Interkommunale Zusammenarbeit

Mehrere Personen an einem Tisch, die Puzzelteile zusammenhalten
Quelle: Filadendron / Getty Images

Was ist der Zweck einer interkommunalen Zusammenarbeit?

Viele Themen, mit denen sich Kommunen beschäftigen, enden nicht an der Grenze ihres jeweiligen Gebietes. Hierzu zählt insbesondere auch das Themengebiet Mobilität. So ist beispielsweise bei einem Aufbau eines attraktiven Radwegenetzes eine gesamtheitliche Betrachtung der Mobilitätssituation in der Region erforderlich. Um eine möglichst effektive und effiziente Arbeit unter Nutzung von Synergieeffekten sicherzustellen, ist die Abstimmung mit umliegenden Kommunen in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Realisierung gemeinsamer Ziele und Aufgaben sinnvoll. Vor dem Hintergrund der wechselseitigen Verflechtungen innerhalb von Regionen führt der Übergang von einer isolierten Betrachtung der Entwicklung der Einzelgemeinde auf eine gesamtregionale Sichtweise zu einer Steigerung des regionalen Gemeinwohls. Die interkommunale Zusammenarbeit kann verschiedenartig ausgestaltet werden. Die Zusammenarbeit kann sich auf Nachbarkommunen, auf eine Stadt und ihr Umland oder auf eine gesamte Region beziehen.

Im Themengebiet Mobilität erfolgt im Bereich des öffentlichen Verkehrs bereits seit dem Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1993 eine interkommunale Zusammenarbeit in Form von Aufgabenträgerinnen und Aufgabenträgern, die für die Organisation und Finanzierung des ÖPNV zuständig sind. Darüber hinaus ist aber auch bei neueren Mobilitätsthemen, wie Elektromobilität bzw. der dazu erforderlichen Ladeinfrastruktur, Sharing-Angeboten oder Radschnellwegen, eine interkommunale Zusammenarbeit anzustreben.

Wie erfolgt die konkrete Umsetzung? 

Für die rechtliche Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit können verschiedene Rechtsformen gewählt werden. Hierzu zählen unter anderem die Übertragung der Aufgabenerfüllung an eine Gemeinde mittels Anschlussvertrag, eine gemeinsame Aufgabenerfüllung im Sinne einer Gesellschaft privaten Rechts, die Aufgabenwahrnehmung durch eine besondere Körperschaft des öffentlichen Rechts (Zweckverband) oder auch informelle (freiwillige) Kooperationsformen wie Arbeitsgemeinschaften und Regionalkonferenzen. Die Wahl der Rechtsform hängt auch von den gemeinsam zu bearbeitenden Themen(-gebieten) und Zielsetzungen ab. In den Gesetzen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) der Länder sind die Grundlagen der interkommunalen Kooperation geregelt.

Eine wirkungsvolle und nutzenbringende interkommunale Zusammenarbeit ist häufig mit Kosten verbunden. Wie hoch die Kosten der interkommunalen Zusammenarbeit ausfallen, hängt aber stark von der jeweiligen Ausgestaltung ab. Bei einer engen Zusammenarbeit, die eine (neue) eigenständige Koordinationseinheit mit Personal erforderlich macht, können jährliche Kosten von über 100.000 Euro entstehen. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass hierdurch ggf. (Personal-)Kosten bei den einzelnen Kommunen eingespart werden können, wenn Aufgabenbereiche bzw. Zuständigkeitsbereiche zusammengelegt werden bzw. eine abgestimmte Arbeitsteilung zwischen den Kommunen erfolgt.

Bei der Finanzierung ist darauf zu achten, die Kosten fair zwischen den beteiligten Kommunen aufzuteilen, wenn möglich idealerweise in Abhängigkeit des Nutzens für die einzelnen Kommunen.

Die Durchführung von interkommunalen Kooperationen geht ggf. mit der Abtretung von Handlungskompetenzen bzw. mit Einschränkungen der eigenen Handlungskompetenzen einher, wenn Handlungsbereiche bzw. Aufgabenfelder zusammengelegt bzw. durch die interkommunale Zusammenarbeit effizienter bearbeitet werden können. Zum Teil ist damit auch die Aufgabe von einzelnen Personalstellen in der jeweiligen Kommune verbunden. Daher kann es sein, dass die handelnden Personen in den Kommunen Vorbehalte gegen eine (intensive) interkommunale Zusammenarbeit haben. Hierzu sei aber angemerkt, dass durch die Bündelung von Kompetenzen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Mitarbeitenden zwar ggf. eine geringe Arbeitsbreite erledigen, sich dafür aber eine größere Arbeitstiefe aneignen müssen. Durch diese Spezialisierung der Mitarbeitenden können sich vor allem Qualitätsvorteile ergeben. Der Umsetzungsprozess kann sich schwierig gestalten, da die Interessen der verschiedenen beteiligten Kommunen berücksichtigt und ein gemeinsamer Konsens gefunden werden müssen. Dies gilt umso mehr, wenn viele Kommunen miteinander kooperieren.

Trapp, Jan Hendrik; Hanke, Stefanie; Riechel, Robert; Deffner, Jutta; Zimmermann, Martin; Stein, Melina; Felmeden, Jörg; Franz, Annegret, 2019: Lebensqualität und Daseinsvorsorge durch interkommunale Kooperation. Zugriff: https://difu.de, Publikationen [abgerufen am 22.12.2023].