Was ist eine Stellplatzsatzung?
Eine Stellplatzsatzung ist eine örtliche Bauvorschrift. Die rechtliche Grundlage für kommunale Stellplatzsatzungen findet sich in den jeweiligen Landesbauordnungen oder ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und regelt die Stellplatzpflicht für Kfz und Fahrräder. Ob und in welchem Umfang Gemeinden eigene Stellplatzsatzungen erlassen können, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. In einigen Bundesländern gelten landesweite Vorgaben, während andere den Kommunen weitgehende Regelungsspielräume einräumen.
Die Stellplatzregelungen und Stellplatzsatzungen von Kommunen sind bei Neubauten und wesentlichen Änderungen zu berücksichtigen. Die Richtzahlen für Stellplätze beziehen sich jeweils auf ein bestimmtes Nutzungsmaß beispielsweise auf die Anzahl der Wohneinheiten und können je nach Gemeindegebiet oder Qualität der ÖPNV -Erschließung variieren. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, dass durch Einzelfallermittlungen der tatsächliche Bedarf ermittelt wird, wenn offensichtliche Differenzen zwischen den pauschal ermittelten und dem tatsächlichen Bedarf bestehen. Die Herstellungspflicht bezieht sich immer auf die Mindestanzahl der herzustellenden Stellplätze, sodass der Bauherr auch eine größere Anzahl an Stellplätzen errichten lassen könnte. In Innenstädten kann jedoch auch eine Stellplatzbeschränkung vorgegeben werden, um die Straßen vom MIV zu entlasten. Jeder Stellplatz beansprucht inklusive der Zuwegung eine Fläche von ca. 20 bis 30 Quadratmeter. Die Kosten für die Herstellung von Stellplätzen fließen häufig in die Gesamtbaukosten ein und können sich mittelbar auf Mieten oder Kaufpreise auswirken. Eine pauschale Umlage auf alle Mieterinnen und Mieter erfolgt jedoch nicht in jedem Fall.
Ein großzügiges, kostenloses Parkraumangebot schafft einen Anreiz zur Pkw -Nutzung. Durch eine Parkraumbewirtschaftung z. B. durch Parkdauerbeschränkung, Parkgebühren oder Beschränkung auf bestimmte Nutzerkreise kann das Kfz-Aufkommen gesteuert werden.
Was ist das Ziel der Stellplatzsatzung?
Ziel der Stellplatzsatzung ist es, den ruhenden Verkehr zu ordnen und den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Gleichzeitig dient sie der Steuerung des Flächenverbrauchs und unterstützt eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung. Die Stellplatzsatzung steht daher in engem Zusammenhang mit dem Parkraummanagement und der kommunalen Verkehrsplanung.
Geringere Stellplatzanforderungen können insbesondere bei Neubauvorhaben den Flächenverbrauch verringern und Baukosten senken. Gleichzeitig können Kommunen durch ihre Stellplatzsatzungen die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel fördern, indem sie beispielsweise Anforderungen an Fahrradabstellanlagen, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität oder die Berücksichtigung von Mobilitätskonzepten festlegen.
Viele Kommunen nutzen die Stellplatzsatzung, um:
- den Flächenverbrauch zu reduzieren,
- den Wohnungsbau zu erleichtern,
- nachhaltige Mobilität zu fördern,
- hochwertige Fahrradabstellanlagen zu schaffen,
- Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu berücksichtigen,
- Mobilitätskonzepte wie Carsharing oder Lastenräder als Alternative zu klassischen Kfz-Stellplätzen anzuerkennen.
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Weiterführende Informationen (1)
Zukunftsnetz Mobilität NRW: Kommunale Stellplatzsatzung [abgerufen am 01.07.2026].
Quellen (2)
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, 2020: Planungsinstrumente für eine nachhaltige Mobilität. Ein Handlungsleitfaden für die Planungspraxis. Berlin. Zugriff: https://www.srl.de/dateien/dokumente/de/FMV-Planungsinstrumente-fuer-nachhaltige-mobilitaet-Juni2020.pdf [abgerufen am 01.07.2026].
Zukunftsnetz Mobilität NRW, 2019: Kommunale Stellplatzsatzung. Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW. Köln. Zugriff: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/wie-wir-arbeiten/schwerpunkte/stadt-und-dorfentwicklung/kommunale-stellplatzsatzung [abgerufen am 01.07.2026].