Das kommunale Elektromobilitätskonzept stellt einen Handlungs- und Aktionsplan dar, um die Elektromobilität in den Gemeinden voranzubringen und die Mobilität insgesamt nachhaltiger zu gestalten.
Im Rahmen der zweckgebundenen Parkraumbewirtschaftung werden die Einnahmen der Bewirtschaftung zweckgebunden eingesetzt, z. B. zur Stärkung des Umweltverbundes.
Seit der Novellierung des Landesbesoldungsgesetzes 2017 Baden-Württemberg können Bedienstete des Landes im Rahmen einer Entgeltumwandlung ein Fahrrad leasen.