Die Mitnahme von Fahrrädern im ÖV ermöglicht eine vereinfachte Erschließung der ersten und letzten Meile und verbessert insbesondere in ländlichen Räumen mit größeren Distanzen zu Haltestellen den Zugang zum ÖV.
Der durch eine Markierung am rechten Fahrbahnrand gekennzeichnete Fahrradstreifen ist eine kostengünstige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer im Straßenraum.