Bürgerbefragung

Mann mit Klemmbrett befragt eine Bürgerin.
Quelle: SDI Productions / Getty Images

Was ist eine Bürgerinnen- und Bürgerbefragung?

Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen sind eine Form der Beteiligung und dienen der Konsultation, z. B. bei mobilitätsbezogenen Fragestellungen. Konsultation bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv Stellung nehmen und ihre Meinung äußern können. Sie setzt eine wechselseitige Kommunikation zwischen den befragten Personen und der befragenden Institution voraus. Mit Befragungen können Politik oder öffentliche Verwaltungen Verhaltensweisen, Meinungen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger erheben.

Ziel ist es, deren Einschätzung zu einem bestimmten Thema zu ermitteln und ein Meinungsbild zu erhalten, welches als Orientierung für öffentliches Handeln dienen kann – beispielsweise, indem auf die erhobenen Bedürfnisse abgestimmte Leistungen angeboten werden oder das Meinungsbild in die Entscheidungsfindung einfließt. Eine solche Befragung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger eines bestimmten Gebietes, beispielsweise einer Gemeinde oder eines Bezirkes. Somit unterscheidet sich die Zielgruppe einer Bürgerinnen- und Bürgerbefragung von der Zielgruppe einer Nutzerbefragung, da im Rahmen einer Bürgerbefragung auch Bürgerinnen und Bürger befragt werden, die nicht unmittelbar von einem Thema betroffen sind, weil sie eine bestimmte Leistung nicht in Anspruch nehmen. 

Welche Vorteile bietet eine Bürgerinnen- und Bürgerbefragung?

Bürgerinnen und Bürger sichern die Qualität des öffentlichen Handelns und stärken dessen Legitimation, indem sie ihre Belange und Ideen einbringen. Befragungen können auch dazu beitragen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Verwaltung und in die Politik zu steigern und das Demokratieverständnis zu fördern.

Bei der Erstellung eines Radverkehrsplans kann eine Bürgerbefragung beispielsweise dazu dienen, die Ortskenntnis der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, um Problemstellen zu ermitteln. Bürgerinnen und Bürger können auch eingebunden werden, um bereits entwickelte Maßnahmen zu gewichten und zu priorisieren. Bürgerinnen und Bürger helfen hier als Alltagsexpertinnen und -experten im Prozess.

Wie erfolgt die konkrete Umsetzung? 

Die Durchführung einer Bürgerinnen- und Bürgerbefragung ist ein umfangreiches Vorhaben, das ein professionelles Projektmanagement erfordert. Zentrale Fragen bei der Durchführung einer Befragung sind die organisatorische Abwicklung und die inhaltliche Ausgestaltung. Bürgerinnen- und Bürgerbefragungen können online, telefonisch, persönlich oder schriftlich durchgeführt werden. In der Regel sind sie anonym. 

Für eine erfolgreiche Befragung sind die Qualität und die Rahmenbedingungen des Prozesses entscheidend. Wesentlich sind eine solide Vertrauensbasis und ein als gerecht empfundenes Verfahren. Deswegen ist es wichtig, die Vorgehensweise transparent zu gestalten. Im Vorfeld der Bürgerinnen- und Bürgerbefragung müssen die Ziele der Befragung und der Umgang mit den Ergebnissen offengelegt werden. Es muss klar sein, wie und in welchem Maße die Ergebnisse in den Entscheidungsprozess Eingang finden werden. In dieser Hinsicht spielt der Zeitpunkt der Befragung eine wichtige Rolle. Häufig wird von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Parteien bemängelt, dass die Beteiligung zu spät erfolgt, das heißt, zu einem Zeitpunkt, an dem ein Vorhaben bereits weitestgehend konkretisiert worden ist und die Bereitschaft des Vorhabenträgers zu Veränderungen gering ist. Die Befragung sollte daher früh genug angesetzt werden. Eine weitere grundlegende Voraussetzung für die Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema der Befragung ist die Zugänglichkeit und die Verbreitung von qualifizierten Informationen. Die Informationen sollten verständlich aufbereitet und gut verfügbar sein.

Die Kosten für eine Bürgerbefragung sind abhängig vom Umfang der Befragung, der Erhebungsmethode und der Einbeziehung von externen Dienstleistern. Dabei stellen Online-Befragungen in der Regel die günstigere Alternative gegenüber telefonischen, schriftlichen und insbesondere persönlichen Befragungen dar. Die persönliche Befragung ist mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden, bietet dafür in der Regel eine höhere Rücklaufquote und Qualitätssicherung. 

Über die Ergebnisse der Befragung muss sowohl nach innen – in die Politik oder in die öffentliche Verwaltung – als auch nach außen – in die Öffentlichkeit – kommuniziert werden. Abzugrenzen ist die Konsultation von der reinen Information, bei der die Kommunikation vorwiegend in eine Richtung verläuft und die Bürgerinnen und Bürger lediglich über Vorhaben informiert werden. Die Konsultation ist ebenfalls von der Kooperation abzugrenzen, bei der den Beteiligten Mitsprache- und Vetorechte eingeräumt werden. 

Eine Bürgerinnen- und Bürgerbefragung liefert nur dann hochwertige Ergebnisse, wenn sich möglichst viele unterschiedliche Menschen beteiligen. Eine zentrale Herausforderung besteht also darin, Menschen für die Teilnahme an der Bürgerinnen- und Bürgerbefragung zu gewinnen, die einen möglichst repräsentativen Querschnitt über alle Bürgerinnen und Bürger im betreffenden Gebiet darstellen. Wichtig ist daher, sich besondere Gedanken zu schwer erreichbaren Zielgruppen zu machen und diese gesondert anzusprechen. 

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 2014: Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung. Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor. Zugriff: www.bmdv.de, Service, Publikationen, Suche [abgerufen am 12.12.2023].

Hödl, Markus; Malz, Bernadette; Parzer, Philip, 2008: Bürgerbefragungen. Ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung. Forum Public Management, 2008 (3), S.15-16. 

Nanz, Patrizia; Fritsche, Miriam, 2012: Handbuch Bürgerbeteiligung. Verfahren und Akteure, Chancen und Grenzen. Bonn. 

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