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Nachhaltige Mobilität im Betrieb der Landgemeinde Buttstädt

Zwei Fahrzeuge vor einer E-Ladesäule.
Quelle: Ole Hempfe / Landgemeinde Buttstädt

Ausgezeichnet im Rahmen des Wettbewerbes „Arbeitswege gestalten. Mobil in ländlichen Räumen“ (2025) des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Was ist das betriebliche Mobilitätsmanagement in Buttstädt?

Das betriebliche Mobilitätsmanagement der Kommunalverwaltung im thüringischen Buttstädt umfasst ein Bündel an Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dazu gehören u. a. die Einführung eines Fahrradleasings, die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden sowie die Installation einer öffentlich zugänglichen Ladesäule am Verwaltungsstandort. Ergänzt werden diese durch flexible Arbeitszeitmodelle zur Vermeidung von Spitzenverkehrszeiten.

Ausgangspunkt war die Tatsache, dass Dienstfahrten bislang überwiegend mit privaten Pkw der Beschäftigten durchgeführt wurden. Dies führte zu erhöhten Kosten, fehlender Kontrolle über die Fahrzeugflotte und fehlender ökologischer Steuerung. Gleichzeitig wuchs der Wunsch nach einer umweltfreundlichen, wirtschaftlichen und mitarbeiterfreundlichen Lösung für die Mobilität im Dienst.

Welche Ziele werden mit dem betrieblichen Mobilitätsmanagement in Buttstädt verfolgt?

Das Projekt verfolgt mehrere zentrale Zielsetzungen:

  • Klimaschutz und Emissionsreduktion durch den Einsatz alternativer Antriebe und Förderung des Radverkehrs
  • Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber, insbesondere im Wettbewerb um Fachkräfte
  • Förderung der Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch aktive Mobilitätsangebote
  • Kostenreduktion bei Fahrzeugunterhalt, insbesondere durch geringere Betriebskosten von E-Fahrzeugen
  • Vorbildfunktion der Verwaltung im Sinne nachhaltiger öffentlicher Beschaffung und Mobilität

Ziel war es zudem, Mitarbeitermobilität als festen Bestandteil der Verwaltungskultur zu etablieren und mit anderen Themenfeldern wie Gesundheit, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu verzahnen.

Wie erfolgte die konkrete Umsetzung?

Die Umsetzung erfolgte schrittweise und unter enger Einbindung der Belegschaft sowie der Führungsebene:

  1. Initiale Bestandsaufnahme: Zunächst wurde der Fuhrpark analysiert und der Mobilitätsbedarf der Beschäftigten erhoben. Dabei zeigte sich u. a., dass viele kurze Dienstfahrten sich gut für den Umstieg auf Elektromobilität eignen.
  2. Förderantragstellung: Im Jahr 2021 wurde erfolgreich ein Antrag im Landesprogramm „E-Mobil Invest“ bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt. Gefördert wurden ein vollelektrisches Fahrzeug sowie eine öffentlich zugängliche Ladesäule. Die Förderquoten lagen bei 40 Prozent für Fahrzeuge und 50 Prozent für Ladeinfrastruktur. Die Abrechnung und der Verwendungsnachweis erfolgten 2023.
  3. Fahrradleasing: Ergänzend wurde ein Fahrradleasingmodell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt. Die Umsetzung erfolgte kostenneutral über Gehaltsumwandlung. Das Angebot wird gut angenommen und fördert die individuelle, nachhaltige Mobilität.
  4. Gleitzeitregelung: Ein flexibles Arbeitszeitmodell wurde eingeführt, das u. a. Homeoffice erlaubt und die Beschäftigten befähigt, außerhalb von Stoßzeiten zu pendeln oder ganz auf den Pkw zu verzichten.
  5. Kommunikation und Vorbildfunktion: Die Führungsebene lebt die Angebote vor, z. B. durch eigene Nutzung von Fahrradleasing oder E-Dienstwagen. Zudem wurden regelmäßige Informationsangebote, persönliche Beratung und interne Aushänge genutzt, um Akzeptanz zu schaffen.
  6. Verankerung im Betrieb: Das Thema Mobilität wurde organisatorisch in der zentralen Organisation verankert und mit den Bereichen Personal, Fuhrpark und Verwaltungsleitung abgestimmt. 

Die Erfahrungen zeigen: Auch kleinere Kommunalverwaltungen können mit gezieltem Ressourceneinsatz und Fördermitteln eine nachhaltige Mobilitätswende im eigenen Haus realisieren – mit positiven Effekten für Umwelt, Mitarbeitende und Haushalt.

