Verbesserung der Sicherheit im ÖV

Eine Notrufsäule an einem Bahnsteig
Quelle: Bildkraftwerk / Laurin Schmid

Was ist die Verbesserung der Sicherheit im ÖV

Gewaltvorfälle, Sachbeschädigungen und Vandalismus in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen können dazu führen, dass sich Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln unwohl fühlen oder den öffentlichen Verkehr ganz meiden. Dies ist insbesondere nachts und bei geringer Frequentierung, die in ländlichen Räumen häufiger vorkommt, der Fall. Um die objektive und subjektive Sicherheit zu erhöhen, bieten sich organisatorische und infrastrukturelle Maßnahmen, wie die Installation von Überwachungskameras und der Einsatz von Sicherheitspersonal, an.

Welche Vorteile bietet eine erhöhte Sicherheit im ÖV? 

Eine erhöhte Sicherheit dient zum einen dem Schutz der Menschen – sowohl der Fahrgäste als auch des ÖV-Personals – vor kritischen Situationen und der schnellen Hilfeleistung in Notfallsituationen. Zum anderen wirkt sich eine Senkung von Deliktsfällen positiv auf die Qualität des ÖV-Systems aus. Eine geringere Anzahl an Störungen führt zu einem stabileren und pünktlicheren Betrieb, niedrigeren Kosten durch Vandalismus und einem insgesamt deutlich attraktiveren ÖV. 

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten? 

Es gibt verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Sicherheit im ÖV. So sollte baulich auf eine Vermeidung von Angsträumen geachtet werden (z. B. ausreichende Beleuchtung in Unterführungen, Anbringung von Spiegeln, um schlecht einsehbare Ecken zu vermeiden, Einrichtung von Notrufsystemen etc.). Zudem lässt sich die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden durch digitale Videoüberwachungssysteme steigern, welche die Hemmschwelle für Gewalttaten und Vandalismus erhöhen und für Echtzeitanalysen genutzt werden können. 

Schließlich dient der Einsatz von Sicherheitspersonal der Erhöhung der Sicherheit. Dieses wird vermehrt mit sogenannten Bodycams zur Videoüberwachung ausgerüstet. Diese sichtbar an der Kleidung getragenen Kameras dienen dem Schutz der Mitarbeitenden und wirken gleichzeitig bereits durch ihr Vorhandensein deeskalierend. 

Insbesondere in ländlichen Räumen mit niedrigem Takt und größerem Haltestellenabstand kann auch eine Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit erzielt werden, indem Anschlüsse gesichert werden und abends bzw. nachts ein zielortnaher Ausstieg zwischen den Haltestellen ermöglicht wird, sofern es die Gegebenheiten vor Ort zulassen. So werden lange, einsame Wartezeiten und Fußwege auf "der letzten Meile" reduziert.

Für die Kommune ist es zunächst wichtig, sich einen Überblick über die den ÖV betreffende aktuelle Sicherheitslage und über das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste sowie bereits bestehende Sicherheitsmaßnahmen zu verschaffen. Hier hilft zum einen der Austausch mit den für die Sicherheit in den Verkehrsmitteln zuständigen Verkehrsunternehmen sowie den Aufgabenträgerinnen und Aufgabenträgern. Zum anderen lassen sich über (Online-)Befragungen Verbesserungspotenziale zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens identifizieren. Um auch die Menschen zu erreichen, die den ÖV aufgrund von Sicherheitsbedenken meiden, ist es sinnvoll neben den Kundinnen und Kunden auch Personen zu den (Online-)Befragungen einzuladen, die den ÖV bisher nicht nutzen. In einem anschließenden Workshop mit relevanten Stakeholdern (Verkehrsunternehmen, Aufgabenträgerinnen und Aufgabenträgern, Polizei, Sicherheitsunternehmen, IT-Anbieter etc.) können die gewonnenen Erkenntnisse in konkrete Verbesserungsmaßnahmen überführt und im Anschluss detaillierte Umsetzungspläne ausgearbeitet werden. Dabei kann durch die Kombination mehrerer Teilmaßnahmen eine vollständige Hilfe-Reaktionskette aufgebaut werden.

Nach erfolgter Umsetzung ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit wichtig, um die Verbesserungen möglichst breit zu kommunizieren, Sicherheitsbedenken auszuräumen und die Bürgerinnen und Bürger so für eine verstärkte Nutzung des ÖV zu gewinnen.

Grundsätzlich ist bei allen Maßnahmen, insbesondere bei der Videoüberwachung, auf eine Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu achten. Zudem sind die Bedürfnisse und Wünsche der Fahrgäste in kritischen Situationen zu berücksichtigen. Gemäß einer Befragung im Rahmen des Forschungsprojektes „Subjektive Sicherheit im ÖPNV“ (SuSiteam) werden in erster Linie personalbezogene Maßnahmen (Sicherheitspersonal) erwartet, gefolgt von technischen Maßnahmen, die Möglichkeiten der Interaktion bieten (z. B. Notrufsysteme). Technische Maßnahmen mit einer einseitigen unidirektionalen Kommunikation schneiden am schlechtesten in Bezug auf die Anforderungen der Fahrgäste ab (Stand: 2011).

Axis Communications AB, 18.12.2018: UITP-Umfrage: Digitale Technologie steigert die Sicherheit und den Komfort im ÖPNV. Zugriff: https://schwartzpr.de, Newsroom [abgerufen am 22.06.2023].

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 24.03.2020: InREAKT: Integrierte Hilfe-Reaktionsketten zur Erhöhung der Sicherheit des ÖPNV. Zugriff: www.sifo.de, Projekte [abgerufen am 22.06.2023].

Hempel, Leon und Vedder, Dagny, 2011: Subjektive Sicherheit im ÖPNV. TATup – Zeitschrift für Technikfolgenabschätzung in Theorie und Praxis, 20 (1), S. 75-78. Zugriff: www.tatup.de [abgerufen am 22.06.2023].

Landesregierung Nordrhein-Westfalen, 07.02.2020: Verkehrsministerium investiert 10 Millionen Euro in Sicherheit an Bahnhöfen. Bis 2024 soll jeder dritte Bahnhof im Land mit moderner Videotechnologie ausgerüstet sein. Zugriff: www.land.nrw, NRW informieren, Pressemitteilungen [abgerufen am 22.06.2023].

Wagner, Dieter und Lehnigk, Nadine, 2010: Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr des Landes Brandenburg – Vorstudie. Zugriff: www.bigs-potsdam.org, Publikationen [abgerufen am 22.06.2023].