Kooperation mit Bürgervereinen

Was ist ein Bürgerverein und welche Ziele verfolgt er?

In einem Bürgerverein schließen sich häufig Menschen zusammen, die in demselben Stadtteil oder in derselben Gemeinde leben. In der Regel besteht das Ziel darin, das gemeinsame Leben vor Ort aufzuwerten und den Zusammenhalt zu fördern. Die meisten Bürgervereine bezeichnen sich als parteipolitisch und konfessionell neutral. Anders als eine Bürgerinitiative ist ein Bürgerverein langfristig angelegt und in mehreren Bereichen aktiv, die das öffentliche Leben vor Ort betreffen.

In der Struktur des Bürgervereins kann sich dies z. B. in verschiedenen Arbeitsgruppen niederschlagen. Bürgervereine unterscheiden sich von anderen Vereinen darin, dass ihr Zweck allgemein gehalten ist: die Aufwertung des Lebens in der Gemeinde (bzw. im Stadtteil) und die Stärkung des Gemeinwohls. Ihre Tätigkeiten richten sich nach den Interessen und Möglichkeiten der Mitglieder. Viele Bürgervereine sind auch im Bereich Mobilität aktiv. Mögliche Tätigkeitsfelder sind das Anbieten von Mobilitätsdienstleistungen, beispielsweise über einen ehrenamtlichen Fahrdienst, oder das Vertreten der Belange der Mitglieder in Mobilitätsfragen. Hier ergibt sich ein breites Tätigkeitsspektrum, von der Formulierung und Bündelung der Interessen und Meinungen der Mitglieder hin zu deren Artikulation gegenüber den relevanten Akteuren. Relevante Akteure können beispielsweise Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder für Stadtentwicklung und Verkehrsplanung zuständige Ämter sein. Zu den mobilitätspolitischen Forderungen von Bürgervereinen zählen häufig auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, insbesondere für Zufußgehende, die Aufwertung des ÖPNV-Angebots und die Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Welche Vorteile bietet die Kooperation mit Bürgervereinen? 

Aus Sicht der Kommune besteht der Hauptvorteil einer Kooperation mit einem Bürgerverein darin, der Politik und der öffentlichen Verwaltung wertvolle Hinweise zu geben, sowohl auf bestehenden Handlungsbedarf als auch zur konkreten Ausgestaltung anstehender Lösungen. Hierdurch lässt sich die Qualität und die Akzeptanz öffentlichen Handelns verbessern. Im Rahmen von Vorhaben der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung kann sich eine Kommune auch auf einen Bürgerverein stützen, da dieser bestehende Meinungen bündelt. So kann ein Bürgerverein z. B. bei der Erarbeitung eines Fuß- oder Radverkehrskonzeptes herangezogen werden. Je nach Profil des Bürgervereins kann dieser auch bei Maßnahmen zur Beteiligung von Seniorinnen und Senioren oder zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hilfreich sein.

Möglicherweise kann ein Bürgerverein auch Menschen zur Beteiligung anregen, die sich bislang nicht mit eigenen Ideen in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht haben. Grund hierfür ist vor allem, dass ein Bürgerverein allen Bürgerinnen und Bürger offensteht. Für die Kommune ergibt sich durch den Bürgerverein eine Kontaktstelle zu engagierten Bürgerinnen und Bürger, die als Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren vor Ort fungieren.

Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist der Vorteil einer Vereinsgründung, dass sie aufgrund der anerkannten Rechtsform z. B. leichter Fördermittel beantragen können. Hat sich ein Bürgerverein erst einmal etabliert, wissen auch andere (z. B. die Kommune), dass sie in ihm Ansprechpartner finden können und kommen aktiv auf die Engagierten zu.

Wie erfolgt die konkrete Umsetzung?