Bei der Umsetzung des betrieblichen Mobilitätsmanagements gab es verschiedene Herausforderungen, die andere Kommunen oder Betriebe bei der Nachahmung berücksichtigen sollten:

  1. Veränderungsakzeptanz: Da Dienstfahrten zuvor überwiegend mit privaten Pkw durchgeführt wurden, war es zunächst herausfordernd, bei den Beschäftigten ein Bewusstsein für die Vorteile und den Nutzen alternativer Mobilitätsformen zu schaffen. Die aktive Nutzung der neuen Angebote durch die Führungsebene spielte dabei eine zentrale Rolle, um Akzeptanz und Vertrauen in die neuen Lösungen aufzubauen.
  2. Fördermittel- und Verwaltungsprozesse: Die Antragstellung und spätere Abrechnung im Landesförderprogramm „E-Mobil Invest“ erforderten einen gewissen organisatorischen Aufwand und genaues Einhalten der Förderrichtlinien. Besonders für kleinere Verwaltungen ohne ausgeprägte Fördermittelkenntnisse ist dies eine Herausforderung.
  3. Infrastrukturplanung: Die Installation der E-Ladesäule musste sorgfältig geplant werden, um eine öffentliche Nutzung zu gewährleisten und technische Anforderungen zu erfüllen. Dies erforderte Abstimmungen mit externen Dienstleistern und Genehmigungsstellen.
  4. Interne Abstimmung und Verantwortlichkeiten: Die Verankerung des Mobilitätsmanagements in der Verwaltung erforderte die Koordination zwischen verschiedenen Bereichen (Personal, Fuhrpark, Geschäftsleitung), um Maßnahmen effektiv umzusetzen und zu steuern.
  5. Finanzierung laufender Angebote: Während investive Maßnahmen gefördert wurden, musste für laufende Angebote wie das Fahrradleasing eine kostenneutrale und praktikable Lösung (Gehaltsumwandlung) gefunden werden.

Diese Herausforderungen sind jedoch mit gezielter Planung, Kommunikation und Engagement gut zu meistern und bieten wertvolle Lernerfahrungen für Nachahmer.

Betriebliches Mobilitätsmanagement
Quelle: Mobilikon 2024
Icon Maßnahme

Betriebliches Mobilitätsmanagement umfasst alle Maßnahmen, die Unternehmen oder Behörden ergreifen, um den von ihnen verursachten Verkehr zu steuern.

Ladeinfrastruktur für Flotten
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid
Icon Maßnahme

Aufbau einer Ladeinfrastruktur für die Flottenelektrifizierung kommunaler und/oder privater Flottenbetreiber.

Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung Ravensburg
E-Carsharing: Kommunal unterwegs mit dem Dorfstromer
Quelle: Klimaschutzmanagement Altes Land & Horneburg, Inbetriebnahme der Ladestation für den Dorfstromer in Steinkirchen im Juli 2020
Icon Praxisbeispiele

Ein Car-Sharing-System mit E-Pkw – der Dorfstromer e.V. – steht sowohl zur betrieblichen Mobilität wie auch für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

Mitarbeitendenmobilität in Büsum mit dem Amt Büsum-Wesselburen
Quelle: Klimaschutzmanagement Gemeinde Büsum
Icon Praxisbeispiele

Die Gemeinde Büsum bietet eine Vielzahl an individuellen Mobilitätsmöglichkeiten für die Beschäftigten im dienstlichen und privaten Kontext, von der Fortbewegung bis zum persönlichen Sicherheitsempfinden.

Nachhaltiges Mobilitätskonzept Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Bedarfsanalyse
Umsetzungshilfen

Bedarfsanalyse

Icon Umsetzungshilfen

Die Bedarfsanalyse untersucht die Mobilitätsbedürfnisse einer Zielgruppe und bildet die Grundlage für die Entwicklung passender Mobilitätsangebote.

Praxisleitfaden Betriebliches Mobilitätsmanagement

1993:

Einführung eines Gleitzeitsystems mit flexiblen Arbeitszeiten zur Reduzierung von Berufsverkehr und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

2021 (Frühjahr):

Antragstellung im Landesförderprogramm „E-Mobil Invest“ bei der Thüringer Aufbaubank zur Förderung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur

2021 (Herbst):

Erhalt des Zuwendungsbescheids für die Förderung (40 % für E-Fahrzeuge, 50 % für Ladeinfrastruktur)

2022:

Installation einer öffentlich zugänglichen E-Ladesäule am Verwaltungsstandort

2022:

Beschaffung und Inbetriebnahme von zwei Dienstfahrzeugen (ein E-Fahrzeug und ein Hybrid-Fahrzeug)

2023:

Fristgerechte Abrechnung und Einreichung des Verwendungsnachweises bei der Förderstelle (TAB)

2023:

Start des Fahrradleasings für Mitarbeitende über Gehaltsumwandlung – ohne direkte Kosten für die Verwaltung

seit 2023:

Strategische Weiterentwicklung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements und enge Verzahnung mit den Bereichen Personal, Fuhrpark und Verwaltungsleitung

Landgemeinde Buttstädt, 2025.

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Quelle: NAH.SH GmbH/Manuel Weber, info@manuel-weber.de

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