwellen, den privaten Pkw unbekannten Personen zur Verfügung zu stellen. Es kann zusätzlicher Zeitaufwand durch die Fahrzeugübergabe und -abnahme entstehen, insbesondere wenn die Übergabe persönlich erfolgt. Die spontane Nutzung des eigenen Fahrzeugs durch den Vermieter bzw. die Vermieterin wird zumindest zeitweise eingeschränkt. Zudem liegen Pflege und Wartung des Fahrzeugs in der Verantwortung der Besitzerin bzw. des Besitzers. Es erfolgt in der Regel keine Kontrolle seitens der vermittelnden Person.

Umweltbundesamt (UBA), 2019: Ökologische und ökonomische Potenziale von Mobilitätskonzepten in Klein- und Mittelzentren sowie dem ländlichen Raum vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Zugriff: www.umweltbundesamt.de, Publikationen [abgerufen am 21.06.2023].