
Was ist Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung?
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung ist fester Bestandteil einer lebenswerten Gesellschaft. Sie wird einerseits von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert und andererseits von Verwaltung und Politik angeboten bzw. bereits verpflichtend durchgeführt.
Transparenz ist eine wichtige Vorraussetzung für ein aktives Einbinden der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Der Schlüssel dafür ist Kommunikation: Zuerst sollten die Menschen vor Ort über ein anstehendes Projekt informiert werden. Durch Steckbriefe, die Presse oder das Internet. Der Zeitpunkt der Einbindung kann variieren. Bei der Entwicklung eines Leitbildes beispielsweise können die Bürgerinnen und Bürger bereits vorab in die Planungen einbezogen werden. Ziel ist es, alle relevanten Perspektiven zusammenzubringen.
Welche Vorteile bietet Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung?
Insbesondere für die Umsetzung von Konzepten und konkreten Projekten sollten die Menschen vor Ort mit einbezogen und aktiv beteiligt werden. Beispielsweise durch die Einsichtnahme von Unterlagen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, in Entscheidungs- und Planungsprozessen integriert zu werden und diese zu beeinflussen. Durch diese Transparenz kann der Informationsstand der Öffentlichkeit gestärkt und Zusammenhänge sowie Hintergründe von Entscheidungen verdeutlicht werden.
Durch Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung entstehen Konzepte, die nah am Menschen sind. Mit der Einbindung wird Akzeptanz und Vertrauen gegenüber Politik und Verwaltung geschaffen sowie das Demokratieverständnis gestärkt.
Wie erfolgt die konkrete Umsetzung?
Die konkrete Form der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung muss einzelfallbezogen geprüft und entschieden werden. Es kann zudem zwischen formeller und informeller Beteiligung unterschieden werden. Die formelle Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird beispielsweise im Rahmen von Bauleitplanungen, Raumordnungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen angewandt. Auch die Beteiligten (z. B. betroffene Bürgerinnen und Bürger oder Behörden) und der Zeitpunkt innerhalb des Planungsprozesses sind vorgeschrieben. In der Regel läuft die formelle Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung bidirektional ab – die planende Behörde kommuniziert mit allen Verfahrensbeteiligten einzeln. Für die Berücksichtigung von Einwendungen sind bei der formellen Beteiligung in der Regel bestimmte Schwellen gesetzt.
Bei der informellen Beteiligung verläuft die Kommunikation zumeist in Form eines Aushandlungsprozesses in einem direkten Gespräch. Informelle Verfahren sind nicht gesetzlich geregelt und können mit unterschiedlichen Methoden z. B. in Form von Meinungsumfragen, Konferenzen oder mit Hilfe einer Mediation durchgeführt werden. Neben „klassischen“ Präsenz-Formaten der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung wie Versammlungen in großen Sälen werden zunehmend auch digitale Formate genutzt, wie z. B. Online-Plattformen, die eine sogenannte „E-Partizipation“ möglich machen.
Für eine erfolgreiche Beteiligung ist es wichtig, zu Beginn umfassende Informationen zu übermitteln und Rahmenbedingungen für einen ergebnisoffenen Prozess auf Augenhöhe zu schaffen.
Um zu vermeiden, dass Beteiligungsmöglichkeiten unzureichend wahrgenommen werden und um Entscheidungsspielräume einzuräumen, müssen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in den Prozess eingebunden werden. Darüber hinaus entscheidet die Zugänglichkeit und Vorbereitung von Informationen über die Qualität der Beteiligung. Um die gewünschte Zielgruppe zu erreichen, sollten dementsprechend passgenaue Informationskanäle und Medien genutzt werden.
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