Leitfaden  Leitfaden Fahrradstraßen. Planungshinweise für die Praxis

Das SMWA, auch in seiner Funktion als oberste Straßenverkehrsbehörde, empfiehlt die Anwendung des Leitfadens allen Kommunen in Sachsen. Teile des Leitfadens wurden auf Basis einer Kooperationsvereinbarung aus dem „Leitfaden Fahrradstraßen“ der Arbeitsgemeinschaft aus Nordrhein-Westfalen (AGFS NRW) übernommen. Der Leitfaden richtet sich an Planerinnen und Planer, sowie die Verkehrsbehörden der Kommunen und Landkreise.