Als Verein erfolgt die Gründung eines Bürgervereins nach den Vorgaben des Vereinsrechts. Die Anforderungen an die Gründung eines Bürgervereins ergeben sich größtenteils aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Gründung verläuft in mehreren Schritten. Zunächst muss eine Satzung verfasst werden. Dies kann in Anlehnung an bestehende Vereine erfolgen. Dann muss die Gründungsversammlung geplant werden. Die Tagesordnung der Gründungsversammlung muss Folgendes enthalten:

  • Gründung des Vereins
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl weiterer Funktionsträgerinnen und Funktionsträger (z. B. Kassenprüferin oder Kassenprüfer)

Auf der Gründungsversammlung müssen die Wahlen durchgeführt und die Satzung von mindestens sieben Personen unterschrieben werden. Zur Nachbereitung der Gründungsversammlung gehören die Unterzeichnung des Protokolls durch den Vorstand und die Person, die das Protokoll geführt hat. Außerdem müssen die Unterschriften durch ein Notariat bzw. durch eine Ratsschreiberin oder einen Ratsschreiber unterschrieben werden. Nach Bearbeitung durch das Notariat wird die Satzung mit Anschreiben an das Amtsgericht geschickt. Ist der Verein eingetragen worden, kann das e. V. im Namen mitgeführt werden.

Anschließend folgen die ersten Arbeitsschritte des Vereins:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Erheben der Mitgliedsbeiträge
  • Einberufung einer konstituierenden Vorstandssitzung
  • Verabredung der Geschäftsverteilung

In einem mittelfristigen Terminplan werden Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen geplant. Nach Bedarf kann ein Leitbild entwickelt werden. Das laufende Geschäft des Bürgervereins beinhaltet regelmäßige Vorstandssitzungen, Öffentlichkeitsarbeit und das Werben um neue Mitglieder.

Die Kommune sollte eine vertrauensvolle Beziehung zum Bürgerverein aufbauen, wenn sie mit ihm zusammenarbeiten möchte. Das gelingt durch regelmäßigen Austausch, einen guten Informationsfluss und über die Zeit.

Ein Bürgerverein wird von Bürgerinnen und Bürgern getragen. Weder die Gründung eines Bürgervereins noch seine Ausrichtung und seine Arbeit lassen sich unmittelbar durch die Kommune steuern. Allerdings kann die Kommune einem Bürgerverein unterstützend zur Seite stehen und sich selbst auf ihn stützen, z. B. im Rahmen von Beteiligungsvorhaben. Hierbei ist zu beachten, dass ein Bürgerverein keinen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung darstellt. Gegebenenfalls sind in einem Bürgerverein bestimmte Bevölkerungsgruppen über- bzw. unterrepräsentiert.

Dorfauto
Quelle: W. Schweizer
Maßnahme

Dorfauto

Icon Maßnahme

Das Dorfauto ist ein Fahrzeug zur flexiblen, gemeinschaftlichen Nutzung innerhalb einer Gemeinde. Mit vorheriger Registrierung und Fahrtanmeldung wird eine Mobilität ohne privaten Pkw ermöglicht.

Kindergartenbus
Icon Maßnahme

Der Kindergartenbus fährt Kindergartenkinder von zuhause zum Kindergarten. Insbesondere in ländlichen Regionen können Familien so entlastet werden.

Mitfahrbank
Quelle: mobi-LL
Maßnahme

Mitfahrbank

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Eine Mitfahrbank ist eine an zentralen Orten und Verkehrsachsen platzierte Bank, auf der Personen ihr Wunschziel signalisieren und von Vorbeifahrenden mitgenommen werden können.

Private Ladepunkte für E-Autos
Quelle: Maskot / Getty Images
Icon Maßnahme

Der private Ladepunkt dient den Besitzerinnen und Besitzern von E-Autos als Tankstelle, um auf privatem Grund das eigene E-Auto unabhängig von öffentlichen Ladesäulen mit Strom nachladen zu können.

Seniorentaxi
Quelle: Mobilikon 2021
Maßnahme

Seniorentaxi

Icon Maßnahme

Mit dem Seniorentaxi kann ein Mobilitätsangebot speziell für ältere Menschen in ländlichen Räumen geschaffen und so die Mobilität im Alter gesichert werden.

Fahrradstation
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
Icon Maßnahme

In Fahrradstationen wird das Angebot von zugangsgesicherten Abstellanlagen für Fahrräder um weitere themenspezifische Dienstleistungen erweitert.

Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler
Icon Maßnahme

Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ist eine kostengünstige und zeitnah umsetzbare Maßnahme, die der Steigerung der Verkehrssicherheit und der Schließung von Verbindungslücken dient.

mobine – ein Dorf-Auto für Jedermann
Quelle: Landkreis Cuxhaven
Icon Beispiele aus der Praxis

Die mobine ist ein durch einen Verein gestütztes, effizientes und innovatives Carsharing-Modell mit ehrenamtlichem Fahrdienst, das als Ergänzung zum vorhandenen ÖPNV die Mobilität in Neuenwalde verbessert.

Vereins-Shuttle Oftersheim
Quelle: PROSUMUS UG
Beispiele aus der Praxis

Vereins-Shuttle Oftersheim

Icon Beispiele aus der Praxis

Das Vereins-Shuttle Oftersheim war ein Fahrdienst in der Gemeinde Oftersheim, der Mitglieder von gemeinnützigen Organisationen in einer Art „Sammeltaxi“ zu Hause abholte, zu Angeboten brachte und sie anschließend wieder zurückfuhr.

LANDRADL: Fahrradverleih-System im Landkreis Wolfenbüttel
Lastenradverleih: E-Bürgerlastenräder für Roßtal
Quelle: Markt Roßtal
Icon Beispiele aus der Praxis

Der Markt Roßtal schaffte drei E-Lastenräder an, die den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zum Ausleihen zur Verfügung stehen und eine umweltbewusste Mobilität ermöglichen.

KLARA – Kaufunger E-Lastenradverleihsystem
Quelle: Gemeinde Kaufungen
Icon Beispiele aus der Praxis

KLARA – das Kaufunger E-Lastenradverleihsystem ist einfach und kostenlos zugänglich und bietet klimafreundliche Transportmittel für Alltag und Freizeit.

Ein Leihradsystem für die Prignitz
Quelle: TGZ Prignitz / Christian Soult
Beispiele aus der Praxis

Ein Leihradsystem für die Prignitz

Icon Beispiele aus der Praxis

Aufbau eines dauerhaften und flächendeckenden Leihradsystems im ländlichen Raum für die dünnbesiedelte Prignitz. 

Bürgerbeteiligung
Quelle: Mobilikon 2021
Hilfen zur Umsetzung

Bürgerbeteiligung

Icon Hilfen zur Umsetzung

Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung ist fester Bestandteil einer lebenswerten Gesellschaft. Sie ist wichtig bei der Erstellung neuer Konzepte und bei der Umsetzung von konkreten Projekten vor Ort.

Einbindung in Netzwerke
Quelle: Orbon Alija / Getty Images
Hilfen zur Umsetzung

Einbindung in Netzwerke

Icon Hilfen zur Umsetzung

Die Einbindung in Netzwerke unterstützt den Austausch und den Transfer von praktischem Wissen zur Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen.

Interkommunale Zusammenarbeit
Quelle: Filadendron / Getty Images
Hilfen zur Umsetzung

Interkommunale Zusammenarbeit

Icon Hilfen zur Umsetzung

Mobilität und viele weitere kommunale Themenfelder erfordern eine Abstimmung bzw. Kooperation mit umliegenden Kommunen in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit.

Mobil in ländlichen Räumen – Erfolgsfaktor Kooperation

Bürgerverein Luisenstadt e.V., 2020: AG Verkehr. Zugriff: https://www.buergerverein-luisenstadt.de, Was wir machen, AG Stadtentwicklung und Verkehr [abgerufen am 04.12.2024].

Geschäftsstelle Bürgerverein Betzenhausen-Bischofslinde e.V., o. J.: AK Verkehr. Zugriff: https://betzenhausen-bischofslinde.de/, Arbeitskreise, AK Verkehr [abgerufen am 04.12.2024].

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Ein Stakeholderworkshop ist eine Veranstaltung, mit der Stakeholder im Kontext einer Mobilitätsmaßnahme in die Entscheidungsfindung und/oder Planung eingebunden werden können.

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