Um Anpassungen der zulässigen innerörtlichen Geschwindigkeiten an die lokalen Begebenheiten durch die örtlichen Behörden und zuständigen Verwaltungseinheiten anordnen zu können, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. In der Veröffentlichung werden verschiedene Wege im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie z. B. die Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Schutz vor Lärm und Abgasen, der Schutz sensibler Erholungsbereiche oder Tempo-30-Zonen, beschrieben.
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