Die Clean Vehicles Richtlinie der Europäischen Union gibt verbindliche Quoten für umweltfreundliche Fahrzeuge bei öffentlichen Beschaffungen vor. Die Richtlinie ist noch in deutsches Recht umzusetzen.
Die Verordnung regelt mögliche Handlungsinstrumente zur Vergabe und Finanzierung von Personenverkehrsdienstleistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, die nicht wirtschaftlich erbracht werden können.