Kooperation mit Bürgervereinen

Was ist ein Bürgerverein und welche Ziele verfolgt er?

In einem Bürgerverein schließen sich häufig Menschen zusammen, die in demselben Stadtteil oder in derselben Gemeinde leben. In der Regel besteht das Ziel darin, das gemeinsame Leben vor Ort aufzuwerten und den Zusammenhalt zu fördern. Die meisten Bürgervereine bezeichnen sich als parteipolitisch und konfessionell neutral. Anders als eine Bürgerinitiative ist ein Bürgerverein langfristig angelegt und in mehreren Bereichen aktiv, die das öffentliche Leben vor Ort betreffen.

In der Struktur des Bürgervereins kann sich dies z. B. in verschiedenen Arbeitsgruppen niederschlagen. Bürgervereine unterscheiden sich von anderen Vereinen darin, dass ihr Zweck allgemein gehalten ist: die Aufwertung des Lebens in der Gemeinde (bzw. im Stadtteil) und die Stärkung des Gemeinwohls. Ihre Tätigkeiten richten sich nach den Interessen und Möglichkeiten der Mitglieder. Viele Bürgervereine sind auch im Bereich Mobilität aktiv. Mögliche Tätigkeitsfelder sind das Anbieten von Mobilitätsdienstleistungen, beispielsweise über einen ehrenamtlichen Fahrdienst, oder das Vertreten der Belange der Mitglieder in Mobilitätsfragen. Hier ergibt sich ein breites Tätigkeitsspektrum, von der Formulierung und Bündelung der Interessen und Meinungen der Mitglieder hin zu deren Artikulation gegenüber den relevanten Akteuren. Relevante Akteure können beispielsweise Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder für Stadtentwicklung und Verkehrsplanung zuständige Ämter sein. Zu den mobilitätspolitischen Forderungen von Bürgervereinen zählen häufig auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, insbesondere für Zufußgehende, die Aufwertung des ÖPNV -Angebots und die Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Welche Vorteile bietet die Kooperation mit Bürgervereinen? 

Aus Sicht der Kommune besteht der Hauptvorteil einer Kooperation mit einem Bürgerverein darin, der Politik und der öffentlichen Verwaltung wertvolle Hinweise zu geben, sowohl auf bestehenden Handlungsbedarf als auch zur konkreten Ausgestaltung anstehender Lösungen. Hierdurch lässt sich die Qualität und die Akzeptanz öffentlichen Handelns verbessern. Im Rahmen von Vorhaben der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung kann sich eine Kommune auch auf einen Bürgerverein stützen, da dieser bestehende Meinungen bündelt. So kann ein Bürgerverein z. B. bei der Erarbeitung eines Fuß- oder Radverkehrskonzeptes herangezogen werden. Je nach Profil des Bürgervereins kann dieser auch bei Maßnahmen zur Beteiligung von Seniorinnen und Senioren oder zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  hilfreich sein.

Möglicherweise kann ein Bürgerverein auch Menschen zur Beteiligung anregen, die sich bislang nicht mit eigenen Ideen in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht haben. Grund hierfür ist vor allem, dass ein Bürgerverein allen Bürgerinnen und Bürger offensteht. Für die Kommune ergibt sich durch den Bürgerverein eine Kontaktstelle zu engagierten Bürgerinnen und Bürger, die als Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren vor Ort fungieren.

Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist der Vorteil einer Vereinsgründung, dass sie aufgrund der anerkannten Rechtsform z. B. leichter Fördermittel beantragen können. Hat sich ein Bürgerverein erst einmal etabliert, wissen auch andere (z. B. die Kommune), dass sie in ihm Ansprechpartner finden können und kommen aktiv auf die Engagierten zu.

Wie erfolgt die konkrete Umsetzung?

Als Verein erfolgt die Gründung eines Bürgervereins nach den Vorgaben des Vereinsrechts. Die Anforderungen an die Gründung eines Bürgervereins ergeben sich größtenteils aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Gründung verläuft in mehreren Schritten. Zunächst muss eine Satzung verfasst werden. Dies kann in Anlehnung an bestehende Vereine erfolgen. Dann muss die Gründungsversammlung geplant werden. Die Tagesordnung der Gründungsversammlung muss Folgendes enthalten:

  • Gründung des Vereins
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl weiterer Funktionsträgerinnen und Funktionsträger (z. B. Kassenprüferin oder Kassenprüfer)

Auf der Gründungsversammlung müssen die Wahlen durchgeführt und die Satzung von mindestens sieben Personen unterschrieben werden. Zur Nachbereitung der Gründungsversammlung gehören die Unterzeichnung des Protokolls durch den Vorstand und die Person, die das Protokoll geführt hat. Außerdem müssen die Unterschriften durch ein Notariat bzw. durch eine Ratsschreiberin oder einen Ratsschreiber unterschrieben werden. Nach Bearbeitung durch das Notariat wird die Satzung mit Anschreiben an das Amtsgericht geschickt. Ist der Verein eingetragen worden, kann das e. V. im Namen mitgeführt werden.

Anschließend folgen die ersten Arbeitsschritte des Vereins:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Erheben der Mitgliedsbeiträge
  • Einberufung einer konstituierenden Vorstandssitzung
  • Verabredung der Geschäftsverteilung

In einem mittelfristigen Terminplan werden Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen geplant. Nach Bedarf kann ein Leitbild entwickelt werden. Das laufende Geschäft des Bürgervereins beinhaltet regelmäßige Vorstandssitzungen, Öffentlichkeitsarbeit und das Werben um neue Mitglieder.

Die Kommune sollte eine vertrauensvolle Beziehung zum Bürgerverein aufbauen, wenn sie mit ihm zusammenarbeiten möchte. Das gelingt durch regelmäßigen Austausch, einen guten Informationsfluss und über die Zeit.

Ein Bürgerverein wird von Bürgerinnen und Bürgern getragen. Weder die Gründung eines Bürgervereins noch seine Ausrichtung und seine Arbeit lassen sich unmittelbar durch die Kommune steuern. Allerdings kann die Kommune einem Bürgerverein unterstützend zur Seite stehen und sich selbst auf ihn stützen, z. B. im Rahmen von Beteiligungsvorhaben. Hierbei ist zu beachten, dass ein Bürgerverein keinen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung darstellt. Gegebenenfalls sind in einem Bürgerverein bestimmte Bevölkerungsgruppen über- bzw. unterrepräsentiert.

Bürgerverein Luisenstadt e.V., 2020: AG Verkehr. Zugriff: https://www.buergerverein-luisenstadt.de, Was wir machen, AG Stadtentwicklung und Verkehr [abgerufen am 18.12.2023].

Geschäftsstelle Bürgerverein Betzenhausen-Bischofslinde e.V., o. J.: AK Verkehr. Zugriff: https://betzenhausen-bischofslinde.de/, Arbeitskreise, AK Verkehr [abgerufen am 18.12.2023].