Kommunales Elektromobilitätskonzept

Ein Wagen und ein Pfeil der in Richtung e-Mobilität zeigt.
Quelle: Stadtratte / Getty Images

Was ist ein kommunales Elektromobilitätskonzept? 

Das kommunale Elektromobilitätskonzept dient als Gesamtstrategie und Handlungsrahmen für Gemeinden im Zuge der Förderung der Elektromobilität und der Mobilität insgesamt. Das Konzept soll sowohl die strategische Ausrichtung vorgeben als auch konkrete Maßnahmen formulieren, wo und wie die Verwaltungen gezielt Impulse setzen bzw. steuernd eingreifen können. Zudem wird aufgezeigt, welche Potenziale und Möglichkeiten für alle weiteren Akteure bestehen, konkrete Maßnahmen zur Etablierung und zum Ausbau der Elektromobilität umzusetzen. Neben den Ansätzen zur Erhöhung der Anzahl an Elektrofahrzeugen kann das kommunale Elektromobilitätskonzept auch Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen für die Verbesserung der Mobilität in der Gemeinde, unter Einsatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, aufzeigen.

Das kommunale Elektromobilitätskonzept basiert in der Regel auf einer Bestands- und Potenzialanalyse, auf deren Grundlage (elektro-)mobilitätsbezogene Entwicklungsziele, -strategien und Handlungsfelder abgeleitet werden. Darauf aufbauend sind in den verschiedenen Handlungsfeldern Maßnahmen zu entwickeln sowie Handlungsleitfäden zur Umsetzung zu erarbeiten.

Das kommunale Elektromobilitätskonzept kann eine Vielzahl an Handlungsfeldern umfassen: 

  • Ausbau der Ladeinfrastruktur, 
  • die Konzeption von Elektromobilitätsangeboten wie E-Pedelecs, E-Roller, E-Lastenfahrräder und E-Carsharing,
  • die Elektrifizierung öffentlicher und privater Fahrzeugflotten, einschließlich der ÖPNV -Flotten,
  • Beratungsangebote für die Akteure in der Gemeinde sowie 
  • Informationen zu Förderprogrammen.

Was ist das Ziel des kommunalen Elektromobilitätskonzepts? 

Mit dem kommunalen Elektromobilitätskonzept wird angestrebt, die Klimaschutzziele der verschiedenen politischen Ebenen von der EU bis zur jeweiligen Gemeinde durch die Förderung (lokal) emissionsfreier bzw. emissionsarmer Fahrzeuge zu erreichen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent bezogen auf das Basisjahr 1990 zu reduzieren. 

Neben der angestrebten Erhöhung der Elektrofahrzeuge kann mit dem kommunalen Elektromobilitätskonzept auch die Zielsetzung verfolgt werden, das Mobilitätsangebot weiter auszubauen. Durch verkehrsträgerübergreifende Ansätze (z. B. durch den Einsatz von Pedelecs als Zubringer zum (elektrischen) ÖPNV), die sich an den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren, wird die Mobilität nicht nur umweltfreundlicher gestaltet, sondern auch insgesamt verbessert.

Da es sich bei dem kommunalen Elektromobilitätskonzept um ein informelles Instrument handelt, ist darauf zu achten, das Konzept nach Beschluss umzusetzen.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 2017: Förderrichtlinie Elektromobilität. Zugriff: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-elektromobilitaet-12-2020.pdf?__blob=publicationFile [abgerufen am 13.12.2023].