Die Clean Vehicles Richtlinie der Europäischen Union gibt verbindliche Quoten für umweltfreundliche Fahrzeuge bei öffentlichen Beschaffungen vor. Die Richtlinie ist noch in deutsches Recht umzusetzen.
Bei städtebaulichen Projekten Dritter kann die Gemeinde mit diesen einen städtebaulichen Vertrag schließen, um Rechte und Pflichten zu regeln, wie z. B. die Errichtung von Verkehrsinfrastrukturen.