Was ist E-Roller-Sharing?
Elektrisch angetriebene Roller werden beim E-Roller-Sharing flexibel an Privatpersonen verliehen. Das Prinzip des E-Roller-Sharings ist vergleichbar mit dem des Carsharings. Es ist entweder stationsgebunden oder funktioniert nach dem Free-Floating-Prinzip. Beim Free-Floating gibt es keine festen Stationen und die Nutzerinnen und Nutzer informieren sich vorab über Standorte und Verfügbarkeiten der Roller. Dies erfolgt bei allen Anbietern über eine Smartphone-App. Über diese App können sich die Nutzerinnen und Nutzer anmelden, den gewünschten Roller auswählen, reservieren und freischalten. Nach der Nutzung bringt die Kundin oder der Kunde den Roller beim stationsgebundenen E-Roller-Sharing zurück zur Station oder kann diesen beim Free-Floating-Sharing an einem beliebigen Ort im Bedienungsgebiet abstellen. Die Abrechnung für die Nutzung erfolgt zumeist nach einem Minutentarif. In der Helmbox befinden sich in der Regel zwei Helme, was die Mitnahme einer weiteren Person erleichtert. Für die Registrierung müssen die Nutzerinnen und Nutzer mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse 3 (alternativ AM oder A 1) besitzen.
Ein Elektroroller kann eine Geschwindigkeit von 45 bis 50 km/h erreichen. Die Akkukapazität erlaubt eine Reichweite von ca. 100 Kilometer. Damit die Nutzerinnen und Nutzer den E-Roller flexibel verwenden können, nehmen die Anbieter einen E-Roller mit geringer Rest-Akkuladung meist aus dem System, um den Akku zu tauschen oder aufzuladen.
Welche Vorteile bietet E-Roller-Sharing?
Für die Nutzerinnen und Nutzer bietet das E-Roller-Sharing den Vorteil, dass E-Roller nach Bedarf für die eigene Mobilität genutzt werden können ohne diese selbst anschaffen zu müssen. Es fallen dabei keine Kosten für die Anschaffung oder Wartung an, sondern nur für die tatsächliche Nutzung. E-Roller eigenen sich insbesondere auf Strecken, die zu lang für das Fahrrad sind. Das E-Roller-Sharing ist eine flexible Alternative zum und . Es kann aber auch in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden, beispielsweise für die sogenannte „letzte Meile“ oder in einem vom ÖPNV schlecht erschlossenen Gebiet. Somit kann das E-Roller-Sharing den multimodalen Verkehr in einer Stadt oder Region fördern.
Die multimodale Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Elektrorollern kann dazu beitragen, die Notwendigkeit des eigenen Pkw-Besitzes zu reduzieren.
Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten?
Im ersten Schritt bietet sich die Durchführung einer Bedarfs- und Erreichbarkeitsanalyse an, um den Mobilitätsbedarf vor Ort und die Akzeptanz von E-Rollern zu untersuchen. Potenzielle Standorte, die für die Bevölkerung möglichst fußläufig und zentral erreichbar sein sollten, müssen in die Planung einbezogen werden. Dazu wird empfohlen, die Nutzungsbarrieren der Registrierungs-, Buchungs- und Abrechnungsverfahren gering zu halten, damit eine breite Masse der Bevölkerung angesprochen werden kann. Basierend auf der Nachfrage und den vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten können im folgenden Schritt die Struktur der Rollerflotte (Typen, Anzahl, ggf. Standorte) und die Gestaltung der Nutzungsentgelte detailliert erarbeitet werden. E-Roller-Sharing wird in der Regel von privaten Unternehmen angeboten. Dadurch hat die Kommune nur einen beschränkten Einfluss auf die Umsetzung eines Sharingangebots. Sie sollte jedoch im Vorfeld mit potenziellen Anbietern die Einführung proaktiv planen und gestalten, beispielsweise durch gemeinsame Workshops zur Festlegung des Bedienungsgebietes oder der Standorte für die Stationen. Zudem sollte das Angebot in Kombination mit dem ÖPNV und weiteren Mobilitätsangeboten vor Ort geplant werden, um den größtmöglichen Beitrag zur Verbesserung der Mobilität sicherzustellen. Die Anschaffungskosten für einen E-Roller belaufen sich in der Regel auf 1.000 bis 5.000 Euro.
Zu Beginn können Akzeptanzprobleme oder Vorbehalte gegenüber der Nutzung bestehen, weil das Sharing-Konzept unbekannt ist. Die Einführung des Angebotes sollte daher gezielt durch Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen begleitet werden. Beispielsweise können kostenlose Testfahrten für -Abonnenten oder Mobilitätsgutscheine angeboten werden, um das neue Angebot unverbindlich ausprobieren zu können. Im laufenden Betrieb stellen insbesondere die Aufladung und Verteilung der Roller eine zentrale Hürde dar. Es muss sichergestellt werden, dass ausreichend geladene Roller an den richtigen Orten zur Verfügung stehen, um die Nachfrage zu bedienen. Im Vergleich zum Verleih von Fahrrädern bzw. Pedelecs ist das Ausleihen eines E-Rollers in der Regel teurer. Gegenüber dem bzw. Carsharing-Fahrzeug bieten E-Roller keinen Witterungsschutz und nur begrenzte Transportmöglichkeiten.
Emco Group, 2020: Elektroroller-Sharing - Maximale Flexibilität im Straßenverkehr. Zugriff: https://www.emco.de/ [abgerufen am 16.05.2022].
Kfz-Auskunft, o. J.: Elektroroller - Praxis, Kosten und Reichweite. Zugriff: https://www.kfz-auskunft.de/, Motorrad, Elektroroller [abgerufen am 07.12.2023].
Yello, o. J.: E-Roller-Sharing: Elektro-Motorroller für spontane Touren leihen. Zugriff: https://www.yello.de/ [abgerufen am 30.04.2020].