Inklusionstaxi

Frau im Rollstuhl vor einem Inklusionstaxi
Quelle: Mobilikon 2021

Was ist ein Inklusionstaxi?

Ein Inklusionstaxi ist ein Taxi, das mobilitätseingeschränkte Personen durch einen speziellen Umbau des Taxis befördern kann. Das Inklusionstaxi ermöglicht eine flexible Mobilität und somit eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zu erkennen sind die Inklusionstaxis durch einen Aufkleber mit der Aufschrift „Inklusionstaxi“. Mit der multifunktionalen Ausstattung erweitern Inklusionstaxis den Kundenkreis von Taxiunternehmen. So können durch den Umbau auch Kleingruppen oder sperriges Gepäck befördert werden.

Welche Vorteile bietet das Inklusionstaxi?

Oft kommt es für mobilitätseingeschränkte Personen zu Nutzungseinschränkungen im ÖPNV. Mit Hilfe der Inklusionstaxis kann so eine Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für alle, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erzielt werden. So kann die Lebensqualität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verbessert werden. Zudem können die Taxis auch den Bedarf an Kranken- und Arbeitsfahrten für Menschen im Rollstuhl decken. Mit Hilfe von Förderungen wird in einigen Städten und Landkreisen ein Anreiz geschaffen, die Anzahl von rollstuhlgerechten Fahrzeugen im Fuhrpark von Taxiunternehmen zu erhöhen.

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten?

Bezuschusst wird der Umbau sowie die Anschaffung von Inklusionstaxis z. B. im Bundesland Berlin, im Landkreis München sowie in den Städten Mannheim und Stuttgart. Die Höhe der Förderung variiert dabei zwischen 10.000 Euro und 15.000 Euro. Auch in anderen Städten wie Bremen und Kassel gibt es barrierefreie Taxis, die auf Initiativen des Taxigewerbes ausgebaut wurden.

Der Landkreis München förderte im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.12.2022 in einem Zuschussverfahren die Beschaffung barrierefreier, rollstuhlgerechter Fahrzeuge oder den Umbau bestehender Fahrzeuge zu barrierefreien, rollstuhlgerechten Fahrzeugen bei im Landkreis München ansässigen gewerblichen, konzessionierten Taxiunternehmen. am 04.10.2022 hat der Sozialauschuss des Landkreises München bschlossen, die einmalige Bezuschussung um drei Jahre bis Dezember 2025 zu verlängern. Die Förderung für den Umbau oder die Beschaffung eines rollstuhlgerechten Fahrzeugs beträgt bis zu 10.000 Euro. Dabei handelt es sich um eine einmalige Projektförderung, die nicht zurückgezahlt werden muss.

In Berlin wurde der barrierefreie Umbau mit bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug gefördert. Die Förderung erstreckte sich über vier Jahre und endete am 31.12.2021. Seit dem 02.12.2022 gibt es das Förderprogramm "Wirtschaftsnahe Elekromobilität" (WELMO). Es können Anträge zur Förderung von E-Inklusionstaxis sowie Ein- und Umbauten von E-Taxis zu E-Inklusionstaxis eingereicht werden.

Auch in Stuttgart und in Mannheim wird der Umbau gefördert. In Stuttgart soll mit rund 80.000 Euro die Umrüstung von bis zu zehn Fahrzeugen mitfinanziert werden. In Mannheim liegt die Gesamtförderung bei 50.000 Euro. Genau wie im Landkreis München wird der Ausbau mit maximal 10.000 Euro pro Fahrzeug gefördert.

Doch nicht nur der Umbau des Taxis, sondern auch die Schulung der Fahrer zur adäquaten Beförderung behinderter Menschen ist von großer Bedeutung und führt zu weiteren Kosten. In Berlin wurden diese Kosten von der Senatsverwaltung Soziales übernommen. Zudem sollte eine effektive Vermarktung des Angebots berücksichtigt werden, um potentielle Fahrgäste über das Angebot zu informieren und somit die Nutzung des Inklusionstaxis zu steigern.

 

In den Städten und Landkreisen, in denen es keine Förderung gibt, müssen die Taxiunternehmen die Kosten für die Anschaffung eines Inklusionstaxis oder die Kosten für den barrierefreien Umbau selber tragen.

Landratsamt München, 29.04.2020: Förderung für Inklusionstaxis. Zugriff: https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/foerderung-fuer-inklusionstaxis/ [abgerufen am 20.11.2023].

Innung des Berliner Taxigewerbes e.V., 09.11.2018: Die Förderrichtlinie des Landes Berlin „Inklusionstaxi“ ist genehmigt worden. Zugriff: https://www.taxiinnung.org/?s=inklusionstaxi [abgerufen am 20.11.2023].

InklusionsTaxi, o. J.: Taxi für Alle – Förderung für Taxiunternehmen, Chancen, Anforderungen, Perspektiven. Zugriff: http://inklusionstaxi.de/wp-content/uploads/2018/12/Infobrosch%C3%BCre-f.-Taxiunternehmen.pdf [abgerufen am 20.11.2023].

Landesamt für Bürger- und Ordnunsangelegenheiten, o. J.: Förderprogramm zum Inklusionstaxi Berlin. Zugriff: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/aktuelles/artikel.763594.php [abgerufen am 20.11.2023].

taxi-heute, 08.10.2022: Landkreis verlängert Förderung für Inklusionstaxis. Zugriff: https://www.taxi-heute.de/de/news/rollstuhlbefoerderung_landkreis-verlaengert-foerderung-fuer-inklusionstaxis-23676.html [abgerufen am 20.11.2023].

taxi-times, 13.12.2018: Mannheim: 10.000 Euro Zuschuss für Rollitaxis. Zugriff: https://www.taxi-times.com/mannheim-10-000-euro-zuschuss-fuer-rollitaxis/ [abgerufen am 20.11.2023].

taxi-times, 13.08.2019: Erstes Stuttgarter Inklusionstaxi Dank städtischer Förderung auf der Straße. Zugriff: https://www.taxi-times.com/erstes-stuttgarter-inklusionstaxi-dank-staedtischer-foerderung-auf-der-strasse/ [abgerufen am 20.11.2023].