Die Förderung der Mobilität in den Gemeinden beansprucht entsprechende Flächen für die Bereitstellung der Mobilitätsangebote. So müssen beispielsweise zur Förderung des Radverkehrs Flächen für die Radwegeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Ein wichtiges Instrument stellt hierbei die Flächennutzungsplanung als Bestandteil der Bauleitplanung dar. Gemäß § 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Bauleitplanung die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. Zu den Bauleitplänen zählen der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind unter anderem die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen. Dabei ist eine auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichtete städtebauliche Nutzung anzustreben.
Was ist das Ziel eines Flächennutzungsplans?
Gemäß § 5 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge). Die Flächennutzungspläne bilden somit die Grundlage für Bebauungspläne, die mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die räumliche Entwicklung konkretisieren. Grundsätzlich zu berücksichtigen sind die Vorgaben, die sich aus der übergeordneten Planung, vor allem den Regionalplänen, ergeben.
Die Flächennutzungspläne legen die räumlichen Rahmenvorgaben für die nächsten Jahre formal fest. Die Mobilität in den Gemeinden kann durch die Ausweisung von Verkehrsflächen (z. B. Straßenbahn- oder Radverkehrsinfrastruktur) verbessert werden. Für den Ausbau des - sowie des schienengebundenen -Angebots ist die Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan erforderlich. Gleiches gilt beispielsweise für die Ausweitung des Radwegenetzes. Zu beachten ist, dass in dem mehrstufigen Aufstellungsverfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verpflichtend ist. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die Mobilitätsbedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Reaktivierung von Bahnstrecken werden stillgelegte Schienenverbindungen wieder nutzbar gemacht und in das öffentliche Verkehrsnetz eingebunden.
In Bebauungsplänen, die als Satzung vom Gemeinderat beschlossen werden, wird die Nutzung von Flächen festgelegt. Sie sind die baurechtliche Grundlage für die Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen.
Das Carsharinggesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Maßnahmen zur Bevorrechtigung des Carsharings, insbesondere durch die Ausweisung von Stellplätzen und ermäßigte Parkgebühren.
Das Elektromobilitätsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr. Es soll zur Förderung der Elektromobilität im MIV beitragen.
Das integrierte ländliche Entwicklungskonzept ist ein übergeordnetes informelles Steuerungsinstrument für ländliche Regionen, um ländliche Räume auch im Bereich Mobilität weiterzuentwickeln.
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte sind übergeordnete, informelle Steuerungsinstrumente, die Handlungsschwerpunkte und Ziele für die zukünftige Entwicklung festlegt, auch im Bereich Mobilität.
Das Instrument zur Mobilitätsplanung stellt den Menschen, seine Bedarfe und die Nutzendenperspektive in den Fokus, um die Mobilität und den Verkehr sozial-gerechter sowie ökologisch-verträglicher zu gestalten.
Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wird entscheiden, ob und gegebenenfalls wie ein raumbedeutendes Vorhaben, beispielsweise der Bau von Straßen oder Schienenwegen, umgesetzt werden darf.
Regionale Entwicklungskonzepte sind Instrumente der Regionalplanung und Wirtschaftsförderung. Umsetzungsfähige Handlungsprogramme, z. B. Mobilität, werden auf interkommunaler Ebene abgeleitet.
Regionalpläne werden zur Konkretisierung, Integration und Umsetzung der regionalen Ziele aufgestellt und bilden das Bindeglied zwischen Landesentwicklung und Bauleitplanung der Gemeinden.
Bei städtebaulichen Projekten Dritter kann die Gemeinde mit diesen einen städtebaulichen Vertrag schließen, um Rechte und Pflichten zu regeln, wie z. B. die Errichtung von Verkehrsinfrastrukturen.
Der Verkehrsentwicklungsplan legt die Ziele und Strategien sowie einen umsetzungsorientierten Maßnahmenplan für die verkehrliche Entwicklung einer Gemeinde fest.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht besonders den Schutz des Radverkehrs und die Stärkung moderner Mobilität vor und ermöglicht Straßenverkehrsbehörden neue Maßnahmen der Verkehrsgestaltung.
In Bebauungsplänen, die als Satzung vom Gemeinderat beschlossen werden, wird die Nutzung von Flächen festgelegt. Sie sind die baurechtliche Grundlage für die Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen.
Regionalpläne werden zur Konkretisierung, Integration und Umsetzung der regionalen Ziele aufgestellt und bilden das Bindeglied zwischen Landesentwicklung und Bauleitplanung der Gemeinden.
Kommunale Nahverkehrspläne sind ein strategisches Instrument für die mittel- und langfristige Planung des ÖPNV. Sie bilden für den Aufgabenträger die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV.
Bei städtebaulichen Projekten Dritter kann die Gemeinde mit diesen einen städtebaulichen Vertrag schließen, um Rechte und Pflichten zu regeln, wie z. B. die Errichtung von Verkehrsinfrastrukturen.