Querungsanlagen für den Fußverkehr

Was sind Querungsanlagen für den Fußverkehr?

Querungsanlagen sollen Fußgängerinnen und Fußgängern bei dem sicheren Überqueren von Verkehrswegen dienen. Im Wesentlichen kann zwischen betrieblichen und baulichen Querungen unterschieden werden: Betriebliche Maßnahmen umfassen Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Lichtsignalanlagen. Bauliche Maßnahmen sind z. B.

  • Verkehrsinseln,
  • Bordsteinabsenkungen,
  • Teilaufpflasterungen,
  • Vorziehen der Seitenräume
  • oder Gehwegnasen.

Im Gegensatz zu Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen räumen die baulichen Elemente den Fußgängerinnen und Fußgängern keinen Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr ein.

Empfehlungen bezüglich der Einrichtung von Querungsanlagen sind in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 2015) aufgeführt. Die grundlegenden Verhaltensregeln bezüglich des Querens von Fahrbahnen durch Fußgängerinnen und Fußgänger sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) §25 und §26 sowie in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) festgelegt.

Weitere Maßnahmen wie Tempolimits oder Geschwindigkeitsüberwachung können die Sicherheit bei der Querung der Fahrbahn zusätzlich erhöhen. Eine Kombination unterschiedlicher Querungshilfen ist ebenfalls möglich.

Welche Vorteile bieten Querungsanlagen für den Fußverkehr?

Mit baulichen und betrieblichen Maßnahmen kann das Konfliktpotenzial zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern verringert und Unfälle vermieden werden. Wege zu Fuß lassen sich durch die Querungsmöglichkeiten verkürzen und vereinfachen. Somit können Trennwirkungen durch stark befahrene Straßen aufgehoben und ein zusammenhängendes Fußwegenetz gefördert werden.

Unter Berücksichtigung der Belange unterschiedlicher Gruppen, wie z. B. Seniorinnen und Senioren, Kindern oder mobilitätseingeschränkten Personen kann die Einrichtung von Querungsmöglichkeiten die sichere Teilhabe am Verkehr verbessern. Für seheingeschränkte Personen können taktile Leitelemente an den Querungsstellen als Orientierungshilfe dienen. Zudem können Querungsanlagen eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielen und im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen das Zufußgehen als Teil des Umweltverbundes stärken. Einige der Maßnahmen, wie z. B. Fußgängerüberwege lassen sich zudem kosteneffizient und schnell umsetzen.

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten?

Die Ausgestaltung der Querungsanlage hängt laut EFA u.a. von der Verkehrsstärke, den zugelassenen Verkehrsarten und den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf der zu überquerenden Fahrbahn ab. Definierte Parameter der EFA sind beispielsweise:

  • ein ausgeprägter Fußgängerquerungsbedarf,
  • eine Kfz-Verkehrsstärke, die einen Querschnitt von größer als 1.000 Kraftfahrzeuge pro Spitzenstunden aufweist,
  • beidseitiger Fußverkehr, bei dem Querungen generell zu berücksichtigen sind.

Die Gestaltung sollte zudem grundsätzlich eine umwegfreie und niveaugleiche Führung berücksichtigen. Die Schaltung von Lichtsignalanlagen sollte durch kurze Wartezeiten fußverkehrsfreundlich gestaltet sein.

Für die Einrichtung von Querungsanlagen ist es maßgeblich, die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger und die räumlichen Rahmenbedingungen zu identifizieren und den Querungsbedarf zu erkennen. Die Gestaltung sollte sich an den Eigenschaften der Nutzungsgruppe orientieren und die Lage fußgängersensibler Einrichtungen berücksichtigen. Bei der Umsetzung sollte auch auf barrierefreie Zu- und Abwege, gute Sichtbeziehungen und eine gute Erkennbarkeit z. B. durch Beschilderungen geachtet werden. Dabei sollte die Barrierefreiheit durch die Berollbarkeit und die Absenkung von Bordsteinen gewährleistet werden. Auch die Auffindbarkeit und die Nutzbarkeit für blinde und sehbehinderte Menschen durch taktile, optische und akustische Elemente sollten berücksichtigt werden. Eine angemessene Dichte von Querungsmöglichkeiten einhergehend mit einem hohen Nutzungskomfort durch hochwertige Gestaltung der Anlagen erhöhen zusätzlich die Verkehrssicherheit.

AGFK NRW, 2021: Querungsstellen für die Nahmobilität – Hinweise für Rad- und Fußverkehr. Zugriff: https://www.agfs-nrw.de, Fachthemen, Nahmobilität [abgerufen am 04.01.2024].

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), 07.12.2022: Fußgängerquerungsanlagen. Zugriff: https://www.forschungsinformationssystem.de, Personenverkehr, Mobilität und Raum, Nicht motorisierter Individualverkehr [abgerufen am 04.01.2024].

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), 07.12.2022: Weitere Anlagen für Fußgänger. Zugriff: https://www.forschungsinformationssystem.de, Personenverkehr, Mobilität und Raum, Nicht motorisierter Individualverkehr [abgerufen am 04.01.2024].

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., 2002: Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA).

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., 2007: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06.

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., 2015: Richtlinien für die Anlage von Lichtsignalanlagen (RiLSA).

Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain (ivm GmbH), 2014: Förderung des Rad- und Fussverkehrs. Kosteneffiziente Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum. Zugriff: https://www.ivm-rheinmain.de, Wissensbasis, Nahmobilität [abgerufen am 04.01.2024].